Behandlungskosten wegen angeblicher Schlägerei

Hallo Gemeinde,

vor ein paar Monaten gabs einen Nachbarschaftsstreit, zum Schluß war das Resultat das ich eine Anzeige wegen angeblicher Körperverletzung am Hals hatte. Diese wurde bei der Polizei vernommen. Zeugen kamen und letzt endlich wurde es eingestellt. Kein öffentliches Interesse und weil ich mir nie was zu schulden kommen lassen habe.

So heute kommt ein Brief von der AOK diese wollen von mir knapp 800€ Behandlungskosten, da die AOK der Meinung ist ich hätte diese zwei Personen geschlagen.

Wie solle ich mich weiterhin verhalten, denn ich habe diesen zwei Menschen nichts angetan.

Ich fühl mich nur gerade sehr verarscht, da Sie mich wegen nichts beschuldigen.

Hallo,

Nunja in diesem konkreten Fall würde ich Ihnen ans herz legen sich einen Rechtsbeistand, sprich einen Anwalt zu suchen.

Es mag zwar sein,dass das strafrechtliche Verfahren gegen Sie eingestellt wurde, ob nun wegen geringfühgigkeit oder Mangel an beweisen ist hierbei letzendlich unwichtig, jedoch bleiben etwaige zivilrechtliche Ansprüche unberührt.

Sprich: Nur weil sie strafrechtlich nicht belangt wurden heißt das nicht dass die AOK dies nicht versuchen kann. Genauso könnten die beiden Geschädigten (es wurden ja scheinbar Behandlungen durchgeführt die ohne Verletzung wohl nicht notwendig gewesen wären,ob Sie das waren oder nicht ist dabei nicht wichtig) versuchen Sie zivilrechtlich zu belangen.

Daher rate ich Ihnen (es sei denn Ihnen tun die 800€ nicht weh) einen Anwalt aufzusuchen der sich um die Wahrnehmung Ihrer Angelegenheiten kümmert.
Die AOK könnte es nämlich durchaus auch auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Und da ist eine fachliche Vertretung wirklich anzuraten.
Also suchen Sie sich einen Anwalt und vereinbaren Sie ein Erstgespräch (die Kosten hierzu können Sie erfragen). Alles Weitere wird dann der Anwalt Ihnen erörtern.

Ich wünsche Ihnen viel Glück.

Hallo,

kopieren Sie diese Einstellungs-Bescheide, und geben Sie diese bei der AOK zusammen mit dem geschreibsel von der AOK ab. Selbstverständlich haben Sie sich hiervon auch eine kopie gemacht. Fühlen sie nichts aus. Unterschreiben Sie nichts. Und vor allem zahlen Sie keinen Euro! Wenn Sie auch nur einen Euro bezahlen zählt dies als Schuldeingeständnis. Mit der Folge das sie alles bezahlen dürfen, und eventuell das eingestellte verfahren gegen Sie wieder aufgenommen wird. Mit allen Folgen und Konsequentzen die sich dann hierraus noch ergeben könnten.

Sollte die AOK mit diesen Einstellungsbescheiden nicht zufrieden sein, ziehen Sie sofort einen (Fach)Anwalt hinzu! Ansonsten bewegen Sie sich sehr schnell in 4 und 5 stelligen Summenbereich, den Sie eventuell dann „auslöffeln“ /zahlen dürfen.

Mfg
Andreas
Verkäufer, Einzelhandelskaufmann (Lebensmittelbereich), Handelsfachwirt, Immobilienmaklerschein, Fleischermeister, Gaststättenschein, Fleischkontrolleuer (amtl. Tierarzt Assistent), Koch, Dienstleistungsfachwirt, Betriebswirt HWK und angehender Betriebswirt IHK

Wie so etwas von Krankenkassen gehandhabt wird, weiß ich nicht. Aber wenn die 'Polizei die Anzeige eingestellt hat, muß es dazu ja etwas Schriftliches geben. Und wenn da steht, daß Sie nichts getan haben, dann können Sie das ja der Krankenkasse schicken.

