Behandelt wie die Laibeigene

Hallo an alle,

folgender Fall. Innerhalb einer Abteilung arbeiten 3 Mitarbeiter.
Mitarbeiter 1 arbeitet exakt nach Tarifzeit ob Aufträge fertig werden sollen oder nicht und verweigert die Samstagsarbeit.
Mitarbeiter 2 verweigert die Samstagsarbeit und hat jedes Jahr zur exakt gleichen Zeit Urlaub (wegen dem Urlaub seiner Frau)
Mitarbeiter 3 muss Samstagsarbeit, Überstunden sowie Urlaubsverweigerung des Chefs in kauf nehmen, mit der Aussage des Chefs, wenn er sich weigert gibt es eine Abmahnung.

Gibt es keine Gesetzliche Regelung die besagt das alle Mitarbeiter auch vom Chef aus gleich zu behandeln sind? Kann man ihn dazu zwingen?
Urlaubsanträge werden immer mit der selben Begründung abgelehnt. Ob diese anfang vom Jahr beantrag werden oder erst zwei Tage vorher.
Diese Begründung ist meist. „Es ist nicht zumutbar die Arbeit an die Kollegen abzugeben“. Aber Mitarbeiter 3 hat auch einen Partner!

Mitarbeiter 3 kommt sich vor wie der Laibeigene des Betriebs. Ständig Drohungen im Nacken. Das ist doch Mobbing vom eigenen Chef!
Druch die Wirtschaftskrise gibt es aber auch keine Möglichkeit eines Arbeitsplatzwechsels.
Deshalb die Frage: Gibt es dafür nicht auch eine Rechtsgrundlage???
Das ist doch bestimmt nicht rechtens!

Ich danke euch

Guten Tag.

Urlaubsverweigerung des Chefs in kauf nehmen, mit der Aussage
des Chefs, wenn er sich weigert gibt es eine Abmahnung.

Ja, und? Wenn nichts anderes geht und man denn auch meint, man müsste sich behandeln lassen wie Chef sein Weißbrot (=Laibeigener), dann ist man eben selbst dran doof. Dann riskiert man eben die Abmahnung (die erstens nichts weiter ist als ein Wisch) und hat endlich was in der Hand, anstatt nur rumzuheulen …

Ständig Drohungen im Nacken. Das ist doch Mobbing vom eigenen Chef!

Man wird immer so behandelt, wie man sich behandeln lässt, sprich, wie man es verdient.

Druch die Wirtschaftskrise gibt es aber auch keine Möglichkeit
eines Arbeitsplatzwechsels.

Bisher war mir nicht bekannt, dass die Freizügigkeit wegen der Krise aufgehoben ward …

Gerade machen, heißt das Motto - oder eben weiter aushalten. Mit Arbeitsrecht hat das aber auch so was von gar nix zu tun.

GEK

Hallo,

unabhängig von deinen Einlassungen (die durchaus berechtigt sind), will m.E. der OP sich ein Rückgrat anschaffen, braucht dafür aber (erstmal?) ein passendes Korsett, sprich Argumente gegenüber dem Chef.

Ein Verweis auf die Rechtslage kann durchaus eine solche Stütze sein.
Darum wäre eine Nennung von entsprechenden Paragrafen sinnvoller als deine Allgemeinplätze.

Und bevor Fragen kommen: Nein, ich kenne die Paragrafen auch nicht. Trotzdem schreibe ich hier, weil oftmals nach einer ersten abschlägigen Antwort keine weiteren kommen - diese will ich aber, sofern sie sachkundig sind, provozieren.

Außerdem glaube ich nicht, dass eine Abmahnung nur ein Wisch ist. Dieser Wisch steht in der Personalakte und wird eine Grundlage eines späteren Arbeitszeugnisses sein, das über die Zukunft entscheiden kann.

Gruß Bombadil2

1 Like

Hallo,

vorweg: Ich studiere noch (Jura), daher sind meine Ausführungen u.U. zu oberflächlich. (Gerade das Arbeitsrecht ist sehr durch Rechtsprechung geprägt, was man im Studium nicht soo ausführlich macht.)

