Behalt Dienstwohnung ohne Miet- und Arbeitsvertrag

Mal diesen fiktiven Fall angenommen:
eine demente Frau (75) wohnt seit nahezu 50 Jahren in derselben Wohnung, die beim damaligen Einzug eine Dienstwohnung in einer Villa war und das Arbeitsverhältnis (Haushälterin) bestand über 40 Jahre. Darüber gibt es keine Verträge, lediglich die Rente speist sich aus der damaligen Tätigkeit (durch Beiträge nachweisbar)und die Wohnadresse ist eben seit 50 Jahren dieselbe. Gemäß früherem Denken war die Haushälterin 'Teil des Ganzen Hauses’und daher verblieb sie nach dem Rentenbeginn in ihrer Wohnung zu eben den Konditionen (Miete) wie vor 50 Jahren, nur eben ohne weitere Arbeitsverpflichtung. Die Arbeitsstelle existiert noch und wird von extern lebenden Angestellten (heute mit Vertrag)besetzt.
Die Demenz der Frau bewirkt nun, dass zur Betreuung und Pflege die Tochter wieder zu ihr ziehen wird. Diese war beim damaligen Einzug noch ein kleines Kind und lebte später zwischenzeitlich mit eigener Familie woanders. Eignerin (82) der Wohnung/ Hauses ist mit dem Zuzug der Tochter ihrer ehemaligen Angestellten einverstanden. Schriftlich verabredet ist anstelle Miete eine Gartenpflege und Schneeräumung auf dem Grundstück.

Nun zu den Fragen:

Wird die Tochter jetzt oder später (im Todesfall der Mutter) zur Mieterin der genannten Wohnung?
Bleibt die Wohnung eine Dienstwohnung, gekoppelt an einen Angestelltenstatus?
Auch zu gleichen Konditionen?
Vermieterin ist selbst schon sehr alt, welche Rechte/Pflichten hat deren spätere Erbengemeinschaft, bezüglich der Wohnung, bzw. gegenüber den Bewohnern der Wohnung?
Im Falle, dass Mutter noch lebt oder im Falle, dass Tochter (mit Dienstauftrag Gartenpflege) alleine dort weiter wohnt.
Sorgen bereitet, das möglicherweise die Mutter trotz Bedürftigkeit (Demenz) zum Auszug in ein Heim genötigt werden könnte, wenn Erbengemeinschaft der jetzigen Vermieterin das mal möchte, sowie eine Umwandlung des Dienstvertrages Gartenpflege in eine deutlich andere Miethöhe als zur Zeit für diese Wohnung erhoben wird. Angestrebt wird für die Mutter Tagespflege und der Verbleib in der Wohnung anstelle von einem Heim.
Wie sähe es aus, wenn eine familienfremde Person die innewohnende Pflege übernähme, würde diese dann Mieterin werden? Nach Jahren der Pflege könnte Solches durchaus ein Ansinnen sein! Gemeldet wäre die Person ja dann auch dort.
Mit guten, wochenendlichen Grüßen
ThelmaLouise

Die Entscheidung liegt bei Vermieter bzw. Hauseigentümer.

Bitte dort nachfragen!