Behandlung nach Fehlgeburt

Hallo! Ich bin Autorin und arbeite gerade an einem neuen Buch. Momentan bin ich auf der Suche nach Angaben zur Aufnahme in einem Krankenhaus und der anschließenden Behandlung einer Patientin. Kurz zur Ausgangssituation: Patientin wird schwanger nach Autounfall in KH eingeliefert. Das Fötus (4. Monat) ist bereits tot. Patientin hat diverse Prellungen und Hautabschürfungen, Gehirnerschütterung. Bürokratie: Was geschieht, wenn Patientin NICHT krankenversichert ist? Der Unfall passiert an einem Freitagnachmittag; Krankenkassen sind also erst einmal nicht erreichbar, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass Kliniken unbedingt auf deren Öffnungszeiten angewiesen sind. Wie also erfährt KH, dass keine Versicherung vorliegt? Wie reagiert die Klinik in diesem Fall? Sicherheitsvorkehrungen/Patientenschutz: WER wird alles zur Patientin ins Zimmer gelassen? WER erhält Auskunft darüber, wo sie untergebracht worden ist? WER bekommt Infos zum Gesundheitszustand? Nur ausschließlich Familienangehörige? Zu den körperlichen Symptomen einer Fehlgeburt: Welche Test werden im KH an der Patientin vorgenommen? Bluttest, HIV-Test (für den Geschichtsverlauf wichtig!), usw? Welche Medikamente werden verabreicht? Was bewirken sie? Was kann geschehen, wenn Patientin nicht behandelt werden kann, weil sie einfach aus den KH verschwindet? Wer kann hier Angaben über Schmerzen (Lage, Verlauf, Intensität) machen? Muss Patientin im Bett liegen? Wenn ja: wie lange? Warum? Was kann geschehen, wenn sie einen Tag später einfach aufsteht? Wird ein Katheder gelegt? Muss Patientin operiert werden, um toten Fötus entfernen zu können oder muss Patientin das Kind „normal“ gebären? (Für mich als Mutter eine absolut verstörende Vorstellung!) Zum Glück sind meine Kinder gesund. Ich kann mir nicht vorstellen, was in einer Frau vergeht, die ihr Kind verloren hat. Was „passiert“ mit dem toten Fötus? Ich habe gelesen, dass Föten ohne Zustimmung der Eltern seziert und anschließend im KH-Müll entsorgt werden, weil sie in diesem Stadium noch nicht als „menschlich“ gelten. Stimmt das? Wer kann mir mit nachweisbaren Angaben behilflich sein?

Hallo,
ich werde versuchen, auf einige Ihrer Fragen Antworten zu geben.

  1. Wenn die Patientin erst im 4. Monat war, ist es nicht besonders wahrscheinlich, dass der Fötus durch den Unfall Schaden genommen hat. Er ist zu klein und durch Gebärmutter wie auch die Bauchorgane (u.a. 6 Meter Dick- und Dünndarm) drumherum geschützt. Ursachen für eine Fehlgeburt durch Unfall sind Plazentaablösungen oder vorzeitige Wehentätigkeit - beides eher Bilder der späteren Schwangerschaft.

Aber nehmen wir an, es ist doch so gelaufen.

  1. Ist die Patientin nicht krankenversichert, wird sie als Selbstzahlerin versorgt und bekommt eine Privatrechnung - wie viele Nichtversicherte in Deutschland. Stellt sich der fehlende Versicherungsstatus erst im Nachhinein heraus, wird halt dann in den Folgetagen umgebucht.

  2. Zur Patientin ins Zimmer gelassen werden die nächsten Angehörigen, die dies nachweisen können - bzw. ausreichend glaubhaft machen können. Ausweiskontrollen oder die Vorlage des Familienstammbuchs sind nicht üblich. Im Rahmen von Unfällen ist es Aufgabe der Polizei, die Angehörigen zu informieren, nicht Aufgabe der Klinik.

  3. Labortests: Blutbild zur Abschätzung des Blutverlusts, Serumtests zur Überwachung der Organfunktionen, sofern kein Mutterpass mit entsprechenden Untersuchungsergebnissen vorhanden: Blutgruppe und Rhesusfaktor (da auch bei einer Fehlgeburt bei Rhesus-negativen Frauen die Prophylaxe gegeben werden muss).

