wie muss ein PC-Dienstleister PC-Teile, z.B. eine Grafikkarte, die beim Kunden zu Testzwecken eingebaut wird, steuerlich verbuchen? Sie wird nicht dem Kunden verkauft oder dauerhaft eingebaut.
GWG geht ja nun nicht mehr. Kann man das als Werkzeug verbuchen (sonstiger betrieblicher Aufwand) oder muss man das als Betriebs- und Geschäftsausstattung über mehrere Jahre abschreiben?
Ja, aber das gilt nur für eigenständig benutzbare Wirtschaftsgüter. Das ist bei einer Grafikkarte nicht der Fall, also kann diese nicht als GWG verbucht werden. Deshalb ja meine Frage.
Ja klar! Das ist auch der Knackpunkt an der Sache. Ist die Grafikkarte in diesem Fall nicht doch eigenständig nutzbar? Der Steuerpflichtige muss keine weiteren Anschaffungen tätigen um die Funktion der Grafikkarte als Testkarte zu nutzen. In diesem Fall meines Erachtens eigenständig nutzbar, da Sinn und Zweck der karte ist als Testkarte in Kundenrechnern verwendet zu werden.
Das hört sich nach zu schön um wahr zu sein an. Natürlich folge ich Deiner Logik, aber ob die Auslegung im Sinne des Gesetzes ist bzw. Bestand hat? Als Beispiel wird ein Drucker angeführt. Der ist nicht eigenständig, es sei denn, er kann ohne PC-Anschluss Kopien anfertigen. Was kann da die Grafikkarte? Selbst im Falle einer Testkarte benötigt sie immer noch den Kunden-PC, um eine Funktion auszuführen.
Deshalb dachte ich, man könnte die ganze GWG-/nicht GWG-Sache umgehen, indem das einfach als Werkzeug deklariert wird und sonstiger betrieblicher Aufwand ist.