Behandlungskosten wegen angeblicher Schlägerei

Sehr geehrter Herr,

zunächst einmal ist es so, dass der Anspruch auf Ersatz der Behandlungskosten an die Krankenversicherung übergeht und diese üblicherweise vom Verursacher die Kosten einfordert. Dabei stützt sich die Krankenkasse ohne eigene Nachforschungen anzustellen auf die Angaben des Versioherten. Wenn der Versicherte Sie als Schädiger benannt hat, fordert die Krankenkasse von Ihnen den Ersatz der Behandlungskosten.

Wenn Sie nicht der Schädiger waren, sollten Sie die Ansprüche der Krankenkasse zurückweisen. Beachten Sie aber das die Krankenkasse, wenn sie die Forderungen gegen Sie gerichtlich geltend machen würde, den Versicherten / Geschädigten als Zeugen hat. Sie sollten daher auch über Zeugen verfügen, die nachweisen können, dass Sie nicht der Schädiger waren. Leider hilft da ein eingestelltes Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft nur sehr wenig weiter.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Nicolai F. Kutz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.kapitalanwalt.de

ja und was ist jetzt die Frage? Das Du Dich verarscht fühlst, daran kann hier keiner was ändern. Vorschlag - schick der AOK die Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Im Zweifel müßte die AOK ja auch klagen, um das Geld von Dir zu bekommen, soweit mußt Du es ja nicht kommen lassen.

Ich fühl mich nur gerade sehr verarscht, da Sie mich wegen
nichts beschuldigen.

Nebensache ist das nicht. Aber anscheinend steht hier ja Aussage gegen Aussage. Nochmal, das Ergebnis des Strafverfahrens ist für einen Zivilprozess nicht bindend.
Wenn die AOK vor Gericht zieht, sollten Sie also Zeugen parat haben, die ihre Sicht der Dinge bestätigen. Der Zivilrichter wird sich sein eigenes Bild vom Sachverhalt machen, indem er Beweismittel wie Atteste oder Zeugen heranzieht.

Guten Tag,

  1. Auch wenn die Angelegenheit mangels öffentlichen
    Interesses eingestellt sein sollte, oder wegen
    Geringwertigkeit, so sind doch anscheinend Personen
    verletzt worden.

  2. Wenn Sie sich mit den 2 Geschädigten geschlagen
    haben sollten, und diese verletzt haben sollten,
    und es dafür Zeugen gibt so werden Sie um eine Zahlung
    nicht herumkommen.

  3. Strafanzeige ist wohl gegen Sie wegen Körperverletztung gestellt worden und diese ist
    von der Staatsanwaltschaft wohl eingestellt worden,
    allerdings ist die Sache damit wohl nicht erledigt.

  4. Es gibt die Zivilrechtsseite. Die Geschädigten
    können SIe auf Schadenersatz verklagen und es ist
    wohl rechtens, wenn Sie Schaden verursacht haben,
    dass sich die Krankenkasse an Ihnen
    schadlos halten wird.
    Nun, es kommt darauf an ob Sie den Schaden nun
    anerkennen oder bestreiten, dass Sie der Verursacher sind. Es kann dann wesentlich teurer werden für Sie,
    falls man Ihnen das nachweisen sollte.
    Ich kenne auch nicht alle Umstände, Sie müssen
    abwägen ob Sie unschuldig sind oder nicht.
    Manchmal sollte man auch zahlen, und sich beim nächsten
    Mal zurückhalten, das erspart dann den Ärger.

mfg

Haumond

Hallo Haumond,

ich bin ein Mensch der jede Konsequenz und Entscheidung akzeptiert die er anrichtet. Doch sehe ich nicht ein für etwas gerade zu stehen für was ich nicht gemacht habe. Leider entwickelt sich Deutschland immer mehr zu Amerika.
Trotz zwei Zeugen auf meiner Seite die sagen ich habe keinen Geschlagen, werde ich mit 90% vor Gericht gezogen.Obwohl ich noch zum Schluß der Arsch bin der rassistische Beleidigungen sich anhören musste und noch von der Frau eine Ohrfeige bekommen habe.

Danke für die Antwort Herr Kutz,

die Sache ist doch so, es ist doch unter aller Sau das einer so viel Ärger mit sich tragen muss trotz Zeugen die bei der Polizeiaussage gesagt haben, dass ich keinen Schaden angerichtet habe. Ich möchte mir garnicht Vorstellen was passiert wäre wenn ich alleine gewesen wäre. Es ärgert mich sehr, dass Deutschland mittlerweile zu einem amerikanischen Staat mutiert. Hier kann ich jeden vor Gericht ziehen.

Ich weiß das ich Unschuldig bin meine Freundin und Nachbar auch, die Frage ist jetzt diese, wie sehr mag mich der Richter falls es vor Gericht kommt. Klar ist ein Richter neutral aber ein Richter ist auch ein Mensch.

Also mit dem AOK Typ kannst du es vergessen zu reden. Er will das Geld sehen ich habe gestern ein Fax hin das ich mich weigere diese Zahlung zu zahlen. Jetzt hat er mir gesagt, dass ich halt Mahnungen bekommen werde und irgendwann vor Gericht muss. Ich werde morgen erst mal mit unseren Firmenanwalt reden und sehen was da am besten zu machen ist. Das Problem an der ganzen Sache ist, dass er mir hinten Aufgelauert hat.

