Behandlung von Änderungen (auf zurückliegende Jahre)

hallo Zusammen, 

komme gerade bei eine, Sachverhalt nicht weiter. Vielleicht kann mir jemand von Euch helfen?
angenommen ein stpfl.  hat jährlich seine Steuererklärung gemacht. Dieser hat Kinder und auch die Kindergartenbeitge berücksichtigt. Nun wird ihm mitgeteilt, dass die Kindergartenbeiträge sich rückwirkend für 2012 bis 2014 ändern. In diesem Zeitraum nehmen wir mal an muss er 600€ „nachzahlen“. Wie ginge ein Stpfl. Am besten damit um?
hätte dies Auswirkungen auf die zurückliegenden Steuererklärungen? Kann er den Betrag in der Steuererklärung für 2014 ggfs. komplett berücksichtigen?

herzliche Grüße,
horde

angenommen, ein Stpfl.  hat jährlich seine Steuererklärung
gemacht. Dieser hat Kinder und auch die Kindergartenbeiträge
berücksichtigt. Nun wird ihm mitgeteilt, daß die
Kindergartenbeiträge sich rückwirkend für 2012 bis 2014
ändern. In diesem Zeitraum nehmen wir mal an muß er 600€
„nachzahlen“. Wie ginge ein Stpfl. Am besten damit um?
hätte dies Auswirkungen auf die zurückliegenden
Steuererklärungen?

Nein.

Kann er den Betrag in der Steuererklärung
für 2014 ggfs. komplett berücksichtigen?

Kommt darauf an, wann die Beiträge gezahlt wurden, da die Berücksichtigung nach dem (Zu- und) Abflußprinzip erfolgt. Ansonsten Ansatz ganz normal wie die anderen Kindergartenbeiträge (Rechnung, Zahlungsnachweis, Aufteilung bei den Eltern) im Jahr der Zahlung.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hallo Ronald und dank dir.
ja, nimm mal an, dass der stpfl. in 2015 über die Nachzahlung informiert würde. Steuererklärung für die früheren Jahre wären abgeschlossen. Steuererklärung für 2014 aber noch einzureichen. würde der stpfl. die Betreuungskosten mit dem Nachzahlungsbescheid dann in der jetzt zu ferigenden Steuererklärung für 2014 berücksichtigen?
horde

ja, nimm mal an, daß der stpfl. in 2015 über die Nachzahlung
informiert würde. Steuererklärung für die früheren Jahre wären
abgeschlossen. Steuererklärung für 2014 aber noch
einzureichen. würde der stpfl. die Betreuungskosten mit dem
Nachzahlungsbescheid dann in der jetzt zu ferigenden
Steuererklärung für 2014 berücksichtigen?

Wann fließt das Geld für die Nachzahlung vom Konto ab?

2014 - dann Berücksichtigung in der Steuererklärung 2014

oder

2015 - dann Berücksichtigung in der Steuererklärung 2015.

Klar?

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Klar, danke!