Behandlun im Ausland (EU)

Hallo,

hätte da mal ne frage.

Mal angenommen man läßt sich im Urlaub, sei es um Kosten zu sparen, oder eben auch aufgrund einer notwendigen Behandlung eines akut im Urlaub aufgetretenen Zahnleidens (vielleicht Zahnverlust…), in der man nicht auf eine umfassende Versorgung vor Ort verzichten wollte und diese selbst bezahlte, eine Brücke machen. Sagen wir mal 3 Jahre später wird es notwendig einer der als Brückenträger überkronten Zähne zu behandeln, und der Zahnarzt endeckt keine Kosten(teil)übernahme der Brücke einer deutschen Krankenkasse. Was nun, würde die Behandlung wie üblich über die Krankenkasse weiter laufen, oder würde evtl. sogar der Zahnarzt die Behandlung mit Abrechnung über die Krankenkasse verweigern? 

was meint Ihr?

Was nun, würde die Behandlung wie üblich über die Krankenkasse
weiter laufen, oder würde evtl. sogar der Zahnarzt die
Behandlung mit Abrechnung über die Krankenkasse verweigern? 

was meint Ihr?

Servus,

Wenn es sich um eine Maßnahme handelt, die nicht die Brücke betrifft ( z.B.: verlorengegangene Keramikverblendung, Bruch der Brücke), sondern den Zahn, sein Zahnfleisch, oder seine Wurzel, muss die Kasse zahlen und der Zahnarzt ‚auf Chipkarte‘ behandeln.

Wiederherstellung, Reparatur, Neuanfertigung der Brücke:

Sofern die Behandlung im EU-Ausland erfolgt ist - man möchte es nicht glauben, dass selbst der Plattensee in Europa liegt :wink: - besteht Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse in Form von Festzuschüssen. Es muss lediglich vorher ein Heil- und Kostenplan eingereicht und genehmigt werden.

Meiner Erfahrung nach ist es den Kassen egal, wo der Zahnersatz herkommt. Praktisches Beispiel:

Nachgeholte Ehefrau eines einst anatolischen Mitbürgers will sich ihre goldenen Schneidezähne, die sie zur Hochzeit geschenkt bekommen hat, gegen ‚weiße Zähne‘ austauschen lassen:

Zahnarzt plant neue Versorgung, stellt Heil- und Kostenplan auf, reicht zur vorherigen Genehmigung bei der Kasse ein und fängt mit der Behandlung an, wenn Genehmigung da ist.

Was nicht geht:

ZA entfernt goldene Zähne bei der Erstberatung. fertigt später neuen Zahnersatz an und schickt phantasievolle Privatrechnung, „weil die deutsche Kasse ja nicht für den ‚türkischen Schrott‘ zuständig ist“.

Gruß

Kai Müller

Hallo, danke für das aussagekräftige Beispiel, sehr ansprechend.

Ich verstehe das so : da der überkronte Zahn betroffen ist wird er behandelt und, im Einklang mit der bereits vorhandenen Brücke, neu verkrohnt. Die Behandlung bezieht sich ja nicht auf die Brücke an sich, sondern auf den Zahn der die Brücke stützt.

Gruß

Servus,

wenn ein bereits überkronter Zahn erneut behandelt werden muss, hsndelt es sich nicht selten um eine Wurzelbehandlung. Die erfolgt ‚durch die Krone durch‘.
Wenn aber die Krone aus irgendwelchen Gründen runter müsste, wäre fast immer eine neue Brücke fällig. Also: wieder an den Plattensee, neue Brücke, zwei Jahre später Wurzelbehandlung am anderen Brückenpfeiler - das nennt man den Balaton-Zirkel :wink:)

Gruß

Kai Müller

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