Behandlungstermine während Arbeitszeit?

Hallo liebe Wissende!

Darf ein AN während der Arbeitszeit (8.00-12.00 + 13.00-17.00) zur Krankengymnastik gehen, wenn wg Öffnungszeiten/Terminlage/Urlaubszeit nur 4 von 6 Terminen in die Mittagspause gelegt werden können (die Termine sollten ja nicht über viele Wochen verteilt werden) und der AN schon eine Praxis in größtmöglicher Nähe zum Arbeitsplatz ausgesucht hat.

Muss der AG das genehmigen (2 von 6!) oder darf er das schlichtweg verbieten oder gar die Fehlzeit vom Gehalt abziehen?

Wer weiss dazu was - und vielleicht auch, wie man das ggf. belegen kann?

Grüssle
werbefuzzi

Muss der AG das genehmigen (2 von 6!) oder darf er das
schlichtweg verbieten oder gar die Fehlzeit vom Gehalt
abziehen?

Ein vernünftiger Chef würde es nicht verbieten, denn die KG dient ja auch zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, aber es kann sein dass der AN die Zeit nacharbeiten muss oder eben ausstempelt, so dass die Fehlzeit mit Überstunden verrechnet wird.
Gesetzestext kann ich dir nicht nennen
Gruß Susanne

Danke, Susanne,
aber gehen wir in diesem Fall mal von einem nicht besonders vernünftigen Chef aus.

gehen wir weiter davon aus:
Überstunden fallen (theoretisch) nicht an, auch wenn praktisch öfter in der Mittagspause oder länger gearbeitet wird (nur wegen Termindruck, nicht wegen zu vielen Aufträgen) - wird nicht geschrieben und vom Chef auch ignoriert (wenn Ihr zu langsam arbeitet…)

Gezielt länger bleiben is nich, weil ja nicht zu viel Arbeit …

Und nehmen wir weiter an, Stempelkarten gibt es nicht (Winzige Firma)

Tja … was dann?

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Danke, Susanne,
aber gehen wir in diesem Fall mal von einem nicht besonders
vernünftigen Chef aus.

gehen wir weiter davon aus:
Überstunden fallen (theoretisch) nicht an, auch wenn praktisch
öfter in der Mittagspause oder länger gearbeitet wird (nur
wegen Termindruck, nicht wegen zu vielen Aufträgen) - wird
nicht geschrieben und vom Chef auch ignoriert (wenn Ihr zu
langsam arbeitet…)

Gezielt länger bleiben is nich, weil ja nicht zu viel Arbeit

Und nehmen wir weiter an, Stempelkarten gibt es nicht (Winzige
Firma)

Tja … was dann?

Einen wirklichen Gesetzestext hab ich noch nicht finden können, aber ein anderes forum mit ähnlicher Frage:
http://www.arbeitsrecht.de/wbb2/thread.php?postid_we…

Ansonsten güldet dasselbe wie für einen Arztbesuch, du solltest ihn in deiner Freizeit nehmen, wenn dies nicht möglich ist,da keine Passenden Termine frei kann der Arzt dir eine Freistellung schreiben, doch wie es beim KG aussieht bin ich überfragt, denn der hat eben nicht das Recht dich Krank zu melden.
In einer Minifirma solltest du das ganze mit dem Chef besprechen, denn du hast nur einen geringeren Kündigungsschutz. Mach dir Vorher Gedanken zu Alternativen (Mittagspause durcharbeiten stattdessen- oder auch regulär- kann mit dem Arbeitzeitgesetz Probleme geben, aber Nacharbeiten ginge wohl schon, wenn ihr kein Laden mit festen Öffnungszeiten seid, auch hier wieder ans Arbeitszeitgesetz denken. Oder eben eine halbe Stunde weniger Geld)
Allerdings bezweifel ich dass es den Chef interessieren würde, denn Arbeitszeitgesetz scheint für ihn ein Fremdwort zu sein und wenn du ihm damit kommst kannst du dir lieber gleich eine neue Stelle suchen.

also würde ich ihn einfach vor vollendete Tatsachen stellen, 2 von 6 Terminen gingen nicht ausserhalb der Arbeitszeit, wie beim Arztbesuch hat er das Recht die Zeit nicht zu bezahlen oder dich eben nacharbeiten zu lassen.
Er wird wahrscheinlich Version 1 nwehmen, doch an deiner Stelle tät ich dann auch verstärkt auf das Arbeitszeitgesetz achten und mir dennoch meine Arbeitszeiten notieren. Nur so hast du selber einen Überblick über die von dir geleistete Arbeitszeit und ob das noch im Verhältnis dazu steht. Und nur wenn du solche Notizen hast, hast du auch was in der Hand wenn er dir sagt, dass du doch gar keine Überstunden zum abbummeln /für KG-Besuche hast.

