Hi
gibt es eigentlich im Internet eine Liste oder pdf in der die ungefähren Kosten von Zahnbehandlungen aufgeführt sind?
geht um die Entfernung eines Weisheitszahnes - allerdings nur „einfach“. Also ziehen und raus 
danke für Tips
Kerstin
Hi
gibt es eigentlich im Internet eine Liste oder pdf in der die ungefähren Kosten von Zahnbehandlungen aufgeführt sind?
geht um die Entfernung eines Weisheitszahnes - allerdings nur „einfach“. Also ziehen und raus 
danke für Tips
Kerstin
Hi
hallo,
gibt es eigentlich im Internet eine Liste oder pdf in der die
ungefähren Kosten von Zahnbehandlungen aufgeführt sind?geht um die Entfernung eines Weisheitszahnes - allerdings nur
„einfach“. Also ziehen und raus
Privat oder Kasse?
danke für Tips
Kerstin
Gruss
Privat oder Kasse?
privat
inwiefern ist das ein Unterschied???
Es gibt die Bema = Kasse (weniger verdienst für den Arzt)
GOZ = Gebührenordnung für Zahnärzte, da steht alles drin bis zum 3,5 fachen Satz, den der Zahnarzt je nach Schwirigkeitsgrad nehmen kann.
Bei der gesetzlichen Krankenkasse gibt es sowas nicht.
Googel am Besten mal nach GOZ. Würde dir wenn ich in der Praxis wär die Preise reinstellen.
Ps.: woher weißt du das es etwas einfaches ist? Hat dir das der ZA schon gesagt?
Da musst du die Röntenaufnahme, die Injektion und die Nachkontrolle dazu rechnen.
Wenns Privat ist brauchst dir eh keine gedanken machen da die PV´s das zu 100% übernehmen.
Grüsse
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
danke, gucke mich mal um.
wer kontrolliert eigentlich ob wirklich die 3fache Summe „nötig“ war oder ob auch die „einfache“ gereicht hätte? Das frag ich mich immer bei Ärzten. Klingt so als ob sie immer 3fach abrechnen können - wer solls denn nachprüfen…
nur so ein Gedanke am Rande von mir…
Hi
Weil die Mappe gerade neben mir liegt:
Infiltrationsanästhesie: 3,37
oder (wenn der Zahn im Unterkiefer ist)
Leitungsanästhesie: 3,94
Entfernen eines mehrwurzeligen Zahnes: 6,19
Nachkontrolle (falls er die macht): 3,09
alles auf Faktor 1, normal benutzt man 2,3 kann aber auch höher sein, das kannst du dir ja selbst zusammenrechnen.
Abweichungen kann es natürlich geben, wenn es doch nicht so einfach ist oder andere Nachbehandungspositionen dazu kommen, wie Tamponade oder Knochenglättung z.B.
Grüße
den einfachen satz rechnet nie im leben ein arzt ab, 2,3 ist das minimum. „normalerweise“ ist der Faktor 3,5 der höchste, durch vereinbarungen zwischen Arzt und Patient geht es auch höher. 100 % nachvollziehn kann es niemand, der arzt darf den Faktor erhöhen, wenn es ein höherer Aufwand war wie sonst, aber was ist schon ein höherer Aufwand?!? bei den privatpatienten kann man sehr vieles machen. und die praxen laufen auch wirklich nur dank den privaten patienten, den was man von den kassen bekommt, darüber kann ich jedesmal nur lachen wenn die abrechnung an der tür steht.
lieben Dank 
… das ist doch mal eine Antwort. denke mal, so preiswert - das gilt für die gesetzliche…
den einfachen satz rechnet nie im leben ein arzt ab,
tja, wozu gibts den 
2,3 ist das minimum.
ist ja auch eine krumme Zahl…
„normalerweise“ ist der Faktor 3,5 der höchste,
durch vereinbarungen zwischen Arzt und Patient geht es auch
höher.
ähm, welcher Patient sagt: klar, hauen sie nur auf die Rechnung drauf??
