Begutachtung Testierfähigkeit

Hallo ExpertInnen,

ich bin nicht sicher, ob ich hier eine Antwort bekommen kann - aber vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

Ich möchte gerne wissen wie hoch die Kosten für eine Begutachtung durch einen anerkannten Experten (medizinisch-psychiatrischer Sektor) für eine Person sind, die teilweise nicht geschäftsfähig ist.

Weiß da jemand eine Quelle, die dazu einen ungefähren Betrag nennen kann ?

Würde mir sehr weiterhelfen.
Gruss
gretell

Hallo,

warum erkundigst Du Dich nicht bei meinem niedergelassenen Neurologen? Wir haben für ein vom Gericht beauftragtes Gutachten bzgl. Testierfähigkeit ca. 480,00 € gezahlt. Allerdings war die betreffende Person zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben.

Da die Person bei Euch ja noch zu leben scheint ist m. E. auch kein Gutachten nötig. Hier dürfte ein ärztliches Attest vollkommen ausreichend sein. Empfehlenswert wäre es einen Neurologen/Psychologen einzuschalten.

Gruß
Tina

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Hallo Tina,
danke sehr für Deine Antwort.
Du fragst:
>warum erkundigst Du Dich nicht bei meinem niedergelassenen
>Neurologen?
Wie soll das gehen? Ich kenne ihn doch gar nicht :wink:
kleiner Scherz *g*

Nein, schon klar, das war ein Vertipper.
Ich kenne keinen Neurologen, den ich einfach so mal fragen könnte.
In meinem Fall geht es um eine Unterform der Testierfähigkeit - Geschäftsfähigkeit.

Du hast mir mit Deiner Antwort schon weitergeholfen. Die Größenordnung denke ich geht eher noch nach oben.

Danke nochmals
Gruss
gretell

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Hallo,

eine Überlegung wäre auch, ein Testament vor einem Notar zu errichten. Der Notar ist verpflichtet die Testierfähigkeit zu prüfen und gegebenenfalls ein Attest anzufordern.

Es gibt nicht viele notarielle Testamente, die aufgehoben wurden. Man sollte jedoch den Notar auf eine bestehende Geschäftsunfähigkeit hinweisen. Die Geschäftsunfähigkeit schließt nicht automatisch eine Testierunfähigkeit ein. Die Kosten richten sich nach dem vorhandenen Vermögen:

http://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2002/12/15/i…

Wichtig ist aber, den Notar auf die Geschäftsunfähigkeit hinzuweisen. Wir haben dieses Jahr ein notarielles Testament aus diesem Grund angefochten und sogar Recht bekommen.

Gruß
Tina

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Hallo Tina,

danke sehr für die Überlegungen und den Link.
Gibt es ein * dafür.

Gruss an Dich
gretell

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