Hallo,
angenommen ein Gesetzeshüter gibt gegen eine Beschuldigten etwas zu Protokoll. Derjenige ist jedoch z.B. Bundesbeamter, vielleicht auch länger und in der Besoldungsstufe höher als der Polizist.
Bei normalen Personen würde das Gericht vermutlich das verfahren als „Behauptung gegen Behauptung“ einstellen.
Ist nur ein Polizist und ein Normalbürger dabei, würde vermutlich zugunsten der Aussagen des Amtsträgers entschieden werden.
Was tut der Richter, wenn sich ein Wachtmeister und irgendein Amtsrat gegenseitig der Lüge bezichtigen, z.B. bei einem angeblichen Verkehrsdelikt?
Beste Grüße
rakete
Ein Amtsrat zählt auch zu den Normalbürgern!
Hallo,
ein Richter in Deutschland urteilt ohne Ansehen der Person, das weisst Du doch.
Manchmal lässt er sich weder durch Tatsachen noch durch Zeugen irritieren und verlässt sich auf ureigenste Erfahrungen.
Siehe Antwort von w о r l d w і d e f а b aus diesem Thread
/t/reissverschlussprinzip/6926135
hth,
tantal
Gerechtigkeit!
Hallöchen,
glücklicherweise leben wir hier in einem Land, in dem Wahrheit nicht vom Dienstgrad oder Titel abhängt.
Das Gericht würde nicht aufgrund von „Aussage gegen Aussage“ oder „höherer Amtsträger“ sondern aufgrund der vorliegenden Indizien und Beweise entscheiden.
So zumindest die Theorie…
Gruß,
Michael