100 % nachvollziehn kann es niemand, der arzt darf den
Faktor erhöhen, wenn es ein höherer Aufwand war wie sonst,
aber was ist schon ein höherer Aufwand?!? bei den
privatpatienten kann man sehr vieles machen.
und die bescheißen oder wie? versteh ich irgendwie nicht.
und die praxen
laufen auch wirklich nur dank den privaten patienten, den was
man von den kassen bekommt, darüber kann ich jedesmal nur
lachen wenn die abrechnung an der tür steht.
glaub ich, aber wieso zahlen die privatpatienten mehr für dasselbe??
sehr seltsam… für einen Außenstehenden…
Hi (
Hey
Wiegesagt, der einfache ist zum rechnen da - irgendwo muss es ja herkommen.
Dem Patienten wird erklärt, warum der Faktor höher gesetzt wird. Er kann ein wenig handeln, aber da er eh im Endeffekt nichts bezahlen muss, ist das ja nicht so wichtig.
Es ist kein Bescheißen, keine Praxis wäre überlebensfähig, wenn es keine erhöhten Sätze gäbe.
Es wird schon nachgeprüft, aber 100& ist es nicht nachvollziehbar.
Deswegen sind es Privatpatienten. Sie bekommen eigentlich alles erstattet. Kassenpatienten müssen bei vielen Dingen aus eigener Tasche zahlen.
Du musst wissen, wenn es so weiter geht wie jetzt, kann sich bald kein Kassenpatient mehr seine Kasse leisten. Privat bist du also besser dran =)
Grüße
den einfachen satz rechnet nie im leben ein arzt ab,
tja, wozu gibts den
um die höheren sätze ausrechnen zu können
2,3 ist das minimum.
ist ja auch eine krumme Zahl…
„normalerweise“ ist der Faktor 3,5 der höchste,
durch vereinbarungen zwischen Arzt und Patient geht es auch
höher.ähm, welcher Patient sagt: klar, hauen sie nur auf die
Rechnung drauf??
mittlerweile hat es sehr teure und hoch qualifizierte geräte aufm markt, wenn das ein arzt anschaft will er natürlich das es sich ausgleicht, logo, und es gibt patienten die wirklich dann mehr bezahlen, hauptsache ist alles gut mit ihren zähnen.
100 % nachvollziehn kann es niemand, der arzt darf den
Faktor erhöhen, wenn es ein höherer Aufwand war wie sonst,
aber was ist schon ein höherer Aufwand?!? bei den
privatpatienten kann man sehr vieles machen.und die bescheißen oder wie? versteh ich irgendwie nicht.
bescheißen nicht, naja, manche evtl. schon, aber das ist jetzt nicht sinn der sache
man kann den faktor erhöhen wenn man den aufwand hatte, zum beispiel wenn der patient die ganze zeit einen würgereiz bekommt und man ununterbrochen immer ne pause machen muss und die arbeit, die eigentlich in 30 minuten fertig ist, so dann erst in ner stunde fertig ist, deswegen muss ab faktor 2,3 immer eine begründung angegeben werden, wieso es jetzt doch mehr kostet und die privatenkassen zahlen dann auch.
und die praxen
laufen auch wirklich nur dank den privaten patienten, den was
man von den kassen bekommt, darüber kann ich jedesmal nur
lachen wenn die abrechnung an der tür steht.glaub ich, aber wieso zahlen die privatpatienten mehr für
dasselbe??
sehr seltsam… für einen Außenstehenden…
ja, weil die gesetzlichen überall kürzen wo man eigenlich nicht kürzen sollten, mittlerweile zahlen auch gestezlich versicherte einiges drauf, und dazu nimmt man auch die gebühren postionen für die privaten und erstellt so genannte analoge (anlog - gleich wie…) also sagen die, für die arbeit verlang ich so viel, weil mein aufwand fast genauso ist wie bei dem…ist schon etwas kompliziert die bürokratie und verwaltung in den praxen, meistens verstehen es nicht einmal die, die in dem beruf drin sind
danke an alle…
…jetzt sehe ich wenigstens halbwegs durch. obwohl das wohl niemand wirklich kann… Deutschland eben
Hallo (wird hier gern gesehen)
ja, weil die gesetzlichen überall kürzen wo man eigenlich
nicht kürzen sollten, mittlerweile zahlen auch gestezlich
versicherte einiges drauf, und dazu nimmt man auch die
gebühren postionen für die privaten und erstellt so genannte
analoge (anlog - gleich wie…) also sagen die, für die arbeit
verlang ich so viel, weil mein aufwand fast genauso ist wie
bei dem…ist schon etwas kompliziert die bürokratie und
verwaltung in den praxen, meistens verstehen es nicht einmal
die, die in dem beruf drin sind
ja die Sache ist etwas kompliziert aber du darfst nur Analogpositionen erstellen wenn es Dinge sind die es vor 1988 nicht gab, ansonsten ist es Betrug ( wo kein Richter da kein Urteil wie).
