Hallo,
ich habe nicht viel Hoffnung, wende mich aber trotzdem an
euch:
Servus Stefan,
Vor 8 Jahren (da fängts schon an) hat sich meine Mutter
Brücken bzw. Plomben machen lassen. Eine Brücke hat gewackelt
und sie ist nochmal zur Zahnärztin und hat gefragt, ob auch
alles in Ordnung sei, weil die eine Brücke auch wackelt!!! Die
Zahnärztin meinte nur: „Wenn die Brücke rausfällt, kleben
Sie´s mit nem Kaugummi und kommen wieder. Aber ich merke
gerade nicht, dass die Brücke wackelt“ (keine Röntkenbilder).
Wenn man eine neue Brücke ganz ohne irgendetwas dazwischen einsetzen würde , und eine Röntgenaufnahme machen, würde die Aufnahme sich nicht von der einer Brücke unterscheiden, die ordnungsgemäß mit Zement eingesetzt worden ist. Nach einiger Zeit (etliche Monate) könnte man vielleicht etwas erkennen.
Ja und jetzt, nach 8 Jahren ist die Brücke rausgefallen …
meine Mutter zum Zahnarzt … die Brücke war weggefallen, weil
die Zähne darunter abgefault waren! Jetzt war es ein anderer
Arzt und hat gleich Röntgenaufnahmen gemacht und meinte: „Ja,
da sind ja Luftlöcher zwischen allen Brücken und Plomben.“
So wird er es wohl nicht gesagt haben und so wird es wahrscheinlich auch nicht sein. ‚Luftlöcher zwischen allen Brücken und Plomben‘ ist Deine Formulierung. Was hat er wirklich gesagt?
Tja… also meine Mutter meint, es wäre 100% ein
Behandlungsfehler, aber sie könne ja jetzt nichts mehr machen,
weil es schon so lange her ist und sie auch nicht weiß, wie
sie es der Zahnärztin nachweisen soll, dass sie auch damals
diese Fehler gemacht hat und sie nicht mit der Zeit entstanden
sind.
Habt ihr Rat? Würde mich wirklich freuen, Rückmeldungen zu
bekommen!
Jetzt geht’s ins juristische, da muss ich aufpassen, dass ich den Anwaltskollegen hier nicht ins Handwerk pfusche 
Also: Stellen wir uns mal vor, ein Zahnarzt setzt eine Brücke so ein, dass sie wackelt. Dann müßte sie z.B. verkantet eingesetzt worden sein, der Zementspalt wäre viel größer, als bei einer formschlüssig sitzenden Brücke. In so einem Fall könnte sich der Zement über die Jahre auflösen und Bakterien zwischen Krone und Zahnstumpf gelangen.
NUR: eine Brücke, die verkantet eingesetzt wird, passt nicht mit dem Gegenkiefer zusammen - sie stört beim Zubeißen. So ein Patient geht mit so einer Brücke nicht freiwillig nach Hause. Der beschwert sich, weil er den Mund nicht ganz zubringt.
Andere Möglichkeit: Es war nur unter einer der Kronen (genug) Befestigungszement. Für den einen Zahn hätte es gereicht, der andere hätte zu wenig abbekommen. Das könnte zu so einem Effekt führen.
Ist denn Deine Mutter acht Jahre lang nicht mehr bei diesem ZA gewesen? Auch bei keinem anderen?
Sei’s drum. Wenn der Fall so gelaufen wäre wie in Version zwei (zu wenig-, oder kein-, oder ein ungeeigneter Befestigungszement), dann wäre dieses Vorgehen möglicherweise das, was die Juristen eine ‚unerlaubte Handlung‘ nennen. Schäden die auf diese Weise entstehen, verjähren m.W. erst nach vielen Jahren.
Wenn hinter der Aussage mit der ‚Luft‘ unter Füllungen und Brücken irgendein fassbarer faktischer Inhalt stecken würde, wären die zahnmdizinischen Folgen weitreichend und unabsehbar. In so einem Fall gibt es nur zwei Möglichkeiten:
-
alles schlucken und resignieren. Mit dem Vertrauen in die jetzt notwendige (und wahrscheinlich aufwändige) Behandlung wird es dann nicht weit her sein, oder
-
zu einem Anwalt (möglichst Medizinrechtler) gehen und eine erste Beratung erbitten. Erstmal keine zweite zahnärztliche Meinung einholen. Hier geht es im Zweifelsfall um Beweissicherung und prozedurales know how, da ist mit ‚do it yourself‘, auch mit Hilfe von w-w-w.de, nicht viel zu machen.
Bin gespannt, was die anderen Experten sagen.
BTW: Man kann den Anwalt schon am Telefon fragen, was so eine Erstberatung kostet. Das ist meistens gar nicht so teuer wie man glauben möchte.
Gruß
Kai