Angenommen, ein Patient sucht auf Grund von Beschwerden (diese seien dahingestellt) einen Arzt auf.
Dieser Arzt kennt den Patienten und beide haben ein sehr gespanntes Verhältnis zueinander.
Darf der Arzt auf Grund solcher persönlicher Hintergründe die Behandlung und jedweden ärztlichen Umgang mit dem Patienten verweigern?
Haben unterschiedlich starke Beschwerden des Patienten darauf Einfluss?
Danke im Vorraus
Darf der Arzt auf Grund solcher persönlicher Hintergründe die
Behandlung und jedweden ärztlichen Umgang mit dem Patienten
verweigern?
Ja.
Haben unterschiedlich starke Beschwerden des Patienten darauf
Einfluss?
Ja, wenn eine Notlage besteht, kann der Arzt verpflichtet sein zu helfen, während er sich andernfalls gem. § 323 c StGB wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar macht.