Gruß Susanne

Hi!

Ist im fiktiven Arbeitsvertrag dazu irgenwas geregelt (oder zum Ausschluss von § 616 BGB)?

LG
Guido

Hallo Guido,
zu §616 (Lohnfortzahlung /Gehaltsfortzahlung bei persönlicher Arbeitsverhinderung) ist gar nix geregelt und das einzige, was zu Krakheit im Arbeitsvertrag steht, ist:

§ 7 Arbeitsverhinderung
Die Arbeitnehmerin ist verpflichtet, im Falle einer Arbeitsverhinderung infolge Krankheit oder aus sonstigen Gründen der Firma unverzüglich Mitteilung zu machen. Bei Arbeitsunfähigkeit infolge Erkrankung hat die Arbeitnehmerin der Firma am ersten Tag der Erkrankung eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, aus der sich die Dauer der voraussichtlichen Arbeitsunfähigkeit ergibt.

AN würde ja nacharbeiten, aber dort schlagen sie momentan eh hauptsächlich die Zeit tot. Und wenn nichts akutes anliegt, will der Chef auch keinen länger da haben, weil das Büro in seinem Privathaus untergebracht ist.

mfg
Bettina

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Hallo

Warum kann der AN nicht nur 4 x pro Woche zur Krankengymnastik? Ist das medizinisch unstrittig notwendig?

Gruß,
LeoLo

Hallo,
Oh, vielleicht habe ich das ungeschickt ausgedrückt.
Die Termine sind 2 x wöchentlich und für die beiden letzten Male waren keine Termine in der Mittagszeit bzw. nach Feierabend zu bekommen, da die Praxis über die Sommerferien (Bayern, haben gerade begonnen) mit verringertem Personal arbeitet.

Info: so ein Termin beansprucht insgesamt höchstens 35 Minuten (20-25 Min Behandlung und max 2x5 Minuten Fahrweg.

Gruß
Bettina

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Hallo

Wenn die Krankengymnastik medizinisch notwendig ist und der Arzt bescheinigt, daß ein Termin außerhalb der Arbeitszeiten nicht möglich ist, sollte ein Anspruch auf Freistellung bestehen, hier vermutlich sogar bezahlt.

http://www.verdi-bub.de/p_tipps/archiv/arztbesuch/

Gruß,
LeoLo

AN würde ja nacharbeiten, aber dort schlagen sie momentan eh
hauptsächlich die Zeit tot. Und wenn nichts akutes anliegt,
will der Chef auch keinen länger da haben, weil das Büro in
seinem Privathaus untergebracht ist.

Ui hallo, hast du mir nicht schon mal offline geschrieben, wegen was anderem??? Da hast du aber echt eine harte Nuss zu knacken, dem Herrn scheint wohl alles egal zu sein, da er noch gegen einige andere Gesetze und Verordnungen für Betriebe verstößt.
Also durchaus eine Fahrt auf dem Schleuderstuhl, entweder du machst ihm klar, dass er Probleme bekommen kann, wenn er so weitermacht, dann fliegst du wahrscheinlich, oder du machst ihm die Probleme hinterher.
Oder es passiert die Große Wende und er hält endlich ein paar Regeln an die sich Chefs nunmal auch halten müssen ein…
Denn wenn du in so einer Kleinen Klitsche aufmuckst sei es nur rein verbal oder mit der Klagekeule, ist die Stimmung hinterher jedenfalls hin. Da hilft echt nur, was neues zu suchen…Auch wenns schwer ist.
Betriebsrat gründen, sofern genug Leute, hlft da nicht viel, jeder ist austauschbar.
Der aufstand von Unten ist schwer, dazu müsstest du ein Paar Verbündete finden, ein bisschen Streuen, das dieses eigentlich anders laufen müsste, und jenes normalerweise so gehandhabt wird, und sowas ganz anderes sowieso eine Genehmigung braucht etc. Das ist aber ein langwieriger Prozess der das richtige Fingerspitzengefühl verlangt und
Kollegen, die ebenfalls gut im Gerüchtestreuen sind und auf die du dich verlassen kannst(das sie es als eigene Weisheit ausgeben, und damit ihren Kopf hinhalten).
Wenn der Chef fies ist, muss man eben auch fies werden, aber aus dem Hinterhalt, und Krieg ist nunmal durchaus Gefährlich und kann auch den eigenen kopf kosten…

Viel Glück Susanne