Als gesetzlicher Versicherter hast du eben einie Nachteile was den Verdienst angeht. Aber kein gesetzlich versicherter sollte in der Behandlung einen Nachteil haben. Es wird eben das gemacht was von der Kasse bezahlt wird. Wenn der Patient mehr wünscht muss er es selber Zahlen, ( Leistungen die es vor 1988 gab per GOZ und Leistungen die es erst danach gab eben über Analogpositionen). Der gesetztlich Versicherte hat eben den Nachteil das er eben die Mehrkosten alleine trägt und nicht wie bei privat Versicherten Rückzahlungen von der Kasse bekommt.
Wie man das als Patient festellen kann ob der Satz stimmt, nun 2,3 ist normal, für Spritzen und Röntgen ist es sogar 1,7 normal.
Kommt zum Beispiel bei einer extraktion ein Zeitaufwand zustande oder kann der Arzt um wirtschaftlich zu Arbeiten ( Stunde vom Arzt ca. 260-360 Euro, damit es wirtschaftllich ist) den Satz erhöhen.
Über den 3,5 fachen Satz geht man nie bei solchen Eingriffen, da hanelt es sich eher um andre Leistungen .
Grüsse ( wird hier auch gern gesehen)
Hallo (wird hier gern gesehen)
ja, weil die gesetzlichen überall kürzen wo man eigenlich
nicht kürzen sollten, mittlerweile zahlen auch gestezlich
versicherte einiges drauf, und dazu nimmt man auch die
gebühren postionen für die privaten und erstellt so genannte
analoge (anlog - gleich wie…) also sagen die, für die arbeit
verlang ich so viel, weil mein aufwand fast genauso ist wie
bei dem…ist schon etwas kompliziert die bürokratie und
verwaltung in den praxen, meistens verstehen es nicht einmal
die, die in dem beruf drin sindja die Sache ist etwas kompliziert aber du darfst nur
Analogpositionen erstellen wenn es Dinge sind die es vor 1988
nicht gab, ansonsten ist es Betrug ( wo kein Richter da kein
Urteil wie).Als gesetzlicher Versicherter hast du eben einie Nachteile was
den Verdienst angeht. Aber kein gesetzlich versicherter sollte
in der Behandlung einen Nachteil haben. Es wird eben das
gemacht was von der Kasse bezahlt wird. Wenn der Patient mehr
wünscht muss er es selber Zahlen, ( Leistungen die es vor 1988
gab per GOZ und Leistungen die es erst danach gab eben über
Analogpositionen). Der gesetztlich Versicherte hat eben den
Nachteil das er eben die Mehrkosten alleine trägt und nicht
wie bei privat Versicherten Rückzahlungen von der Kasse
bekommt.Wie man das als Patient festellen kann ob der Satz stimmt, nun
2,3 ist normal, für Spritzen und Röntgen ist es sogar 1,7
normal.
Kommt zum Beispiel bei einer extraktion ein Zeitaufwand
zustande oder kann der Arzt um wirtschaftlich zu Arbeiten (
Stunde vom Arzt ca. 260-360 Euro, damit es wirtschaftllich
ist) den Satz erhöhen.
Über den 3,5 fachen Satz geht man nie bei solchen Eingriffen,
da hanelt es sich eher um andre Leistungen .
da liegt der normal satz bei 1,8
nur so nebenher
Grüsse ( wird hier auch gern gesehen)
grüße
Hallo Kerstin,
wie ja schon von meinen Vorrednern dargestellt, erfolgt die Abrechnung von zahnärztlichen Leistungen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), die Du Dir von der Homepage der Bundeszahnärztekammer http://www.bzaek.de/list/GOZ/GOZneu2002.pdf herunterladen kannst.
