Behandlung von Initialkaries

Hallo miteinander,

ich habe folgendes Problem. Mein Zahnarzt hat mir seinen Honorarausfall in Rechnung gestellt, weil ich den vereinbarten Termin zur Behandlung meiner Zähne nicht eingehalten habe (absichtlich).

Ich hatte mir bei einem dritten Zahnarzt eine Kostenaufstellung bezüglich der Füllungen geben lassen. Bei Untersuchung meiner Zähne versicherte mir der Zahnarzt, dass meine Zähne Gesund wären.(alles schriftlich vorhanden)

Demnach sah ich es für nicht angebracht den besagten Termin wahrzunehmen.

Nun habe ich eine Honararausgleichszahlung erhalten. Die Ärztin arbeitet mit moderneren technischen Geräten und konnte vorweisen, dass ich Initialekaries im Approximalbereich habe.

Ich denke nicht das man direkt darauf schliessen kann, dass bei diesem Befund eine Füllung von Nöten wäre.

Wie würdet ihr diese Situation beurteilen. Soll ich meinen Rechtsanwalt einschalten???

Hallo Chris1983,

da es sich bei der Behandlung um einen Dienstvertrag handelt, würde ich meinen, hier greift § 615 BGB:
Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.

In den meisten Praxen, die ich kenne, steht auch eine entsprechende Formulierung im Anmeldebogen.
Immerhin hat der Arzt für Dich Zeit reserviert, die er durch Dein Nicht-Erscheinen und Nicht-Absagen vielleicht auch nicht mehr anderweitig nutzen konnte. Das müßte er/sie dann nachweisen. Und ich glaube, das eine Praxis mit Bestellbuch oder Terminprogramm das locker kann :smile:

Vielleicht solltest Du es mal mit einem klärenden Gespräch versuchen, anstatt gleich einen Anwalt einzuschalten.

LG Kathi

Ja guten Morgen,

das hier der § 615 BGB wohl greifen „würde“ ist mir bekannt. Die Frage ist lediglich, ob die Grundlage des Dienstleistungsverhältnisses überhaupt Rechtens ist.

Ich weiß ja nicht ob bei Initialkaries im Approximalbereich eine Behandlung in Form von einsetzen von Füllungen notwendig ist ?!

Ist schon merkwürdig das mir zum Einem versichert wird das meine Zähne Gesund seien und zum Anderen das meine Zähne zwingend eines Eingriffes bedürfen.

Blöde Situation :smiley: vielen Dank schonmal für Deinen Beitrag. Vielleicht hat jmd. evtl. weitere Tipps

Lieben Gruß

Hallo Chris1983

Die Frage ist lediglich, ob die Grundlage des
Dienstleistungsverhältnisses überhaupt Rechtens ist.

Also ich bin der Meinung, dass dies mit der Terminvereinbarung schon der Fall ist (ist aber nur meine Meinung :wink: )

Ich weiß ja nicht ob bei Initialkaries im Approximalbereich
eine Behandlung in Form von einsetzen von Füllungen notwendig
ist ?!

Das kommt auf den genauen Befund an. Dein ZA war eben der Meinung, die Zähne sind behandlungsbedürftig und Du hast daran Zweifel. Ob berechtigt oder nicht, kann ich Dir leider nicht sagen. Vielleicht hilft ja, wie schon geagt, ein offenes Gespräch, denn zu einem Arzt sollte schon ein gewisses Maß an Vertrauen bestehen.

Ist schon merkwürdig das mir zum Einem versichert wird das
meine Zähne Gesund seien und zum Anderen das meine Zähne
zwingend eines Eingriffes bedürfen.

Es soll auch Zahnärzte geben, die hätten Dir gleich Kronen oder dergl. als Versorgungsform angeraten :smile:

Liebe Grüße
Kathi

Wie würdet ihr diese Situation beurteilen. Soll ich meinen
Rechtsanwalt einschalten???

Servus Chris,

du könntest es zuerst einmal mit dem Einschalten Deines Hirns versuchen. Was glaubst Du wird ein Dritter, der seine Informationen aus Deinem Beitrag bezieht, für einen Ratschlag daraus destillieren?
Einer Deiner Untersucher arbeitet nach Deinen eigenen Worten mit modernsten Methoden, die Schlussfolgerungen daraus willst Du aber nicht akzeptieren. Das ist Dein gutes Recht, es kann sogar sein, daß Du dabei richtig liegst - nur was erwartest Du von uns hier, denen nur der von Dir weitergegebene Begriff ‚Initialkaries‘ und die interessante Mitteilung, daß Du eine Ausgleichszahlung erhalten hast, zur Verfügung stehen? Noch dazu, wenn das Risiko besteht, daß Du bei einem falschen Ratschlag vor den Kadi ziehst :wink:

Gruß (das macht man so hier)

Kai Müller (das macht man auch so hier)

Hallo,

also Fakt ist, ein Arzt egal welche Fachrichtung darf Dir die für Dich reservierte Zeit in Rechnung stellen. Das ist sein gutes Recht. Schließlich ist das wenn der Termin von einem Patienten nicht wahrgenommen hat verschenkte Zeit in der er hätte anderweitig behandeln können und Zeit ist schließlich Geld.
Ob man nun sofort die Zeit in Rechnung stellt ist sicherlich nicht die feine Englische, klarer Fall. Ich kenne das so, dass man das bei einem Patienten erst dann macht wenn er schon durch mehrmaliges „verschwitzen“ der Termine aufgefallen ist. Aber das liegt im ermessen des ZA`s.
Wie hier schon gesagt wurde würde ich erstmal mit dem ZA friedlich in Kontakt treten und es auf sachliche freundliche Basis versuchen. Den Anwalt kannst Du auch einschalten, wüsste aber nicht für was. Denn wie oben bereits gesagt, Dir die versäumte Zeit in Rechnung stellen, darf er.
Zum zweiten Befund sage ich nur, 3 Leute 4 Meinungen. Normaler Fall. Geh zum nächsten der findet evtl. noch mehr oder nichts. Ist nicht korrekt aber eben so.
Beiträge wie, Du sollst Dein Hirn einschalten finde ich ziemlich unpassend, wirft ehrlich gesagt ein schlechtes Licht auf den Verfasser und gehören meiner Meinung nicht in ein Forum in dem sich Menschen mit Fragen, seien sie noch so bescheuert (generell gemeint), an ihre Mitmenschen wenden.
Sei es drum. Ich denke zu Deiner Frage sei nun alles gesagt.

Viele Grüße

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Guten Tag,

Um sicher zu sein würde ich einen anderen Zahnarzt aufsuchen, wenn es alles nichts bringt und du denkst, "hey, der oder die will mich übern Tisch ziehn, gebe eine beschwerde bei der jeweiligen zahnärztekammer ein, die helfen auf jedenfall weiter. und „initialkaries“ ist Schmelzkaries. auf Röntgenbildern sichtbar (an den stellen wo man auch so hin schauen kann, auch ohne Röntgenbilder möglich).

Grüße Pinar

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]