Hallochen, ich sehe die Sache so: die AOK sucht natürlich - gemäß den Angaben des Geschädigten - einen „Schuldigen“, um auf diesen die Kosten abzuwälzen.
Wenn Du nichts getan hast, musst Du auch nicht zahlen. Wenn die Staatsanwaltschaft allerdings tatsächlich eingestellt hat, weil kein öffentliches Interesse besteht, wird es komplizierter.
Auf jeden Fall musst Du der AOK mitteilen, dass Du keinen Schaden verursacht hast. Sie werden sich damit nicht zufrieden geben!! Aber letztendlich können sie Dich zwar zivilrechtlich auf Kostenübernahme verklagen, doch da haben sie auch die Beweislast. Nur, wenn Dir ggf. nachzuweisen wäre, dass Du schuldhaft den Grund für die Kosten geliefert hast, bist Du schadenersatzpflichtig (§ 823 BGB)… und das müssten sie DIR beweisen nicht DU, dass es nicht so ist!!
Im Regelfall wird das, ohne strafrechtliche Verurteilung, schwierig, es sei denn, Du hast DOCH Verantwortung für diesen Schaden.
Also, konkret: schreibe der AOK „ich habe diesen Schaden nicht verursacht und Ihrem Versichterten keinen Schaden zugefügt. Ich werde daher die entstandenen KOsten nicht übernehmen.“. Im Idealfall hast Du eine Privathaftpflicht?? Melde den Schaden obwohl er im Normalfall nicht zum Leistungs-/Haftungsbereich der Versicherung gehört. Deine Versicherung wäre dann aber Ansprechpartner der AOK und etwa wie eine „Rechtsschutzversicherung“ zu bewerten, d.h., wenn sie den Schaden ablehnt, haftest Du auch nur noch bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit.
Hast Du nichts getan, wird die Krankenkasse auch kein Geld bekommen.
Lass´ es bloß nicht einfach liegen, denn dann erwirkt die AOK ggf. einen Titel, der dann, egal, wie es tatsächlich mit der Rechtslage aussieht, 30 Jahre vollstreckt werden kann.
Du kannst Dir, falls Du wenig Einkommen hast, auch einen Beratungshilfeschein beim Amtsgerichtbesorgen (Einkommensnachweis erforderlich!!). Damit bekommst Du eine kompetente Beratung bei einem Rechtsanwalt.
Um noch genauer antworten zu können, müsste ich mehr Details haben. Das Wichtigste ist, dass Du unbedingt SOFORT der AOK mitteilst, dass Du nichts verursacht hast und damit nicht haftest. Das ich wichtig!! Und dafür bitte auch einen Nachweis aufbewahren - Einschreiben oder mit Zeugen (!!) persönlich bei AOK abgeben.
Alles Gute!! Gruß!!