Guten Abend Zusammen,
Ein dt. Firma kauft einen Teil Ihrer Waren im EU-europäischem Ausland und besitzt eine Umsatzsteuer Identifikationsnr. Die Ware wird dementsprechend Umsatzsteuerfrei (Netto) vom Lieferanten geliefert.
Kann mir jemand sagen, wie ein solcher Sachverhalt denn nun von den deutschen Steuerbehörden gehandhabt werden wird? Mir ist nicht ganz klar, wie hier die Kette aus Vorsteuer und Mehrwertsteuer erhalten bleibt?
Gruss
Alex
Servus Alex,
Mir
ist nicht ganz klar, wie hier die Kette aus Vorsteuer und
Mehrwertsteuer erhalten bleibt?
Diese Kette geht in jedem einzelnen Land neu los, wie bei Import aus Drittländern: Im Fall des innergemeinschaftlichen Erwerbes ist USt auf diesen Erwerb fällig, die der Empfänger der Lieferung schuldet - wie bei der Einfuhrumsatzsteuer. Gleichzeitig ist der Betrag als Vorsteuer abziehbar, wenn der Gegenstand für das Unternehmen angeschafft wird.
Diese Handhabung ist grundsätzlich immer symmetrisch, ein Nullsummenspiel. Hat aber den Vorteil, dass bei falscher Handhabung durch den Empfänger der Lieferung die Kiste bloß bis zum Vorsteuerabzug wieder aufgerollt werden muss, und nicht bis zur dann eigentlich durch den Lieferanten geschuldeten USt des anderen EU-Mitgliedsstaates.
Schöne Grüße
MM