hallo,
nach einem offensichtlichen hörsturz wurde ich von meiner hausärztin erst eine woche nachdem ich mich ihr vorgestellt hatte, zum HNO-Arzt überwiesen. ich bekam lediglich ein 3-tage-antibiotikum, schmerztabletten sowie nasentropfen.
nun sind bereits 4 wochen vergangen und die heilung erfolgt sehr mäßig. ich behalte einen bleibenden hörverlust sowie einen tinnitus.
meine ohnmacht ist einer großen wut auf die ärzte gewichen, sodass ich mir ernsthaft überlege, eine schmeerzensgeldklage einzureichen. leider bin ich nicht rechtschutzversichert und lese auch zunehmend von der schwierigkeit, behandlungsfehler nachzuweisen.
kann jemand meinen fall einschätzen? ist das eher ein lapidarer fall ohne aussicht auf erfolg?
würdet ihr mir zu einer klage raten oder abraten?
keine Chance mit einer Klage glaube ich. Zumindest in Hinblick auf die Frage, ob die Behandlung/Nichtbehandlung des Hörsturzes richtig oder falsch gewesen ist.
Der Hausarzt wird sich auf die HNO-Leitlinien beziehen, wonach ein Hörsturz KEIN Notfall ist:
ich persönlich würde dir davon TOTAL abraten. Das hat keine Aussicht auf Erfolg. Mein Mann wurde 5,5 Stunden bei einer OP falsch gelagert und hat einen bleibenden Ischias-Schaden. Nach der OP hat er sein komplettes linkes Bein nicht mehr gefühlt, später gefolgt von höllischen Schmerzen, so dass er es sich abschneiden wollte und letztlich Morphium nehmen musste. Selbst das hat nur schwache Chancen auf Erfolg. Dein Fall, sorry wenn ich das so sagen muss, ist lachhaft. Medizinisch gesehen, wird ein Hörsturz sowieso meist mit Tropf NaCl behandelt. Den man mit 150 Euro selbst als IGEL Leistung zahlen muss.
Hallo Salimar,
grundsätzlich muss man einen Behandlungsfehler selbst nachweisen. Dafür wäre - wenn es zu einem gerichtlichen Verfahren käme - natürlich eine Rechtschutzversicherung hilfreich. Wir machen es außergerichtlich aber immer so, dass wir zunächst ein kostenloses gutachten bei der Krankenkasse anfordern und dann versuchen auf dieser Basis mit der HaAftpflichtversicherung der Gegenseite einen Vergleich auszuhandeln. Bei dieser Vorgehensweise hast Du zunächst ein sehr kalkulierbares kostenrsiko, da hier nur Anwaltskosten für Deinen RA anfallen und das kann man vorher vernünftig ausmachen.
Evtl. findest Du ja auch auf http://www.schmerzensgeld.info/default.aspx einen vergleichbaren Fall.
Viele Grüße & alles Gute!
Olli
Hallo,sorry das ich mich erst jetzt melde,ich war beruflich unterwegs.
Auf eine Klage kannst du verzichten,da du in der Beweisplicht bist.Wie war denn die anfängliche Diagnose? Meist wird das auf eine Erkältung geschoben.
Wie hast du deinem Arzt denn deine Beschwerden beschrieben?
Nichtsdesdotrotz hast du einen Hörsturz erlitten.Das heisst, das in deinem Leben irgendetwas nicht in Ordnung ist.Negertiever Stress auf der Arbeit? Probleme in der Beziegung?
Liebe Grüsse
Jochen
zur Klage kann ich Dir keinen Rat geben. Das müstest Du mit einem Anwalt genau besprechen.
Der VdK oder der Sovd bieten auch eine Beratung an und können die Sache eventuell durchsetzen.
Bei der UPD kann man sich auch Beraten lassen.
Die sollten es eischätzen können, ob die beizubringenden Dokumente und Gutachten erfolversprechend für eine Klage sind.
Als Alternative gibt es bei der Ärztekammer auch Schlichtungsstellen um die Angelegenheit zu regeln.
Gegen den Tinitus soll es eine Behandlung mit einer Beschallung geben, die den Tinitus beseitigen kann. Da kennt sich ein anderer HNO Arzt vieleicht mit aus.