hallo,
angenommen jemand ist nicht krankenversichert und geht in die Ambulanz oder Notaufnahme einer Uniklinik.
Dort soll der Personalausweis kopiert werden zwecks Rechnungslegung.
Macht die Klinik irgendwo Meldung, daß der derjenige nicht krankenversichert ist?
Macht die Klinik irgendwo Meldung, daß der derjenige nicht
krankenversichert ist?
Warum sollte sie das tun und an wen?
Der Pesonalausweis wird nur kopiert, damit man nicht einen beliebigen Namen oder Adresse für die Rechnung angibt.
Gruß
T
warum: Besteht nicht gesetzlicher Versicherungszwang?
an wen: keine Ahnung. Gibt es für sowas eine öffentliche Stelle, Gesundheitsministerium oder so?
Hallo,nein, da passiert (erst mal) nix, aber wenn sich da eine schwere und längere Erkrankung entwickelt, dann wird spätestens dann, wenn der Patient seine Rechnung nicht bezahlen kann die Frage nach der Krankenversicherung auftauchen und geklärt werden.
Ich hatte gerade so einen ähnlichen Fall, da ist dem Patienten dann doch noch eingefallen wo er zuletzt krankenversichert war.
Gruss
Czauderna
Also grundsäztlich gilt erstmal, dass JEDER Mensch in Deutschland krankenversichert ist!
Im Notfall gilt also Versicherungsschutz durch die Krankenkasse/Krankenversicherung, die der Person zuletzt Versicherungsschutz gewährt hatte.
Sich davor zu drücken halte ich für relativ kurzsichtig, da auf kurz oder lang dieses Problem auf den Tisch kommt. Allerdings laufen in der Zeit die Beiträge einfach weiter auf.
Für gesetzlich Versicherte rückwirkend bis zum 01.04.2007 und bei privat Versicherten bis zum 01.01.2009. Verjährungsfristen kenne ich nicht.
Es ist also dringend notwendig sich hier professionell beraten zu lassen, wie man hier möglichst wenig Federn lassen muss. Eine Alternative könnte eine europäische Krankenversicherung sein, die als Versicherung im Sinne der Versicherungspflicht gilt.
Da die Nachzahlungen sowohl in der gesetzlichen als auch der privaten Krankenversicherung immens sind, könnte sich die Suche nach einer Alternative lohnen. Solch ein Schritt ist aber durchaus nicht nur mit Vorteilen verbunden, daher sollte man sich da schon dezidiert beraten lassen.
Aber das bleibt wie bei allem jedem selbst überlassen. Ich denke nicht, dass das Krankenhaus eine entsprechende Meldung tätigen muss. Würde da eher das Finanzamt als Institution sehen, die zukünftig die Versicherungspflicht prüfen.
Ich kann VOLKER hier nur zustimmen:
- das Krankenhaus unternimmt nur dann irgendwelche SChritt zur Meldung, wenn die Rechnung nicht bezahlt wird. Ansonsten wird die Identität halt festgestellt wie auch beim zum Beispiel Media-Markt, wenn man mit EC-Karte im Lastschriftverfahren über 400 EUR einkauft —um sicherzugehen, dass der Käuzfer/Zahler klar identifiziert ist.
- viel zu viele Menschen sind in Deutschland noch immer ohne Krankenversicherung. Und die hohen rückwirkenden „Strafbeiträge“ wirken auf viele abschreckend - und besonders die deutschten privaten Krankenversicherungen machen es auch immer mehr Leuten schwer bis unmöglich, dort noch versichert zu werden, das trifft vor allem auf derzeit Nicht-Versicherte zu.
Als Alternative bieten sich in der Tat europäische Krankenversicherung (sogenannte EWR-Dienstleister, einfach mal googeln) an. Die müssen keine rückwirkenden Beiträge verlangen und interessieren sich nicht für Schufa oder Kreditscoring.
Gute besserung!