Friede7

Ich kenne die Akte nicht,daher schwierig. Als Erstes würde ich die AOK anschreiben und ihnen mitteilen, dass das Strafverfahren gegen dich eingestellt wurde und Du keine Schuld an der Sache trägst. Aus genannten Gründen wirst Du den Betrag nicht zahlen. Wenn sie dann was wollen müssen sie klagen. Da das Strafverfahren eingestellt wurde haben sie schlechte Karten, denn auch die müssen dein Verschulden beweisen.

Hallo Killone,
wenn das Verfahren tatsächlich eingestellt worden ist, ich meine: Wegen Unschuld!, kannst Du das ganz einfach der AOK unter Angabe des staatsanwaltschaftlichen Aktenzeichens mitteilen.
Wenn es aber ‚nur‘ wegen geringer Schuld und wegen mangelnden öffentlichen Interesses eingestellt worden ist, hast Du die strafrechtliche Seite zwar hinter Dir, nicht aber die zivilrechtliche.
Das kann man nur in Kenntnis der Aktenlage klären. Ein Weg zum Rechtsanwalt wäre das Beste. Vielleicht bietet die Justiz aber auch eine Beratung an. Mach Dich mal in Eurem Bundesland schlau. (Justizministerium)
Beste Grüße
Ernesto

Lege Widerspruch gegen diese Rechnung ein und füge das Schreiben der Staatsanwaltschaft in Kopie bei. Wenn du kein Täter bist, musst du auch keine Behandlungskosten tragen.
Gruß Caro

Das Probelm ist ja das es wegen mangels öffentlichen Interesses eingestellt worden ist. Ich habe halt meinen Untermieter als Zeugen, der gesehen hat das ich keinen von beiden Geschlagen habe. Ich fühl mich gerade nur echt richtig Verarscht, da ich für was in Rechenschaft gezogen werde.

Sorry aber Rippenprellung und Nasentrauma, da kann jeder zum Arzt und sagen das es irgendwo Weh tut. Finde es halt nur langsam lächerlich wie einfach man vor irgendwas Hingerichtet wird. Aber ich danke für die Antwort.

Hi Paulroster,

Also ich wurde hier wegen Körperverletzunh anhezeigt. Ich hatte meine Freundin und meinen Untermieter als Zeugen. Zumindest mein Untermieter konnte sehen das ich keinen was angetan habe.

Dieses Verfahren wurde auch vom Staatsanwalt wegen mangels öffentlichen Interesses eingestellt. So diese Nachbarn sind aber am gleichen Abend sagen wir eine Stunde später ins Krankenhaus gefahren und haben angeblich Rippenprellungen und Nasentraume erlitten. Natürlich sind das wieder solche Sachen wo jeder zum Arzt kann.

Mich nerven halt zwei Sachen an dieser Sache, dass es so einfach geht und das ich mich jetzt wieder wegen einer Sache fertig machen darf wobei ich nichts damit zu tun habe.

Leider ist es auch so, dass wenn man vor Gericht ja auch hoffen muss, dass sich die Waage zu seinen Gunsten wendet.

Hallochen, ich sehe die Sache so: die AOK sucht natürlich - gemäß den Angaben des Geschädigten - einen „Schuldigen“, um auf diesen die Kosten abzuwälzen.
Wenn Du nichts getan hast, musst Du auch nicht zahlen. Wenn die Staatsanwaltschaft allerdings tatsächlich eingestellt hat, weil kein öffentliches Interesse besteht, wird es komplizierter.
Auf jeden Fall musst Du der AOK mitteilen, dass Du keinen Schaden verursacht hast. Sie werden sich damit nicht zufrieden geben!! Aber letztendlich können sie Dich zwar zivilrechtlich auf Kostenübernahme verklagen, doch da haben sie auch die Beweislast. Nur, wenn Dir ggf. nachzuweisen wäre, dass Du schuldhaft den Grund für die Kosten geliefert hast, bist Du schadenersatzpflichtig (§ 823 BGB)… und das müssten sie DIR beweisen nicht DU, dass es nicht so ist!!
Im Regelfall wird das, ohne strafrechtliche Verurteilung, schwierig, es sei denn, Du hast DOCH Verantwortung für diesen Schaden.
Also, konkret: schreibe der AOK „ich habe diesen Schaden nicht verursacht und Ihrem Versichterten keinen Schaden zugefügt. Ich werde daher die entstandenen KOsten nicht übernehmen.“. Im Idealfall hast Du eine Privathaftpflicht?? Melde den Schaden obwohl er im Normalfall nicht zum Leistungs-/Haftungsbereich der Versicherung gehört. Deine Versicherung wäre dann aber Ansprechpartner der AOK und etwa wie eine „Rechtsschutzversicherung“ zu bewerten, d.h., wenn sie den Schaden ablehnt, haftest Du auch nur noch bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit.
Hast Du nichts getan, wird die Krankenkasse auch kein Geld bekommen.
Lass´ es bloß nicht einfach liegen, denn dann erwirkt die AOK ggf. einen Titel, der dann, egal, wie es tatsächlich mit der Rechtslage aussieht, 30 Jahre vollstreckt werden kann.
Du kannst Dir, falls Du wenig Einkommen hast, auch einen Beratungshilfeschein beim Amtsgerichtbesorgen (Einkommensnachweis erforderlich!!). Damit bekommst Du eine kompetente Beratung bei einem Rechtsanwalt.

