Hallo,
angenommen jemand hat in seinem Vertrag stehen das er eine 40 Stundenwoche hat, mit dem Zusatz, daß Überstunden im Rahmen der Erfordernisse unentgeltlich zu erbringen sind.
jetzt bekommt dieser jemand den Hinweis von seinem Chef, er würde zu wenig Überstunden machen, obwohl er minimum an 4 Tagen in der Woche länger bleibt und öfters auch Samstags kommt.
Ein Anspruch auf Abfeiern der Plusstunden besteht nicht.
Frage 1. Dürfen Überstunden in beliebiger Anzahl unentgeltlich eingefordert werden ?
Frage 2. Ist es rechtens das „Abfeiern“ der geleisteten Überstunden zu verwehren ?
Grüße
Chris
Hi!
Es kommt darauf an!
Ich weiß, dass das eine äußerst unbefriedigende Antwort ist, jedoch ist es derart einzelfallabhängig, dass ich die Frage für nicht beantwortbar halte.
Eine Hilfskraft im Büro wird einen generellen Anspruch auf Vergütung mit hoher Wahrscheinlichkeit eher haben als ein Geschäftsführer, der vermutlich keine einzige Std. vergütet bekommt…
LG
Guido
Hi Guido,
Eine Hilfskraft im Büro wird einen generellen Anspruch auf
Vergütung mit hoher Wahrscheinlichkeit eher haben als ein
Geschäftsführer, der vermutlich keine einzige Std. vergütet
bekommt…
Okay, ich habe mal in der FAQ geschaut…
-"Wieviele Mitarbeiter hat der Betrieb - sagen wir 800 -1000
-"Existiert ein Betriebsrat - Ja
-"Gilt ein Tarifvertrag - Nein
-"Für welches Jahr soll das Problem betrachtet werden - für 2008
-"Welche Form der Beschäftigung liegt vor - Fest Angestellter, Fachkraft, ohne Führungsfunktion
-"Wie lange besteht das Arbeitsverhältnis schon - 5 Jahre
Hilft das weiter
Grüße
Chris
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Hi!
Hilft das weiter
Nein, nicht wirklich, da hier ZU VIELE Faktoren eine Rolle spielen.
Grundsätzlich gibt der § 611 BGB her, dass Arbeit auch vergütet werden muss.
Nur: Das kann durchaus schon im Grundgehalt (auch bei Nicht-Leitenden) enthalten sein.
Sorry, aber dazu müsste man den entsprechenden Einzelfall mit allen Details kennen - und das gibt das Forum nicht her (schon allein wegern der FAQ:1129).
LG
Guido
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Hallo Guido,
Sorry, aber dazu müsste man den entsprechenden Einzelfall mit
allen Details kennen - und das gibt das Forum nicht her (schon
allein wegern der FAQ:1129).
Kein Problem, Ich geb´s so weiter. Danke !
Ich wünsche ein schönes Wochenende !
Grüße
Chris