Zur Zeit plane ich den Aufbau eines Online-Shops der sich auf die russische Kundschaft fokussieren wird. Dazu habe ich ein Paar fragen bezüglich der Vorsteuer und Umsatzsteuer. Dazu möchte ich kurz ein Beispiel aufzeigen und wissen ob meine Berechnungen soweit korrekt sind.
Vorausgesetzt ich habe eine Bestellung für ein Produkt. Das Produkt kostet beim Großhändler 400€ Netto. Ich bezahle 476€ Brutto. Dieses Produkt möchte ich für 500€ nach Russland verkaufen.
Da Russland ja ein Drittland ist, stelle ich eine Rechnung i.H.v 500€ Netto aus. Das Produkt wird mit einem Paketdienstleister wie z.B. DHL nach Russland verschickt. Dieser Paketdienstleister übergibt mir eine Ausfuhrbescheinigung, die besagt, dass die Ware in ein Drittland verschickt wurde. Ist meine Annahme richtig, dass ich mit Hilfe dieser Ausfuhrbescheinigung die beim Großhändler gezahlte Vorsteuer im Rahmen der monatlichen Vorsteueranmeldung erstattet bekomme? Würden meine Einnahmen aus diesem Geschäft dann 100€ betragen?
genau so ist es. Du machst die USt als Vorsteuer geltend und braucht keine USt abführen.
Wir machen nur Geschäft mit 3. Ländern und führen keine USt ab, können gegliche Vorsteuer gelten machen.
Stell dich darauf ein regelmäßig USt-Prüfungen vom Finanzamt zu haben, da du ein Dorn im Auge für die bist.
Wichtig ist nicht nur die Ausfuhrbescheinigung sondern auch das BL ( Schiff ) Airwaybill ( Flugzeug ) nur die Ausfuhrbescheinigung von Spediteur reicht den nicht!
Beachte auch die Warenwert-Grenzen wegen Ausfuhrerklärung, wird dich DHL daraufhin weisen.
Du solltes wissen, das es auch andere Anbieter ( Expressdienste gibt ) www.letmeship.com
Sauber dokumentieren, Versandbuch und keiner kann was anfechten bzw. nicht anerkennen.
Da muss ich etwas weiter ausholen =>
Rechnerisch sind Ihre Überlegungen richtig.
Die Vorsteuer bzw. der Anspruch auf Erstattung der Vorsteuer hat dabei erst einmal gar nichts mit dem Weiterverkauf (egal ob EU oder nicht-EU) zu tun. Für einen Gewerbetreibenden stehen die als Mehrwertsteuer ausgewiesenen Beträge aus Einkäufen von Handelsware grundsätzlich als steuerlicher Erstattungsanspruch in der Umsatzsteuer-Anmeldung.
Wenn Sie als Gewerbetreibender Waren verkaufen, dann werden Sie (faktisch) für die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis Mehrwertsteuerpflichtig (sie versteuern also den MEHRWERT). Im Regelfall berechnen Sie bei jedem Verkauf ja auch MWSt.
Und genau da liegt eines der Risiken im Export … Sie sind erstmal in der Pflicht, die Mehrwertsteuer aus dem Verkaufspreis abzuführen. Nur wenn Sie ZOLLRECHTLICH korrekt beweisen (BEWEISEN!) können, dass die Ware die EU verlassen hat (also Ausfuhr aus der EU), entfällt die Pflicht zur Abführung der MWSt aus diesem Geschäft.
Heißt im Klartext => gibt es keine formell korrekte Ausfuhrbescheinigung, müssen Sie (auch wenn Sie netto-netto verkauft haben) die Mehrwertsteuer nachentrichten.
Gerade in der Abwicklung mit Rußland gibt das korrekte Ausführen bzw. die korrekte Handhabung der diversen Formalitäten viel Trouble.
Ich kann Ihnen nur empfehlen, den Transport mit einem Spedenten (DHL macht sowas natürlich, aber nicht in Form eines „Paketes“!) abzuwickeln und vorher alle Details mit dem Zoll zu klären (welche Ausfuhrbescheinigung wird benötigt, welche Deklarationspapiere etc. …). Lassen Sie sich NIE auf Direktversand ein, sonst laufen Sie jahrelang den Exportbescheinigungen hinterher und solange die nicht im Original und korrekt ausgefüllt mit Stempel etc. vorliegen, sind Sie im Mehrwertsteuer-Obligo!). Sie wären nicht der erste und nicht der letzte, der sonst evtl. Jahre später bei einer Außenprüfung einen Schock bekommt weil der Prüfer hier was bemängelt, da was rumzumosern hat und das nicht glaubt etc.
Und bitte nicht mißverstehen => Russen als Käufer interessiert es absolut nicht, ob Sie nach dem Deal ein Problem kriegen ! Ich kann mir im übrigen auch nicht wirklich vorstellen, dass Russen bei einem Onlineshop in Deutschland kaufen und Vorkasse leisten … sorry, aber ich mache seit Jahren mit Russen Geschäfte und ich bin da sehr realistisch geworden in der Einschätzung meiner „Geschäftspartner“. Aber das lernen auch Sie sehr schnell, wenn Sie in dieses Geschäft eintreten.
Viel Erfolg !
Gruss
Hans Jacobsen