Was nun, würde die Behandlung wie üblich über die Krankenkasse
weiter laufen, oder würde evtl. sogar der Zahnarzt die
Behandlung mit Abrechnung über die Krankenkasse verweigern?
was meint Ihr?
Servus,
Wenn es sich um eine Maßnahme handelt, die nicht die Brücke betrifft ( z.B.: verlorengegangene Keramikverblendung, Bruch der Brücke), sondern den Zahn, sein Zahnfleisch, oder seine Wurzel, muss die Kasse zahlen und der Zahnarzt ‚auf Chipkarte‘ behandeln.
Wiederherstellung, Reparatur, Neuanfertigung der Brücke:
Sofern die Behandlung im EU-Ausland erfolgt ist - man möchte es nicht glauben, dass selbst der Plattensee in Europa liegt
- besteht Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse in Form von Festzuschüssen. Es muss lediglich vorher ein Heil- und Kostenplan eingereicht und genehmigt werden.
Meiner Erfahrung nach ist es den Kassen egal, wo der Zahnersatz herkommt. Praktisches Beispiel:
Nachgeholte Ehefrau eines einst anatolischen Mitbürgers will sich ihre goldenen Schneidezähne, die sie zur Hochzeit geschenkt bekommen hat, gegen ‚weiße Zähne‘ austauschen lassen:
Zahnarzt plant neue Versorgung, stellt Heil- und Kostenplan auf, reicht zur vorherigen Genehmigung bei der Kasse ein und fängt mit der Behandlung an, wenn Genehmigung da ist.
Was nicht geht:
ZA entfernt goldene Zähne bei der Erstberatung. fertigt später neuen Zahnersatz an und schickt phantasievolle Privatrechnung, „weil die deutsche Kasse ja nicht für den ‚türkischen Schrott‘ zuständig ist“.
Gruß
Kai Müller