Nochmal evtl. zur Sache. Oben unseren alten Nachbarn haben am Samstag irgendeinen Lärm gemacht, dass war so laut das sogar der Untermieter zu mir kam und dachte wir würden uns da Todschlagen. Ich sagte ja zu ihm das es nicht wir sind sondern die über uns, und da wir schon immer Probleme mit dem Übermieter hatten, wollte ich mich eigentlich nicht weiter einmischen und mir war es eigentlich eher egal weil die damals eh im Dezember ausziehen würden. Trotzdem lies ich mich Überreden mal mit hoch zu gehen. Das war mein größter Fehler.
Naja nichts desto trotz sind wir Hoch. Ich stand im Hintergrund. Mein Untermieter fragte was da los ist und der Übermieter im aggressiven Ton nichts das war meine Frau. Ich hielt mich wie gesagt mehr zurück. Daraufhin kam die Frau und da war das Dilemma Perfekt.
Erst drückten sich die zwei Übermieter immer zu die Tür auf und zu. Daher denke ich kann schon mal das Nasentrauma passiert sein. Ob man sich dadurch eine Rippenprellung holt wegen Verrenkung weiß ich nicht bin kein Arzt.

Daraufhin ging die Tür wieder in einem sehr sehr aggressiven Lage auf, Die Übermieterin sagte daraufhin zum Untermieter bei dir Entschuldige ich mich aber bei dir (also ich) nicht. Ich sagte daraufhin das ich auf diese Entschuldigung auch gut darauf verzichten kann und wir sind wieder runter. Daraufhin sagte der Übermieter zu mir „du Ausländer Spacko“. Ich hatte in dem Moment die Kontrolle verloren und rannte erst mal wirklich hoch um ihn mir zu Packen. Hielt mich aber sofort wieder zurück. Keine körperlichen Angriff. In dem Moment wo ich mich wieder dreh und wieder die Treppen runterwill, ging die Wohnungstür auf, ich bekam jetzt natürlich Panik das er mir was antun würde wie Treppen runterschupsen oder sonst was und drehte mich Reflexartig um. Ich packte ihn an den Schultern um ihn von mir fern zu halten. Kein Schlag, kein Würgen und sagte zu ihm er soll damit aufhören und ich will mit ihm keine Probleme haben. Im gleichen Moment kam auch seine Frau angeschossen und ich hatte eine Ohrfeige im Gesicht. Mein Untermieter und meine Freundin können das bestätigen, dass ich eine rote Backe auch danach hatte. Der Rest ging so schnell, da kam mein Nachbar und hat uns auseinander gezogen.
Daraufhin schrien die zwei Übermieter zu mir "So jetzt bist du dran wir rufen die Polizei. Ich antwortete daraufhin zurück „Mach doch ich habe doch nichts angestellt.“

Den Rest muss ich ja nicht erzählen.

Fakt ist von der Geschichte,

  • ich habe keinen Geschlagen,
  • ich wegen Notwehr in von mir weg habe da ich Panik bekommen habe
  • ich meinen Nachbarn und meine Freundin habe die ihr aggressives Verhalten bestätigen können, bestätigen können das ich keine Hand erhoben habe.

Realität ist, warum die StA nicht hier mich als Unschuldig im Brief vermerkt, da ich nie in so was verwickelt war, da ich selber das ganze auch primitiv finde.

Sorry wenn ich dir jetzt so einen Text hinknalle.

Aber schon mal Danke im Voraus, wegen den Tipps.

Meine Freundin und ich haben wegen dieser ganzen Geschichte schon wieder Magenschmerzen und machen uns deshalb wieder voll verrückt.

Kein Problem wegen der Länge der Schilderung!

Dann musst Du den zivilrechtlichen Teil nun Wohl oder Übel durchstehen. Wenn Du die Chance auf ein Gespräch mit Eurem Firmenanwalt hast, dann hilft das bestimmt.
Warte den Mahnbescheid nicht ab, sondern weise die Ansprüche der AOK schriftlich von Dir. Wenn ein Mahnbescheid kommen sollte ist es sehr wichtig, sofort innerhalb der Fristen zu reagieren. Trotz aller Unkosten rate ich Dir, schon bei der ersten Antwort an die AOK einen Anwalt das Schreiben formulieren zu lassen. Als Laie hat man schnell einen Fehler eingebaut, den man hinterher bereut.
Der Anwalt könnte meines Erachtens auch Gegenanzeige gegen den ‚Übermieter‘ erstatten wegen § 164 StGB ‚Falsche Verdächtigung‘. Und er sollte dem Übermieter androhen, alle Unkosten, die Du hast, also auch die des Anwaltes, bei ihm zurück zu fordern, falls er bei seiner falschen Beschuldigung bleibt. Denn diese ist ja für die AOK die Grundlage ihrer Forderung an Dich.
Viel Erfolg
E.

Sehr geehrter Herr,

es kommt im Falle eines Falles nur auf die Beweislage und das Ergenbis einer Beweisaufnahme an´. Alles andere interessiert einen Richter nicht.

Sie sollte sich aber vielleicht tatsächlich überlegen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da nur ein Anwalt eine Ermittlungsakte einsehen kann und aus dieser möglicherweise die Zeugenaussagen verwenden kann, wenn da tatsächlich drinsteht, dass Sie sich nichts zu schulden haben kommen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Nicolai F. Kutz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.kapitalanwalt.de

Hallo,
wenn es kein rechtskräftiges Urteil (sprich du bist der Schuldige) gibt, dann blocken. AOK versucht halt sich die Kohle für die Behandlungskosten anderweitig zu holen.
Viel Glück
LG Hedi

Ich würde es einfach kurz mit dem Anwalt besprechen… kenne mich damit zu wenig aus… Sry viel Erfolg