  4. Medikamente: Infusionen zur Kreislaufstabilisierung, falls es nicht zum Spontanabort kommt (d.h. die Fehlgeburt nicht über eine Blutung ihr Ende findet), gibt es Medikamente, die Wehen auslösen und den Muttermund öffnen. Bis zu einer gewissen Größe der Plazenta und des Embryos kann eine Ausschabung unter Vollnarkose erfolgen (meist so bis 14. Schwangerschaftswoche, d.h. 3,5 Monate), später ist die Blutungsgefahr durch eine Ausschabung durch die Größe der Plazenta lebensgefährlich. Daher wird hier eine natürliche Geburt eingeleitet oder in Ausnahmefällen ein Kaiserschnitt durchgeführt, wo dann die Plazentaablösung nach Abnabelung durch ein weiteres Medikament (Oxytocin) künstlich erfolgt, ohne dass die Mutter dabei verbluten würde (wie es der Fall wäre, wenn es zu einem Plazentariss oder einer künstlichen Zerstörung in Rahmen einer Ausschabung geschähe).
    Ist der Föt noch lebendig und es gibt „nur“ vorzeitige Wehen, kann man versuchen, diese durch Tokolyse (also Wehenhemmung) zu unterdrücken. Ob man dies bereits im 4. Schwangerschaftsmonat macht, hängt davon ab, ob der Muttermund sich ebenfalls bereits geöffnet hat oder der Gebärmutterhals sich wesentlich verkürzt hat, so dass man trotz Tokolyse mit einem Spontanabort rechnen muss.

  5. Verschwindet die Patientin mit dem Kind im Bauch, besteht das Risiko für starke Blutungen unter der Geburt bzw. für eine lebensgefährliche Infektion, falls sich kein Spontanabort einstellt und das Kind tot drinbleibt. Hat sie vaginal entbunden und es lief alles gut, so kann sie wie viele Frauen nach einer vaginalen Geburt am Tag nach der Entbindung gehen - im Wochenbett gibt es bei Infektion das Kindbettfieber, das früher eine Menge Frauen umgebracht hat (und heute, wenn man es rechtzeitig erkennt, natürlich mit Antibiotika behandelt werden kann - aber gefährlich ist es immer noch!). Hat sie einen Kaiserschnitt gehabt, so wird sie in aller Regel wegen der Schmerzen noch ordentlich beeinträchtigt sein - aber es ist sehr sehr unwahrscheinlich, dass sie einen Kaiserschnitt haben würde. Blasenkatheter sind unüblich, außer es gibt Geburtsverletzungen im Harnröhrenbereich, die bei diesem frühen Schwangerschaftsstadium eher unüblich sind.

  6. Die rechtlichen Regelungen finden Sie z.B. hier: http://www.initiative-regenbogen.de/index.htm?http:/…

Mit freundlichem Gruß,
Claudia Franke
http://www.kinderwunsch-coach.de

Vielen Dank für diese ausführliche Antwort!

Die Protagonistin wird ungewollt direkt vor einen fahrenden PKW fallen und dann im Hüft-/ Bauchbereich getroffen. Bislang dachte ich, dass ein Kind unter diesen Umständen nicht überleben könnte.

Sie ist bei keiner Behörde gemeldet, nicht bei Ärzten o.Ä. aufgetaucht, hat auch ihre Schwangerschaft bislang verbergen können.

Auch der Name, unter dem sie eingeliefert wird, ist frei erfunden. Daher meine Frage, wie die Klinikleitung in einem solchen Fall reagieren würde.

Sie hat keinerlei Papiere, (weder Perso, noch Mutterpass) weil sie untergetaucht ist und unter allen Umständen vermeiden muss, gefunden zu werden. Dass Risiko, durch diesen Zwischenfall „aufzufliegen“ darf sie daher auf keinen Fall riskieren, daher auch ihre vollkommen überstürzte Flucht aus dem Krankenhaus.

Die Protagonistin fürchtet durch einen „dummen Zufall“ über die Meldung im Krankenhaus entdeckt zu werden. Der Unfallfahrer kennt sie, braucht also theoretisch nur ein KH nach dem anderen abzutelefonieren, um sie zu finden.

Nehmen wir einmal an, das Kind überlebt nicht, es treten während des Krankentransportes Blutungen auf und sie entbindet mit Weheneinleitung:
Einmal ganz von dem Trauma abgesehen, den dieses Erlebnis zwangsläufig mit sich bringt, wäre sie zumindest theoretisch überhaupt in der Lage am nächsten Tag zu verschwinden?

Ich hatte nur Kaiserschnitte, kann die Geburtsschmerzen daher schlecht nachvollziehen.

Auch glaube ich nicht, dass die KK-Ärzte wirklich begeistert sein werden, wenn sie bereits einen Tag nach dem Unfall ihre Sachen packt und verschwindet.