Behandlung von Gutschriften bei Rückstellungen

Hallo,
ich muss eine Rückstellungsdatei erstellen und stehe vor folgendem Problem:
Bsp.:
1.1.01 RSt beträgt 10 Euro, dann fallen Kosten i.H.v. 4 Euro an und die RSt wird zum Ende des Jahres mit 6 € aufgelöst, RSt-Stand am 31.12. somit 0 Euro. In 02 wird eine Gutschrift erstellt, in Höhe von 3 €, was mache ich in diesem Fall? Die RSt ist ja längst in Anspruch genommen und aufgelöst worden. Ich würde mich freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könnt. viele Grüße

christian

Hallo,

wenn per 01.01.01 die RSt 10 Euro beträgt gehe ich davon aus, dass im Jahresabschluß per 31.12.00 die RSt für Sachverhalte aus 00 gebildet wurde die in 01 noch als Rechnungen kommen können. Im Jahr 01 kam dann nur eine Rechnung die sich auf das Vorjahr (00) bezog in Höhe von 4 EUR. Deshalb wurde zum nächsten Jahresabschluss als per 31.12.01 die verbleibende Rückstellung als „Erträge aus Auflösung von Rückstellungen“ erfolgswirksam ausgebucht und keine neue Rückstellung für 01 gebildet, weil man z.B. davon ausgegangen ist, dass im Jahr 02 keine Rechnungen aus 01 mehr kommen . Habe ich das Ganze bis hierhin richtig verstanden?

Jetz kommt in 02 eine Gutschrift die inhaltlich 01 betrifft? Wenn ja würde ich diese dann eher gegen „Periodenfremde Erträge“ buchen.

Gruß,
Pat

ok,
vielen dank schon mal, das hilft mir zunächst mal weiter

grüße

christian

Periodenfremder Ertrag.

ok,
vielen dank

grüße