Um noch genauer antworten zu können, müsste ich mehr Details haben. Das Wichtigste ist, dass Du unbedingt SOFORT der AOK mitteilst, dass Du nichts verursacht hast und damit nicht haftest. Das ich wichtig!! Und dafür bitte auch einen Nachweis aufbewahren - Einschreiben oder mit Zeugen (!!) persönlich bei AOK abgeben.

Alles Gute!! Gruß!!

OK, dann würde ich an Deiner Stelle gegenüber der AOK die Tat bestreiten und Deinen Untermieter als Zeugen angeben. Eine andere Chance sehe ich im Moment nicht. Wenn Du wirklich nichts gemacht hast, würde ich es jedenfalls nicht einfach so hinnehmen.
Ich nehme an, es ist zu spät, gegen den Einstellungsbescheid der StA anzugehen?
E.

Also ich bekam den Brief am 13.01.2013

Meinst ich soll da mal anrufen und nachfragen warum e nur wegen öffentlichen Mangels eingestellt wurde?

Dann eilt es. Ich weiß nicht, wie lange die Widerspruchsfrist läuft.
Die Frist müsste im Schreiben stehen. Lege rein vorsorglich Widerspruch ein, auch wenn die Frist schon überschritten ist, und bitte um ein Gespräch. Schriftlich! Selbst an der Pforte abgeben und fragen, ob Du mit dem StA kurz sprechen kannst. Lass Dir die Entgegennahme des Widerspruchs abzeichnen.
E.

Hi
du musst das strafrechtliche vom zivilrechtlichen unterscheiden.
Hier liegen zivilerechtliche Forderungen gegen dich vor.
Entweder du fichst das allein aus (der Forderung widersprechen) oder du schlatest einen Anwalt ein - der kostet allerdings.

Gruß
HaWeThie

Hallo Killone,

da wird nun der Unterschied zwischen Straf- und Zivilrecht vorgeführt. Wenn den zwei Menschen wirklich gar nichts passiert ist und das bewiesen werden kann, dann dies der AOK so mitteilen, gleich unter Angabe der Zeugen, die ja wohl diese Darstellung belegen werden.

Andernfalls neue Frage, unpersönlich,ja?

Ciao Ricco

Ein klassisches beispiel dafür, das Strafrecht und Zivilrecht parallel laufen können. Strafrechtlich ist die Sache für Sie erledigt, da die Strafverfolgungsbehörde das Verfahren eingestellt hat.
Danebn kann ein geschädigter aber natürlich auch zivilrechtlich Ansprüche aus Ihrem Verhalten gegen Sie geltend machen. Geschädigter ist in diesem Fall die AOK, duie die Behandlungskosten ihrer Versicherten von Ihnen zurückfordert, da die Krankenkasse annimmt, dass Sie den Körperschaden verursacht haben. Das ist ein völlig normaler Vorgang, da die Krankenkassen bei jedem Unfall etc. prüfen, ob jemand anders für die Kosten haftbar gemacht werden kann.
Ihre Streitkontrahenten werden der Krankenkasse ihre Sicht der Dinge geschildert haben und dann geht das Formschreiben mit der Kostenforderung raus. rechtlich heisst das erstmal gar nichts.

