Ein 50 jährige Sohn lebt mit seiner Mutter in einem belastungsfreien Haus, Wohnfläche 80 qm. Der Sohn bekommt jetzt 350 Euro Rente. Wenn die Mutter irgendwann mal verstorben ist, bekommt der Sohn die Altersgrundsicherung. Muss er dann sein Haus verkaufen und von dem Erlös einige Jahre leben oder darf er das Haus behalten? Wenn er es behalten darf, zählt der Staat dann auch große Ausgaben, wenn z. B. eine neue Heizungsanlage benötigt wird?
Hallo!
Das kann man nicht so einfach beantworten.
Lies mal hier rein und lass Dich rechtzeitig beraten, ob und wie das in deinem Fall gehandhabt werden wird.
Grundsätzlich gehört ein angemessenes Haus/Wohnung nicht zum verwertbaren Vermögen. Was angemessene ist muss im Einzelfall bewertet werden.
80 m² Haus für nur eine Person erscheint erst einmal zu groß. Aber da spielen noch andere Faktoren hinein.
MfG
duck313
Hallo duck313, danke für die schnelle und informative Antwort. Gruß, Jörg
Ich gehe mal davon aus, dass der Sohn von der Rente nicht leben kann.
Also wird er wohl eine Unterstützung vom Sozialamt beantragen.
Dann gibt es mehrere Möglichkeiten,
unter anderem, dass die Sozialhilfe die der Sohn erhält, dann bei seinem Ableben aus dem Wert des Gebäudes getilgt wird.
Die entsprechenden Informationen - wie dies gehandhabt wird erfährt man auf dem Sozialamt.
Hallo Apolon,
herzlichen Dank für Deine Antwort.