Behält ein alter Kaufvertrag noch seine Gültigkeit

Guten Tag,
nehmen wir einmal an dass Eltern für ihr Kind ein Haus gekauft haben, in welchem derzeit noch eine Bekannte (gleichzeitig auch die Verkäuferin) mit lebenslangem Wohnrecht wohnt. Dieses Haus wurde nun vor kurzem auf das Kind überschrieben bzw. überlassen und ist vom Notar mit einem Überlassungsvertrag beurkundet, inkl. diesem lebenslagem Wohnrecht.

Interessant zu wissen, wäre nun, wie lange dieser alte Kaufvertrag, zwischen den Eltern und der Bekannten noch seine Gültigkeit besitzt, bzw. ob diese dort getroffenen Vereinbarungen auf den neuen Besitzer übergehen könnten. Bsp.: Mieten aus der Wohnung im 1.OG stehen der Veräußerin weiterhin zu. Oder: Die Erwerber haben die Kosten eines seinerzeitigen Sterbefalles und einer seinerzeitigen christlichen Beisetzung einschließlich der Kosten für ein Doppel-Urnengrab auf die Dauer von 20 Jahren zu tragen und dieses der örtlichen Sitte entsprechend zu pflegen und zu schmücken.

Solche Klauseln stehen natürlich in dem neuen Überlassungsvertrag nicht drin. Jedoch, dasss die Gefahr, Nutzung, Verkehrssicherungspflicht, öffentliche Lasten und Abgaben gehen auf den Erwerber über. Und in Zusammenhang mit dem Wohnrecht: …zur weiteren dinglichen Duldung und Vertretung übernommen, mit allen sich aus der Eintragsungsbewilligung ergebenen Verpflichtungen.

Wäre es besser den alten Vertrag über einen Notar aufzuheben, bzw. geht das überhaupt? Oder gilt dieser Vertrag nicht für den jetzigen Besitzer, sonder nur für die ehemaligen Eigentümer.

Vielen Dank für die Antworten und ein schönes Wochenende.

Ralle

Guten Tag,
nehmen wir einmal an dass Eltern für ihr Kind ein Haus gekauft
haben, in welchem derzeit noch eine Bekannte (gleichzeitig
auch die Verkäuferin) mit lebenslangem Wohnrecht wohnt. Dieses
Haus wurde nun vor kurzem auf das Kind überschrieben bzw.
überlassen und ist vom Notar mit einem Überlassungsvertrag
beurkundet, inkl. diesem lebenslagem Wohnrecht.

Interessant zu wissen, wäre nun, wie lange dieser alte
Kaufvertrag, zwischen den Eltern und der Bekannten noch seine
Gültigkeit besitzt, bzw. ob diese dort getroffenen
Vereinbarungen auf den neuen Besitzer übergehen könnten. Bsp.:
Mieten aus der Wohnung im 1.OG stehen der Veräußerin weiterhin
zu. Oder: Die Erwerber haben die Kosten eines seinerzeitigen
Sterbefalles und einer seinerzeitigen christlichen Beisetzung
einschließlich der Kosten für ein Doppel-Urnengrab auf die
Dauer von 20 Jahren zu tragen und dieses der örtlichen Sitte
entsprechend zu pflegen und zu schmücken.

Solche Klauseln stehen natürlich in dem neuen
Überlassungsvertrag nicht drin. Jedoch, dasss die Gefahr,
Nutzung, Verkehrssicherungspflicht, öffentliche Lasten und
Abgaben gehen auf den Erwerber über. Und in Zusammenhang mit
dem Wohnrecht: …zur weiteren dinglichen Duldung und
Vertretung übernommen, mit allen sich aus der
Eintragsungsbewilligung ergebenen Verpflichtungen.

Hallo Ralle,

Wäre es besser den alten Vertrag über einen Notar aufzuheben,
bzw. geht das überhaupt?

Die Inhaberin des Wohnrechts müßte bereit sein, auf dieses Recht zu verzichten, sonst klappt die Aufhebung nicht. das wird sie sicher nicht tun und wenn, dann nur gegen eine entsprechende Abfindung. Wenn im Vertrag drinsteht „lebenslanges Wohnrecht“ dann heißt das lebenslanges Wohnrecht.

Oder gilt dieser Vertrag nicht für
den jetzigen Besitzer, sonder nur für die ehemaligen
Eigentümer.

Dem Geist des Vertrages nach gilt die Klausel wohl für alle Eigentümer, Kriterium ist „lebenslang“. Womöglich ist das Wohnrecht auch im Grundbuch eingetragen.

Wolfgang D.

Hallo Wolfgang.
Vielen Dank für deine Antwort. Der Sachverhalt mit dem lebenlangen Wohnrecht ist schon klar, dass diese „lebenslang“ gilt und ist auch im Grundbuch eingetragen. Ist weiter ja auch nicht das Problem.

Interessant wäre der zweite Abschnitt bezüglich der Miete und der Grabpflege. Nehmen wir mal an das 1.OG wird vermietet, was ja laut altem Vertrag heißen würde, dass die Miete der ehemaligen Verkäuferin zustehen wird. Also hat der jetzige Besitzer nichts von der Miete. Und sollte der alte Vertrag weiterhin gelten, müsste ja der jetzige Besitzer sich noch um die Grabpflege kümmern??? Kann doch so nicht gerecht sein, oder?

Gruß

Ralle