Hallo,
ohne Heilpraktiker oder Arzt zu sein darf man keine Krankheiten behandeln oder heilen. So weit ich weis darf man aber Krankheiten vorbeugen und die Gesundheit (insgesamt) steigern.Wenn man das jetzt bei einem „Patienten“ macht und dabei („zufällig“) eine Krankheit heilt oder positiv beeinflusst müsste das doch erlaubt sein? Also wenn jetzt derPatient zB ein defektes Organ hat (die Krankheit) und man den „Patienten“ behandelt in dem man die Gesundheit aller oder zu mindestesns mehrere Organe steigert und dabei das defekte Organ heilt währe das doch legal?
PS: Ich hab mal gehört das Wunderheiler keine Heilerlaubnis benötigen, stimmt das?
Wenn man den Körper z.B. durch eine Kneippkur behandelt und stärkt muß man kein Arzt oder Heilpraktiker sein, ebenso können die Physiotherapeuten behandeln. Wenn aufgrund dieser Behandlung ein „krankes“ Organ gesundet ist das doch prima!
Was nur zwischen den Zeilen steht ist, dass der Wunderheiler sicherlich Geld für seine Dienste verlangt.
Denn wenn Du erkältest bist und ich dir als Nachbar bspw. sage dass Lindenblütentee hilft, dann ist das sicherlich völlig legal. Wenn dann auch noch eine Linderung eintritt, dann ist alles bestens.
Auf der anderen Seite kann mich für diesen Tipp auch keine haftbar machen, was in anderen Fällen (z.B. Arzt verschreibt das falsche Medikament und Patient stirbt) durchaus der Fall sein kann.
Andererseits - wieso sollte der Patient etwas an den Wunderheiler zahlen, wenn das Ergebnis nur „zufällig“ eingetreten ist?
Vor kurzem habe ich in einem Artikel der Zeit gelesen, dass der Körper erstaunliche Selbstheilungskräfte besitzt - ist dafür dann auch der Wunderheiler zuständig.
Hmm. Ich glaube ich habe zu viele Fragen aufgeworfen, als beantwortet habe…
um Dich rechtlich ab zu sichern empfehle ich Dir dringenst, beim für Dich zuständigen Gesundheitsamt nach den rechtlichen Bestimmungen nachzufragen. Das Heilpraktiker-Gesetz ist für die Ausübung der Tätigkeit grundlegendes Gesetz. Selbst bei „positivem“ Ergebnis bei Behandlung anderer Beschwerden kannst Du sonst zur Rechenschaft gezogen werden.
Wenn Du tatsächlich daran denkst, Dich auf den Begriff der „Wunderheilung“ zu beziehen, solltest Du nochmal ernsthaft darüber nachdenken, in diesem Bereich zu arbeiten.
Ob man an Wunderheilung glaubt oder nicht steht dabei gar nicht zur Debatte. Aber gerade unter diesem Begriff ausgeübte Tätigkeiten haben es erforderlich gemacht, dass ein Gesamtwissen der anatomischen Zusammenhänge zum Gesundheitsschutz zwingend nootwendig sind und nicht „jedermann“ „einfach irgend etwas ausübt oder anwendet“.
Wer auf „gut Glück“ ohne gesetzl gültige Prüfungs-Nachweise arbeitet macht sich nicht nur strafbar, sondern verunglimpft auch die tatsächlichen Fachleute (in diesem Fall Schulmediziner + Heilpraktiker).
Alleine die Verabreichung eines „falschen“ Tees kann gesundheitsschädliche Folgen haben, also überdenk Deine Frage nochmal.
…meiner meinung nach geht das trotzdem nicht da keine eindeutiger zusammen hang bzw.nachzuweisen ist das das davon kommt und damit eindeutig zusammen hängt.
aber mann kann einen kurs machen zum heilpraktiker, weiss aber nicht wie der sich nennt, müsste das arbeitsamt wissen…mehr kannich auch nicht dazu sagen.