Zu deiner Frage habe ich allerdings schon was gehört.
Es gibt nämlich den sog. arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Der wurde von der Rechtsprechung entwickelt, und ergibt sich aus Artikel 3 GG. (Wohlgemerkt, dieser wirkt nicht unmittelbar auf das Arbeitsverhältnis.)
Voraussetzung für einen Anspruch auf Gleichbehandlung ist zunächst eine kollektive Maßnahme, also etwas (Freiwilliges übrigens), das einer Gruppe von AN gewährt wird, einzelnen AN aber verweigert.
Die Schlechterbehandlung des Einzelnen muss dann ohne sachliche Differenzierung erfolgen. Das heißt, es gibt kein sachliches Kriterium, das die Ungleichbehandlung doch rechtfertigen würde.
Wenn dies vorliegt, hat der AN einen Anspruch auf Gleichbehandlung. Der Chef muss dann alle gleich behandeln, aber ob er die Leistungen der Gruppe streicht, oder sie dem Einzelnen gewährt, darf er entscheiden.

Konkret heißt das:

  1. Liegt im Beispielsfall überhaupt eine kollektive, freiwillige Maßnahme vor?
    -> Der AN sollte in seinen Arbeitsvertrag, ggf. seinen Tarifvertrag oder andere Vereinbarungen gucken. Ist dort etwas geregelt, z.B. bezüglich Mehrarbeit, Samstagsarbeit o.ä. dann ergibt sich ein Anspruch direkt daraus. (z.B. Verbot der Samstagsarbeit)

-> Ist dort etwas geregelt, was die Kollegen aber verweigern, liegt wohl eine kollektive Maßnahme des AG vor („Gewährung einer 5-Tage-Woche anstatt 6 Tage“ z.B.). Die Ungleichbehandlung kann der AN dann angehen.

-> Ist dort gar nichts geregelt, dann liegt wohl eine kollektive Maßnahme vor.

  1. Liegt eine Schlechterbehandlung des einzelnen AN vor?
    -> Nach dem UP zu urteilen wohl ja.

  2. Ohne sachliche Differenzierung?
    -> Hat der einzelne AN evtl. einen anderen Arbeitsvertrag, gilt für ihn der Tarifvertrag nicht, gewährt der AG Vergünstigungen nach Dauer der Betriebszugehörigkeit…
    Das alles sind sachliche Differenzierungsgründe, die eine Ungleichbehandlung des Einzelnen sehr
    wohl rechtfertigen. Daher muss man hier sehr genau schauen.
    Gibt es aber keinen ersichtlichen Grund für die Ungleichbehandlung, dann hat der AN einen Anspruch auf Gleichbehandlung. (nicht: auf Erhalt der Leistung s.o.)

Das alles ist aber graue Theorie. Trotzdem hoffe ich, geholfen zu haben…

Liebe Grüße,

Larymin

Hallo Bombadil…
vielen vielen Dank für deine Antwort.
Weil genau das, dass Problem ist.
Wie kann man sich bitte gegen den Chef wehren wenn einem die die Argumente fehlen. Und die besten Argumente sind ja wohl die der Rechtsgrundlage.

Schade das du auch keine weißt.
Aber trotzdem danke!

Ähm…ja…
so ne Antwort kannst dir in Zukunft schenken.
DANKE!!!

Danke Larymin,

soweit bekannt haben alle die gleichen Verträge.
Also ist es hier Tasächlich Mitarbeiter abhängig wie man behanelt wird.
Das Problem ist tatsächlich, dass Mitarbeiter 3 Angst hat sich zu weit aus dem Fenster zu lehnen und damit eine Kündigung zu provozieren. Andererseits geht es so auch nicht weiter.

Ich werde mir mit deiner Hilfe mal ein paar gute Argumente zurechtlegen. Wichtig ist halt, dass dem Chef dann mal bewusst wird das es so nicht weiter geht,er aber auch nicht kündigen kann weil der Mitarbeiter im recht ist.

Hallo

Wichtig ist halt, dass dem Chef dann mal bewusst
wird das es so nicht weiter geht,

In solchen Fällen wendet man sich besser an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, denn was bringt es einem im Recht zu sein, wenn man es nicht bekommt oder der AG jetzt erst recht nach einem stichhaltigen Grund sucht um ein AV zu beenden ?

mfg M.L.

