Hallo,
seit 2001, so hab ich eben gelesen, bekommt man 30Euro Bußgeld, wenn man sich nicht an das Reißverschlussprinzip hält und abwechselnd Fahrzeuge von der blockierten Fahrbahn auf die eigene lässt.
Mal angenommen: Fahrer A fährt im innerstädtischen Verkehr bis vor zur Baustelle, die die rechte von zwei Fahrbahnen einer Richtung verengt. Das Fahrzeug vor ihm wird hereingelassen von Fahrer B. Fahrer A will sich hinter Fahrer B nun einordnen, und fährt blinkend auf die andere Spur und verlässt sich darauf, dass Fahrer C (hinter B) ihn sieht und ihn hineinlässt, so wie es die StVO vorschreibt. Dieser denkt aber nicht daran, hupt laut, bremst nicht und zieht noch irgendwie mit einem gefährlichen Ausweichmanöver über die Gegenfahrbahn an Fahrer A vorbei.
Wäre es zu einem Unfall gekommen, wer wäre im Unrecht gewesen?
LG, mifune.
Tach!
seit 2001, so hab ich eben gelesen, bekommt man 30Euro
Bußgeld, wenn man sich nicht an das Reißverschlussprinzip hält
und abwechselnd Fahrzeuge von der blockierten Fahrbahn auf die
eigene lässt.
Mal angenommen: Fahrer A fährt im innerstädtischen Verkehr bis
vor zur Baustelle, die die rechte von zwei Fahrbahnen einer
Richtung verengt. Das Fahrzeug vor ihm wird hereingelassen von
Fahrer B. Fahrer A will sich hinter Fahrer B nun einordnen,
und fährt blinkend auf die andere Spur und verlässt sich
darauf, dass Fahrer C (hinter B) ihn sieht und ihn
hineinlässt, so wie es die StVO vorschreibt. Dieser denkt aber
nicht daran, hupt laut, bremst nicht und zieht noch irgendwie
mit einem gefährlichen Ausweichmanöver über die Gegenfahrbahn
an Fahrer A vorbei.
Wäre es zu einem Unfall gekommen, wer wäre im Unrecht gewesen?
Vermutlich beide. Verteilung der Schuld individuell nach richterlicher Entscheidung.
Persönliche Einlassung: das Reißverschlussprinzip bringt man den Deutschen in diesem Jahrhundert nicht mehr bei.
M.
Nabend!
Tach!
Wäre es zu einem Unfall gekommen, wer wäre im Unrecht gewesen?
Vermutlich beide. Verteilung der Schuld individuell nach
richterlicher Entscheidung.
In Hamburg jedenfalls nicht. Dort bin ich mal in einer Sache unterlegen, bei der sogar - neben den drei Fahrzeuginsassen - ein neutraler Zeuge dafür bereit stand, dass der LKW-Fahrer auf der rechten Spur meinen Mandanten erst halb die Spur hat wechseln lassen und dann Gas gegeben hat, um ihm den Außenspiegel abzuknipsen. Das hat den Richter nciht interessiert. Er klammerte sich an den Anscheinsbeweis für einen Fahrfehler des Spurwechslers.
Im geschilderten Fall ist die Haftung auch für mich klar, wenn der Spurwechsler vorträgt, dass er auf die Gesetzestreue von Fahrer C vertraut habe. Denn die goldenste aller goldenen Regeln im Straßenverkehr lautet: Man darf sich auf nichts und niemanden verlassen.
Denn die goldenste aller goldenen
Regeln im Straßenverkehr lautet: Man darf sich auf nichts und
niemanden verlassen.
Wenn’s so wäre, bräuchte es dann überhaupt eine StVO?
smalbop
Wenn’s so wäre, bräuchte es dann überhaupt eine StVO?
Wenn ich an manchen Tagen unterwegs bin, frage ich mich: Haben wir eine?
lg
Richard
Nabend,
Denn die goldenste aller goldenen
Regeln im Straßenverkehr lautet: Man darf sich auf nichts und
niemanden verlassen.Wenn’s so wäre, bräuchte es dann überhaupt eine StVO?
http://dejure.org/gesetze/StVO/1.html
„(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“
Der Gedanke, „Du musst immer mit der Dummheit der anderen rechnen“ ist in dem „ständige Vorsicht“ ja auch i.wie mitgeregelt
Und schau mal: Du fragst ja auch nicht „Brauchen wir das StGB überhaupt?“ nur weil man in dunklen Ecken in „Ghettos“ vllt auch damit rechnen muss, mal überfallen zu werden
Davon bleibt der Überfall trotzdem strafbar.