Ich melde mich überhaupt nur deshalb noch einmal zu Wort, weil selbst den hier postenden Experten nicht ganz klar zu sein scheint was es mit dem Steigerungsfaktor auf sich hat.
1988 wurde mit dem Inkrafttreten der heute immer noch gültigen GOZ festgelegt, dass ein normaler Behandlungsfall, das heißt ein Behandlungsfall mit normaler Schwierigkeit und normalem Zeitbedarf mit dem 2,3fachen Satz der Gebührenordnung zu berechnen ist. Dieser Faktor wurde völlig willkürlich festgelegt und hat zumindest in der GOZ nichts mit dem 2,3fachen Preis einer Kassenleistung zu tun.
Wenn ich heute einzelne Leistungen wie zum Beispiel eine normale Füllung mit dem 2,3fachen Satz abrechne, bedeutet dies, dass ich bei der Behandlung eines Kassenpatienten mehr bekommen würde als bei einem Privatpatienten. Der Gesetzgeber hat nämlich schlicht und einfach „vergessen“ die Preise für die zahnärztlichen Leistungen in den letzten 21 Jahren anzupassen. Es hat nicht einmal eine Inflationsbereinigung gegeben.
Der Unterschied zwischen dem Verdienst eines Zahnarztes beim Privatpatient und beim Kassenpatient liegt im Schnitt höchstens bei 10%. Der Zahnarzt behandelt nur deshalb manchmal lieber Privatpatienten, weil der mit der Behandlung verbundene Verwaltungsaufwand beim Privatpatienten manchmal geringer ist.
Der Kostensatz einer durchschnittlichen deutschen Zahnarztstunde beträgt nach Berechnungen dem Gesundheitsministeriums etwa €197,-. Wohlgemerkt hier wurden ausschließlich die Kosten berücksichtigt und keinerlei Gewinnanteil. Du kannst Dir also leicht ausrechnen, was ein Zahnarzt pro Stunde an Honorarumsatz machen muss, um ein Einkommen eines entsprechend qualifizierten Angestellten zu erreichen zu erzielen.
Ich will überhaupt nicht auf die Tränendrüse drücken sondern nur mit einigen Falschinterpretationen aufräumen, wie dem Glauben beim Privatpatienten könne man 2,3 mal soviel Geld berechnen, wie beim Kassenpatienten.
Wenns Privat ist brauchst dir eh keine gedanken machen :da die PKV´s das zu 100% übernehmen.
Auch das ist leider so nicht richtig. Die Erstattungssumme hängt ausschließlich von Deinem Versicherungsvertrag ab. Diese Verträge können sehr unterschiedlich sein.
wer kontrolliert eigentlich ob wirklich die 3fache Summe „nötig“
war oder ob auch die „einfache“ gereicht hätte? Das frag ich
mich immer bei Ärzten. Klingt so als ob sie immer 3fach
abrechnen können - wer solls denn nachprüfen…
Gegenfrage: Wer kontrolliert die Kalkulation eines Handwerkers, Dienstleisters oder Herstellers von Waren?
den einfachen satz rechnet nie im leben ein arzt ab
Der Einfachsatz der Gebührenordnung ist als Untergrenze der Berechnung festgelegt worden, der nicht unterschritten werden darf!! Das heißt er wäre nur anzusetzen bei der einfachst denkbaren Ausführung einer zahnärztlichen Leistung.
sehr seltsam… für einen Außenstehenden…
Nicht nur für einen Aussenstehenden! Wir Zahnärzte hätten sehr viel lieber ein einfacheres Entlohnungssystem, was sich ausschließlich nach der Qualifikation und dem Zeitaufwand und der Marktlage bestimmt. Warum der Gesetzgeber so ein für den Patienten völlig transparentes System niemals zulassen wird, ist allerdings ein ganz anderes Thema.
Gruß
Gero
wow, vielen Dank für die Hintergrundinfos
… klasse, endlich mal eine Erklärung von einem Insider
Danke