Hi M.L.

wurde auch schon in Erwägung gezogen.
Arbeitsrecht ist ohnehin schon recht undurchsichtig.

Danke

Hallo nochmal

wurde auch schon in Erwägung gezogen.

Gemeint war eher, dass man Recht nicht nur haben, sondern auch durchsetzen können muss. Und die Rückendeckung durch den Anwalt soll auch für später was hergeben (Zeugnis z.B.)

mfg M.L.

Guten Tag.

Außerdem glaube ich nicht, dass eine Abmahnung nur ein Wisch
ist. Dieser Wisch steht in der Personalakte und wird eine
Grundlage eines späteren Arbeitszeugnisses sein, das über die
Zukunft entscheiden kann.

An eine Abmahnung werden ganz bestimmte formale Kriterien geknüpft, so u.a. die genaue Nennung des Fehlverhaltens. Und wenn die von der UP vorgebrachten Sachverhalte stimmen, dann stünde eine Abmahnung auf derart wackligen Füßen …

das war meine Intention: Alle Dinge, die vorgebracht wurden, waren mehr oder weniger Befindlichkeit, Hörensagen und allgemeine Aussagen. Diese müsste man vor Gericht zunächst einmal mindestens glaubhaft machen. Mit einer Abmahnung in der Tasche, in der die genannten Vorwürfe gegenüber dem Chef deutlich werden, hätte man etwas Konkretes , um gezielt weitere Schritte zu ergreifen.

Es ist aber - und deshalb verwies ich darauf - unabdingbar notwendig, sich hier auch konfliktbereit zu zeigen, denn erfahrungsgemäß wird sich ein Chef wie der beschrobene nicht davon ins Bockshorn jagen lassen, dass man ihm Gesetze und Urteile unter die Nase hält; ein wenig Druck müsste schon dahinter stecken. Dieser Druck könnte z.B. von einer mit Pauken und Trompeten durch das Arbeitsgericht zerhauenen Abmahnung kommen - oder davon, dass man eben auch bereit ist, den Heini seinen Dreck alleene machen zu lassen. Fühlt man sich nicht in der Lage, diesen Druck aufzubauen, dann muss man eben im selbst gemachten Nest sitzen bleiben. Das war gemeint - und wenn das als nicht hilfreich gesehen wird, dann eben dä.

GEK

1 Like

Dann ist es wohl noch nicht schlimm genug…
Hallo,

Ähm…ja…
so ne Antwort kannst dir in Zukunft schenken.
DANKE!!!

Wir sind hier durchaus in der Lage anhand deines Textes abzuschätzen, wie doof der Chef sein mag und wie selber schuld evtl. du an dieser Lage bist.

Wenn du GEK’s Antwort nicht erträgst dann mach halt weiterhin den Duckmäuser.
Mit Arbeitsrecht hat das wenig zu tun.
Du musst lernen, entweder Contra zu geben oder dich nach was Anderem umsehen. Am Besten Beides.

Gruss,
TR

1 Like

Hallo,

noch einmal:

Der OP hat bisher als Duckmäuser gehandelt. Unbestritten. Das Kind ist relativ weit in den Brunnen gefallen.

Jetzt will der OP das Kind - soweit möglich - aus den Brunnen rausholen. Mit juristischen Mitteln.

Ein Hinweis auf das bisherige Duckmäusertum hilft wenig.

Ein Hinweis darauf, wie dieses beendet werden kann und welche Argumente er nehmen kann, hilft viel.

Gruß Bombadil2

2 Like

Die Klappe aufzumachen und mal die Meinung über den Zustand zu sagen wäre nicht das Problem.
Das Problem ist die Reaktion vom Chef. Was bringt das alles ohne wirklich Stichhaltige Argumentation? Dann wird man erst recht vom Chef belächelt und als Idiot hingestellt.
Vor allem wenn der Chef nicht wirklich Kritikfähig ist, kann es dann zu einer Kündigung kommen wegen „Respektlosigkeit einer Führungsperson gegenüber“???

