Behandlungsfehler-Gutachten MDK?

Hallo,
kann man bei einem vermuteten Behandlungsfehler (Fehler bei einer OP)
ein Gutachten vom MDK erstellen lassen bevor man einen Anwalt beauftragt? Was kostet so etwas?

Danke und Gruß
Annasusanna

kann man bei einem vermuteten Behandlungsfehler (Fehler bei
einer OP)
ein Gutachten vom MDK erstellen lassen bevor man einen Anwalt
beauftragt? Was kostet so etwas?

Nein, der MDK ist dafür nicht zuständig und dürfte auch fachlich gewaltig überfordert sein.

Auch wenn’s einige nicht so gerne hören: Es gilt als rechtsfehlerhaft, wenn ein Anwalt eine entsprechende Klage einreicht.
Der übhlicher Weg ist die Beschwerdestelle der Ärztekammer. Die dortige Gutachterkommission rollte den Fall auf und beurteilt ihn. Gewöhnlich hat die Kommision drei Mitglieder: einen Allgemeinarzt, einen Facharzt des entsprechenden Gebietes und einen hohen Richter als Vorsitzenden (gewöhnlich etwa der Präsident eines Oberlandesgerichts)

In Schadenersatzprozessen werden dann die Urteile der Gutachterkommision zugrunde gelegt. Ärger mit Versicherungen gibt es dann auch nciht mehr, weil diese wissen, daß sie schlechte Karten haben.

danke schön für die Antwort.

Es ist uns bekannt, dass es diese Schlichtungsstelle der Ärztekammer gibt. Jedoch sagte uns jemand, dass diese nur für niedergelassene Ärzte zuständig sind und nicht für Kliniken. Und dann gäbe es dort Wartezeiten von über einem Jahr bis so ein Gutachten erstellt wäre. Da es ja auch Verjährungsfristen gibt, ist so eine lange Wartezeit natürlich nicht hilfreich.

Das der MDK fachlich überfordert wäre, kann ich mir gut vorstellen. Meine bisherigen Erfahrungen damit waren nicht so prickelnd, aber ich dachte für solche Fälle hätten auch die Spezialisten.

VG Annasusanna

Hallo,
man sollte sich bei Verdacht auf Behandlungsfehler an seine Krankenkasse wenden, dort bekommt man fachliche Hilfe - zwar darf die Kasse nicht direkt tätig werden weil sie nicht direkt die Geschädigte ist, aber die Kasse kann und wird notwendige Infos geben und auch z.B.
Spezialisten für solche Fälle benennnen können.
Der MDK kann hier nicht tätig werden weil er nur im Auftrag der Kasse tätig wird nicht nicht von Versicherten beauftragt werden kann.
Gruß
Czauderna

Die Gutachterkommission der Ärzteschaft ist für alle Ärzte zuständig, nicht nur für Niedergelassene.

Sich bei der Krankenkasse zu beschweren, halte ich nicht für sinnvoll: Die Ausdkunftspflicht des Arztes ist sehr beschränkt, das Auskunftsrecht allerdings auch.

Man darf sich das nicht so vorstellen: Prof. Dr. XY schreibt einen Brief an den Chirurgen Dr. Z, er möchte Einblick in die Krankenunterlagen haben. Je nach Temperament des Chirurgen fällt die Antwort mehr oder weniger grob aus.

Der Anwalt schreibt. Der kriegt aber auch nichts zu sehen, der Chirurg zuckt die Schultern. Jetzt würde der Weg über die Staatsanwaltschaft und einen richterlichen Beschluß führen. Zudem „Ich habe den Verdacht, daß…“ reicht der Staatsanwaltschaft gewöhnlich nicht aus. Etwaige Kosten auf dem Privatklageweg könnten sehr unangenehm werden.

Es bleibt dabei: Der korrekte Weg ist die Gutachterkommission der Ärztekammer. Diese kriegt die gesamten Krankenunterlagen zu sehen, ohne weitere Diskussion.