A. ist erkrankt und kann daher einen Prüfungstermin nicht wahrnehmen. Lt. Prüfungsordnung ist diese Erkrankung durch amtsärztliches Attest nachzuweisen.
Leider widerspricht das amtsärztliche Attest der Beurteilung des behandelnden Facharztes und A. hat somit den Prüfungstermin unentschuldigt versäumt, sprich er hat die Prüfung nicht bestanden.
Ich versuche mal Klartext: Was sagt der behandelnde Arzt zur Diagnose des Amtsarztes?
Sollte es noch nicht geschehen sein, musst Du unbedingt mit Deinem Arzt darüber sprechen.
Also… Ein Gutachten von einem Arzt (egal ob es jetzt ein Privatarzt, oder ein Amtsarzt ist)kannst du so nicht widersprechen, sondern nur gegen die daraus folgenden Resultate. Sprich, gegen das Prüfungsresultat der Prüfung „nicht bestanden“.
Was machst du jetzt am besten? Du gehst zu deinem Arzt und zeigst ihm das Gutachten vom dem Amtsarzt… Ein Gutachten von einem Arzt kann nur von einem anderen Arzt widerlegt werden, sofern nicht offensichtliche falsche Tatsachen Einzug in das Gutachten fanden. Auch ist zu beachten, dass ein Gutachten von einem Amtsarzt vor Gericht durchaus mehr Gewicht hat, aber selbst ein Gutachten von einem Amtsarzt kann durchaus von einem Privatarzt/Hausarzt widerlegt werden… Im Grunde geht es um die besseren Argumente .)
Ps.: Am besten fragst du deinen Hausarzt was du machen sollst, denn der wird vermutlich eher auf deiner Seite sein
Dann wünsche ich A. viel Erfolg dabei. Wir wissen aber ja nicht, was für eine Prüfung das war, aber eventuell könnte A. die Feiertage jetzt nutzen um die Prüfungsordnung nachzulesen und eine ggf. vorhandene Vorgeschichte zu reflektieren.
Ein amtsärztliches Attest liegt vor, man braucht keinen anderen Arzt mehr um ein Attest bitten.
Es geht darum, mit dem behandelnden Arzt zu reden, ihm das Attest des Amtsarztes vorzulegen und ihn zu fragen, wie er dazu steht und ob es aus medizinischer Sicht möglich scheint, das Attest anzugreifen.
Parallel ist es natürlich notwendig, anhand der Prüfungsordnung festzustellen, welche Mittel angezeigt und möglich sind, das Ergebnis der Prüfung unter den gegebenen Umständen (und dazu gehört auch die fachliche Einschätzung des Attests durch einen Mediziner) anzufechten. Das macht kein Arzt für Dich, das mußt Du selber machen. Eventuell gibt es dafür Unterstützung bei der Fachschaft.
Der behandelnde Arzt muß konkret beschreiben,
a. in welchen Punkten er dem Amtsarzt widerspricht
b. aus welchen medizinischen Gründen er widerspricht
c. wie sich die Punkte, in denen er widerspricht, auf die Prüfungsfähigkeit auswirken.
Dafür reichen keine 2-3 hingerotzten Sätze, aus denen die meisten Atteste bestehen.
Du solltest Dich nicht wundern, wenn der Facharzt keine Lust dazu hat oder aber ihm dämmert, daß er aus Gefälligkeit mit seinem Attest etwas voreilig war.
Und wenn Dein Facharzt tatsächlich bereit ist, eine solche Widerlegung zu schreiben, wird er dafür höchstwahrscheinlich eine Vergütung in nicht unerheblicher Höhe verrechnen, da eine solche Leistung nicht zum Katalog der GKV gehört.
Wenn Du Deinen Facharzt am Dienstag aufsuchst, kannst Du ihm evtl. die Argumentation erleichtern, wenn Du den Amtsarzt im Netz findest und evtl. etwas über seine Grundqualifikation herausfindest.
Es wäre bei Behördenärzten nicht unüblich, daß zB ein gelernter Urologe sich über Lungenkrankheiten auslässt.