Behandlungskosten bei Schlägereien!?

Hallo,
ich habe ein Problem… ich hoffe jemand kann mir helfen.
Es gab eine Schlägerei & einer der beiden wurde verletzte & musste am Kopf genäht werden. Daraus entstanden dann natürlich Behandlungskosten.
>Bekommt man auch das Geld von der Versicherung um die Krankenhauskosten zu bezahlen wenn man eine Anzeige gegen Unbekannt aufgibt?? Oder gibt es irgendeine andere Möglichkeit um um einer Anzeige herumzukommen & trotzdem das Geld von der Versicherung bekommt?

Hallo,

als Versicherter der GKV rechnet das Krankenhaus über die Krankenkasse ab. Dann geht der Anspruch gegen den Schädiger direkt auf die Krankenkasse über, ohne dass man Einfluss darauf hat. Als Privatversicherter erhält man eine Rechnung des Krankenhauses. Dann kann man selbst entscheiden, entweder Abrechnung mit PKV oder Schädiger.

Gruß Woko

Hallo,
die Versicherung ist vorleistungspflichtig, kann dies aber von bestimmten Auflagen abhängig machen. Ist, wie scheinbar in diesem Fall, der Täter nicht zu ermitteln, so besteht u.U. Leistungsanspruch nach dem
„OEG“ (Opferentschädigunggesetz) über das Versorgungsamt. Die Versicherung dürfte also u.U. darauf bestehen, das die Angelegenheit beim Versorgungsamt angezeigt wird sowie eine Abtretungserklärung für mögliche Ansprüche (Behandlungskosten) unterzeichnet wird.
Gruß Joerg Koenig

Hallo,

ich habe die Frage so verstanden, dass der Schädiger bekannt ist und dessen Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen werden soll,ohne dass man Anzeige erstattwen will. Obwohl hier die Frage des Vorsatzes eine Rolle spielt.

Natürlich tangiert das u.U. auch das OEG. Bei GKV-Versicherten ist das eher zu vernachlässigen, wenn keine rentenberechtigten Dauerschäden bleiben. Die GKV wird selbst das OEG-Verfahren betreiben und Erstattungsansprüche an das Versorgungsamt stellen. Die KK ist aber vorleistungspflichtig und erhält in analoger Anwendung des BVG nur pauschalen Kostenersatz. Für den Geschädigten bleibt da nichts. Schmerzengeld gibt es nach dem OEG nicht.

Gruß Woko