Es wurde halt vermutet das es vielleicht eine Rechtsgrundlage gibt auf die Aufgebaut werden kann. Leider fehlt im Juristischen jegliches wissen. Daher wurde die Frage in diesem Forum gestellt.

Es ist ganz klar das die momentane Situation Selbstverschulden ist. Nur wusste keiner das es in solch einer Nummer endet. Man versucht doch nur ein guter Mitarbeiter für die Firma zu sein und seiner Aufgabe zur genüge Nachzukommen.

Hmm…zahlt in solch einem Fall dann die Rechtsschutz?
Ist ja erst eine Informationsbeschaffung.

Ich glaube da muss dann selbst geblecht werden. Gell?

Was bringt das alles
ohne wirklich Stichhaltige Argumentation? Dann wird man erst
recht vom Chef belächelt und als Idiot hingestellt.

Wieso ‚‚erst recht‘‘? Heißt das, dass der Chef das schon tut? Dann hängt das aber nicht mit der objektiven Rechtslage zusammen, sondern dass sich AN 3 das gefallen lässt.

Vor allem wenn der Chef nicht wirklich Kritikfähig ist, kann
es dann zu einer Kündigung kommen wegen „Respektlosigkeit
einer Führungsperson gegenüber“???

Was hat neutrale Argumnentation mit Respektlosigkeit zu tun?

Es wurde halt vermutet das es vielleicht eine Rechtsgrundlage
gibt auf die Aufgebaut werden kann.

Bezüglich Arbeitszeit, ist das der Arbeitsvertrag (oder ein evtl. geltender Tarifvertrag) und da kommts drauf an, ob sich aus den Arbeitsverträgen von 1, 2 und 3 (oder dem Tarifvertrag) ergibt, dass Samstagsarbeit oder/und Überstunden zu leisten sind (oder nicht).

Man versucht doch nur ein guter Mitarbeiter für die Firma zu sein
und seiner Aufgabe zur genüge Nachzukommen.

In der Regel sind auch Mitarbeiter beliebter, die nicht auf die Uhr schauen oder/und auf ihre Freiheiten am WE bestehen, aber vielleicht ist es im obigen Fall was persönliches zwischen AN 3 und Chef. Wenn AN 3 immer brav Überstunden und Samstagsarbeit macht, denkt der Chef wohl ‚‚Ach der … [= AN 3] macht das doch eh. Warum soll ich da … [AN 1] oder … [= AN 2] fragen?‘‘

Hallo,

Mitarbeiter 3 muss Samstagsarbeit, Überstunden sowie
Urlaubsverweigerung des Chefs in kauf nehmen, mit der Aussage
des Chefs, wenn er sich weigert gibt es eine Abmahnung.

Text Arbeits- oder tarifvetragliche Regelungen zu Überstunden/Samstagsarbeit?

„Es ist nicht zumutbar die Arbeit
an die Kollegen abzugeben“.

Warum nicht?

Ständig Drohungen im Nacken.

Welcher Art?

MfG

Hallo,
Mitarbeiter 3 muss Samstagsarbeit, Überstunden sowie
Urlaubsverweigerung des Chefs in kauf nehmen, mit der Aussage
des Chefs, wenn er sich weigert gibt es eine Abmahnung.
Text Arbeits- oder tarifvetragliche Regelungen zu Überstunden/Samstagsarbeit?
„Es ist nicht zumutbar die Arbeit
an die Kollegen abzugeben“.
Warum nicht?
Ständig Drohungen im Nacken.
Welcher Art?

Hallo Xolophos,

laut Vertrag muss jeder Überstunden und Samstagsarbeit leisten sofern es Betrieblich notwendig ist.
Dies wird in der Regel auch nur von einem Mitarbeiter nicht (kaum) eingehalten. Samstagsarbeit sogar komplett verweigert.

In Endeffekt habt ihr aber alle recht. Wenn MA 3 immernur klein beigibt wird sich nichts ändern. Die Angst einer Kündigung ist wohl immer da.
Wäre eine Abmahnung rechtens wenn MA 3 sich (aufgrund der Tatsache das die anderen garnicht erst gefragt werden) auch mal weigert Samstagsarbeit oder Überstunden zu leisten. Immerhin machen es die anderen auch ohne das eine Abmahnung kommmt?