Behandlung von Umsatzsteuer/ Vorsteuer beim

… Export

Ein Online-Shop verkauft Waren nach Russland
Vorausgesetzt es liegt eine Bestellung für ein Produkt vor. Das Produkt kostet beim Großhändler 400€ Netto.Der Verkäufer bezahlt 476€ Brutto. Dieses Produkt möchte er für 500€ nach Russland verkaufen.
Da Russland ja ein Drittland ist, stellt er eine Rechnung i.H.v 500€ Netto aus. Das Produkt wird mit einem Paketdienstleister wie z.B. DHL nach Russland verschickt. Dieser Paketdienstleister übergibt dem Händler eine Ausfuhrbescheinigung, die besagt, dass die Ware in ein Drittland verschickt wurde. Ist die Annahme richtig, dass er mit Hilfe dieser Ausfuhrbescheinigung die beim Großhändler gezahlte Vorsteuer im Rahmen der monatlichen Vorsteueranmeldung erstattet bekommt? Würden seine Einnahmen aus diesem Geschäft dann 100€ betragen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe

Servus,

die Einnahmen nicht, aber der Deckungsbeitrag aus dem Geschäft sind 100 €. Steuerfreie Umsätze aus Ausfuhrlieferungen schließen den Vorsteuerabzug nicht aus.

Übrigens: Vorsteuerabzug, aber Umsatzsteuer-Voranmeldung

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo,

vielen Dank für die Antwort. „Einnahmen“ war etwas unglücklich formuliert, aber Deckungsbeitrag beschreibt im Prinzip das was ich meinte.

Beste Grüße

Konstantin