… Export
Ein Online-Shop verkauft Waren nach Russland
Vorausgesetzt es liegt eine Bestellung für ein Produkt vor. Das Produkt kostet beim Großhändler 400€ Netto.Der Verkäufer bezahlt 476€ Brutto. Dieses Produkt möchte er für 500€ nach Russland verkaufen.
Da Russland ja ein Drittland ist, stellt er eine Rechnung i.H.v 500€ Netto aus. Das Produkt wird mit einem Paketdienstleister wie z.B. DHL nach Russland verschickt. Dieser Paketdienstleister übergibt dem Händler eine Ausfuhrbescheinigung, die besagt, dass die Ware in ein Drittland verschickt wurde. Ist die Annahme richtig, dass er mit Hilfe dieser Ausfuhrbescheinigung die beim Großhändler gezahlte Vorsteuer im Rahmen der monatlichen Vorsteueranmeldung erstattet bekommt? Würden seine Einnahmen aus diesem Geschäft dann 100€ betragen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe