Behandlung durch Arzthelfer zulässig?

Liebe Gemeinde!

Angenommen werden soll folgender Fall:

Jemand wird bei einem Zahnarzt nicht durch den Arzt (sagen wir einmal Zahnarzt), sondern komplett durch die Sprechstundenhilfe versorgt. Dies umfasst nicht nur die Diagnose (incl. Röntgen), sondern auch die anschliessende (Zahn-)behandlung. Auf Nachfragen hin wird ihm im Anschluss erklärt, dass das Personal medizinisch geschult sei.

Ist so etwas zulässig? Inwieweit ist Personal berechtigt, Behandlungen zu übernehmen? Welche Ausbildung bedarf dies?

Lieben Gruß
Patrick

Jemand wird bei einem Zahnarzt nicht durch den Arzt (sagen wir
einmal Zahnarzt), sondern komplett durch die
Sprechstundenhilfe versorgt. Dies umfasst nicht nur die
Diagnose (incl. Röntgen),

Hallo Patrick, hat denn die Zahnarzthelferin nicht mal bez. der Diagnose (aufgrund des Röntgens z.b.) beim Arzt vorgesprochen, sondern diese komplett selber gestellt?

Inwieweit ist Personal berechtigt,
Behandlungen zu übernehmen?

Das kommt auf die Behandlung an. Insofern sich der Arzt davon überzeugt hat, dass die Helferin die Handhabung kann, wird er sie behandeln lassen. Verantwortung für Fehler der AH trägt trotzdem der Arzt.

Welche Ausbildung bedarf dies?

Die Diagnose sollte eigentlich der Arzt stellen, der ohne die nötige „Ausbildung“ nicht praktizieren dürfte. Die Helferinnen bräuchten im Grunde keine Ausbildung (haben sie aber meist). Verantwortung: siehe oben.

MfG

Hallo!

Das kommt auf die Behandlung an. Insofern sich der Arzt davon
überzeugt hat, dass die Helferin die Handhabung kann, wird er
sie behandeln lassen. Verantwortung für Fehler der AH trägt
trotzdem der Arzt.

Ist so etwas irgendwo gesetzlich geregelt? Insgesamt ist das ja sehr mächtig - dann könnte ein Arzt ja mehrere Mitarbeiter beschäftigen und die machen lassen aber komplett berechnen. Wo ist denn die Grenze?

Ich denke, ich habe Deine Aussage richtig verstanden, und Arzthelfer dürfen die Behandlung komplett durchführen. Auch leichte OP’s?

Wenn ich mein Studium abgeschlossen habe (Psychologie) und die Zusatzausbildung gemacht habe, darf ich das dann auch? Darf ich z.B. durch Mitarbeiter Psychoanalyse durchführen lassen und diese dann komplett berechnen, wenn ich die Verantwortung übernehme? Dann sind die Grenzen dessen, was Arzt / Therapeut verdienen kann, ja super erhöht, da er unbegrenzt viele Menschen paralell behandeln kann.

Warum findet das in der Praxis nur selten Anwendung?

Lieben Gruß
Patrick

Hallo,

es kommt ganz darauf an, was gemacht wurde, und ob hierfür ein Arztvorbehalt besteht. Das ist typischerweise bei allen invasiven Behandlungen der Fall, in denen die körperliche Integrität betroffen ist. Hierunter fallen AFAIR (bin kein Medizinrechtler) Injektionen IV und grob gesagt alle „Angriffe mit scharfen Waffen“ bei denen die Gefahr besteht, größeren Schaden als Nutzen anzurichten und die Gesundheit ernsthaft zu gefährden.

Beim Zahnarzt kann es z.B. sein, dass nur Zahnstein entfernt wird, und da hätte ich keine großen Bedenken, wenn dies eine Helferin machen würde (ich genieße dabei bei meinem Zahnarzt auch immer das süße Lächeln seiner besten Kraft). Röntgen ist ohnehin nicht den Ärzten vorhebalten, …

Wenn es aber darum geht, Löcher zu bohren, ggf. sogar örtliche Betäubungen zu machen, das richtige Füllmaterial auszuwählen und zu verarbeiten, ist meiner Meinung nach der Arzt gefragt.

Gruß vom Wiz

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Hallo Wiz!

Danke für Deine Antwort!

Ich (also hypothetisch) war eben nur sehr erstaunt, dass sowohl Diagnose als auch Behandlung durch die Hilfstkraft durcheführt worden ist.

Mittlerweile bin ich aber auch durch „einlesen“ in die Materie auf einen Kriterienkatalog gestossen, nach welchem geregelt ist, in welchem Fall ein Arzt Arbeiten „delegieren“ darf.

Im beschriebenen Fall ist gegen diesen Katalog bereits innerhalb der Diagnose verstoßen worden, Fehler sind überdies gemacht worden. Ich möchte ja auch nicht päpstlicher sein als der Papst, aber warum soll für so eine Leistung irgendwer bezahlen?

Selbst wenn es nicht das Geld des Patienten direkt betrifft, so scheint es mir doch irgendwie nicht richtig.

Um das Setzen einer Spritze oder eine Fotographie (Röntgen) etc. geht es mir dabei nicht - ich denke nur, ein Arzt sollte sich - selbst wenn er sie schon nicht selber stellt - von der Richtigkeit einer Diagnose doch selber überzeugen?

Lieben Gruß
Patrick

Hallo, einige große Praxen leisten sich eine speziell fortgebildete Helferin, die fast alles machen darf, was auch der ZAhnarzt darf (bohren, Tubus in den HAls legen für OP, und andere Gefährliche Sachen). Dafür gibt es spezielle Prüfungen (schau mal auf den Seiten der örtlichen Zahnärztekammer).
Mehr weiß ich dazu nicht, nur dass meine Schwägerin das Angebot Ihres Chefs ausgeschlagen hat, diese Weiterbildung zu machen, sondern es bei einer Kleineren (vom Umfang des Lernstoffes, des Preises und der Befugnisse)Weiterbildung und einer Art Lehre beim Praxiszahntechniker (also nur Angelernt, aber ausreichend um ihn später zu ersetzen) belassen hat. Sodarf sie zumindest einen Tubus legen, was auch im Normalen Leben, zB. bei Verkehrsunfällen ganz sinnvoll ist, aber nicht bohren und nicht diagnostizieren.
Schöne Grüße Susanne