Wie sollten Sie sich verhalten: Schildern Sie der AOK ihre Sicht der Dinge und weisen Sie darauf hin, dass das Strafverfahren eingestellt wurde. Kann sein, dass damit schon gut ist. Dann hätten Sie Glück gehabt.

Wenn die AOK auf Ihrer Forderung beharrt, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.Gegen den Riesenladen mit seiner Rechtsabteilung kommen Sie ohne Anwalt nicht klar.

Ihren Formulierungen entnehme ich schon, dass sie die betreffenden Personen tatsächlich verletzt haben und dass das Strafverfahren letzlich nicht eingestellt wurde, weil sie völlig unschuldig waren, sondern wegen geringer Schuld und mangelndem öffentlichen Verfolgungsinteresse.
Dies bedeutet, dass Sie evtl. zivilrechtlich tatsächlich für den Schaden aufkommen müssten, denn im Zivilrecht geht es nur darum, wer einen Schaden verursacht hat und weniger um strafrechtliche Verantwortung. Allerdings könnte sich der Anspruch der Versicherung in dem Maße reduzieren, in dem die andere Seite auch Schuld an dem Vorfall trägt.
Das abzuschätzen und evtl. einen Vergleich mit der AOK auszuhandeln wäre dann Sache eines Anwalts.

Hallo,

Verfahren eingestellt wegen geringer Schuld oder wegen erwiesener Unschuld ?
Der ganze Vorgang ist zu unklar dargestellt, als dass man hier etwas raten könnte.
Vorschlag: die eigene Haftpflichtversicherung bemühen und einen Anwalt einschalten.
Gruss Koschka

Hallo Martin,

nein es ist nicht zu einer Schlägerei gekommen und nein ich habe keine von beiden irgendwas angetan. Rippenprellung und Nasentrauma kann jeder behaupten. Angeblich hätte ich ja den Typen erwürgt, ja da frag ich mich warum er keine Rötungen am Hals hatte. Ist aber erstmal nebensache.

Wichtig ist jetzt ich habe bei der Staatsanwaltschaft angerufen und die haben es wegen kein öffentliches Interesse eingestellt. Heißt es kam nichtmal vor Gericht. Deswegen kann da nie meine Unschuld bewiesen werden.

Hi Ernesto,

also ich habe heute früh mit der Staatsanwaltschaft telefoniert. Sie meinte das es tatsächlich wegen keinen öffentlichen Interesse eingestellt wurde. Das heißt dieser Fall ist für Sie abgeschlossen und wird auch NIE vor Gericht fallen. Deswegen kann Sie mich nicht für Unschuldig oder Schuldig sprechen.

Das nervige an der Sache ist und bleibt, ich habe diesen Menschen nichts angetan, ich habe den Untermieter und meine Freundin als Zeugen. Während mein EX-Nachbar nur seine Frau hat die ja selbst zum Opfer wird. Angeblich hätte ich ihn ja mit beiden Händen erwürgt und ihr auf die Nase einmal geboxt und einmal geschlagen. Also hat sie zwei verschiedene Aussagen gemacht.

Was ich einfach brutal finde ist, dass ich hier soviel Ärger mit der ganzen Sache habe womit ich nichts zu tun haben sollte.

Nun ja,
ich kann ja verstehen, dass es Dich ärgert, aber so ist nun mal das Leben. Leider passieren unberechtigte Beschuldigungen häufiger.
Immerhin hat der StA schon mal gesagt, dass er keine Feststellung zu Schuld oder Unschuld getroffen hat. Damit bist Du schon mal einen Schritt weiter. Mach Dir über dieses Gespräch einen schriftlichen Vermerk!
Dann schreibe die AOK an, schildere ihr den Sachverhalt und füge eine Kopie Deines Vermerks über das Gespräch mit der StA zu.
Auch hier empfehle ich: Unmittelbares Gespräch mit dem Sachbearbeiter bei der AOK könnte sehr hilfreich sein. Anrufen ist gut, hingehen ist besser.
Gruß
E.