Behandlung von Widerrufen in der EÜR

Hallo!
Wie werden widerrufene Kaufverträge in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung des Verkäufers behandelt?
Werden die Einnahmen gar nicht als Einnahmen angesetzt da der Kaufpreis ja zurücküberwiesen wird oder stellt die Rücküberweisung eine Ausgabe dar die der Einnahme dann gegenübergestellt wird?
Ich denke es ist eher eine Minderung der Einnahmen da ja der gesamte Vertrag sozusagen rückabgewickelt wird.
Oder wie seht ihr das?
DANKE!!

Ich denke es ist eher eine Minderung der Einnahmen da ja der
gesamte Vertrag sozusagen rückabgewickelt wird.

Korrekt

Gruß

Jörg