Behandlung von 'reichen' Steuerhinterziehern

Es hieß ja, dass wenn man mehr als 10^6 Euro Steuern „hinterzogen“ hat,
ins Gefängniss muss.
Also kann man da nun folgenden Fall konstruieren : Ein Milliardär
verstirbt, Vater Staat freut sich schon auf die Erbschaftssteuer.
Nun vergisst die Witwe, den 15-Karat-Klunker anzugeben.
Somit ist die Million schnell erreicht, und dies nicht mal absichtlich.
Für sie sind dies Peanuts, doch sie soll in den Knast, und z.b.
andere Taten mit höherer Schuld, also absichtlichem illegalen Handeln
wird weniger stark bestraft. ???

Servus,

der Straftatbestand Steuerhinterziehung setzt Vorsatz (= „Wissen und Wollen“) voraus.

Ob der im vorgelegten Fall gegeben ist, wird ggf. ein Richter entscheiden.

Wo kein Vorsatz ist, gibts keine Steuerhinterziehung. Dann geht es um eine Ordnungswidrigkeit, nicht um eine Straftat.

Schöne Grüße

MM