Hallo liebe W-W-W Community, 
bin neu hier und hoffe ihr könnt mir helfen. Ein Bekannter ist im Außendienst eines Großhandels tätig und wird am 31.7. seine Kündigung bei seinem jetzigen Arbeitgeber einreichen. Er wird dann aufgrund des Wechsels zur Konkurrenz unter anrechnung von Urlaub im August freigestellt. Sein neues Arbeitsverhältniss beginnt am 1.9. Da ihm seine Firma einen Pkw stellt würde es uns interessieren ob er den Pkw dann am 31.7. abgeben muss oder für den August noch behalten darf?
Als weiter Info, er hat die sogenannte 1% Regelung und in seinem Vertrag steht folgender Satz: „Wurde dem Arbeitnehmer für die Dauer der Beschäftigung ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt, so ist das Fahrzeug an dem Tag zurückzugeben, an dem der Arbeitsnehmer seine Tätigkeit für die Firma tatsächlich beendet. Dies gilt auch für die Fälle, in denen die private Nutzung des Fahrzeuges gestattet wurde, eine finanzielle Abgeltung ist soweit ausgeschlossen“
Danke euch schonmal für eure Hilfe =)