(doofer Vergleich,ich weiß. Mir fiel nur grad nix sinnvolleres ein *g*)
Genauso begründet auch ein Verkehrsverstoß (fast) immer eine Haftung. Und im Straßenverkehr biste ja auch eh mit der Betriebsgefahr drin, wenn der Unfall nich grad unvermeidbar (Idealfahrer, der eben auch die Dummheit der anderen einkalkuliert hat und entspr. vorsichtig fährt) war…
Gruß Flo
Hallo
Denn die goldenste aller goldenen
Regeln im Straßenverkehr lautet: Man darf sich auf nichts und
niemanden verlassen.Wenn’s so wäre, bräuchte es dann überhaupt eine StVO?
http://dejure.org/gesetze/StVO/1.html
„(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige
Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“
Der Gedanke, „Du musst immer mit der Dummheit der anderen
rechnen“ ist in dem „ständige Vorsicht“ ja auch i.wie
mitgeregelt
Inwieweit das nur gilt, hat Tom kürzlich sehr schön und unzweifelhaft richtig klargestellt.
Und schau mal: Du fragst ja auch nicht „Brauchen wir das StGB
überhaupt?“ nur weil man in dunklen Ecken in „Ghettos“ vllt
auch damit rechnen muss, mal überfallen zu werden
Davon bleibt der Überfall trotzdem strafbar.
(doofer Vergleich,ich weiß. Mir fiel nur grad nix sinnvolleres
ein *g*)
Ja, eben, der Überfall bleibt strafbar und das Opfer trägt keine Mitschuld - nicht mal die berühmte Frau nachts im Minirock im Stadtpark, die nun wirklich mit allem rechnen muss. Denn die Schuld trägt trotzdem am Ende derjenige, der zum Schaden anderer gegen eine Gesetzesregel verstößt.
Genauso begründet auch ein Verkehrsverstoß (fast) immer eine
Haftung. Und im Straßenverkehr biste ja auch eh mit der
Betriebsgefahr drin, wenn der Unfall nich grad unvermeidbar
(Idealfahrer, der eben auch die Dummheit der anderen
einkalkuliert hat und entspr. vorsichtig fährt) war…
Unvermeidbar ist ein Unfall vom Idealfahrer nur insoweit, als der regelmäßig nicht der Unfallverursacher ist. Es reicht für die Schuldlosigkeit eines Verkehrstewilnehmers dagegen schon aus, dass der Unfall für ihn objektiv unvermeidbar war. Er kann sogar besoffen gewesen sein, wenn das nichts zum Unfall beigetragen hat.
smalbop
Der heute abend auf dem Nachhauseweg dem stehenden Vordermann die Stoßstange verbeult hat.
Hallo,
Persönliche Einlassung: das Reißverschlussprinzip bringt man den Deutschen in diesem Jahrhundert nicht mehr bei.
Falls dies doch noch gelingt, dann sicher kurz bevor, diese Regelung wieder geändert wird.
Das Gleiche gilt wohl nur noch für das Verhalten im und am Kreisverkehr. Das ist echt ein Dilemma, denn egal wie korrekt man sich verhält, man muss ja noch mit den Fehlern der anderen rechnen und sich praktisch auch falsch bzw. im Sinne des Verkehrflusses zumindest suboptimal verhalten.
Anosnten können wir mal Würfeln ob sie es eher schaffen das Reißverschlussprinzip anzuwenden oder sich im und am Kreisverkehr koreekt zu verhalten. Wetten nimmt sicher jedes englische Wettbüro an ;o)
Grüße
Tach!
Persönliche Einlassung: das Reißverschlussprinzip bringt man den Deutschen in diesem Jahrhundert nicht mehr bei.
Falls dies doch noch gelingt, dann sicher kurz bevor, diese
Regelung wieder geändert wird.
Das erwarte ich nicht (eine Änderung).
Leider muss man das Einfädeln als korrekt bis zur Engstelle Vorfahrender ab und an etwas energischer geltend machen.
Da der Deutsche meist Angst um sein heiliges Blech hat, funktioniert das jedoch ganz gut.
Bevor die Gutmenschen wieder zuschlagen: selbstverständlich lässt man sich dabei ausreichend Brems- und Ausweichraum. Denn einen Unfall zu provozieren ist niemals sinnvoll.
Das Gleiche gilt wohl nur noch für das Verhalten im und am
Kreisverkehr. Das ist echt ein Dilemma, denn egal wie korrekt
man sich verhält, man muss ja noch mit den Fehlern der anderen
rechnen und sich praktisch auch falsch bzw. im Sinne des
Verkehrflusses zumindest suboptimal verhalten.
Das korrekte Blinken wäre schon ein echter Erfolg.
Anosnten können wir mal Würfeln ob sie es eher schaffen das
Reißverschlussprinzip anzuwenden oder sich im und am
Kreisverkehr koreekt zu verhalten. Wetten nimmt sicher jedes
englische Wettbüro an ;o)
Beides werde ich wohl nicht mehr erleben, obwohl ich mich erst in der statistischen Lebensmitte befinde…
Bedenklich dabei ist, und hier schließe ich den Kreis zum Thema Recht, dass ein sich korrekt verhaltender Unfallgegner vor deutschen Gerichten meist eine Teilschuld erhält.
Etwas knackigere Regelungen, Verfolgung und Ahndung bei
- Nichtblinken im Kreisverkehr oder bei Spurwechseln
- Verletzung des Reißverschlussprinzips
- Verstößen gegen das Rechtsfahrgebot
- grundloser Unterschreitung der geltenden geschwindigkeitslimits um mehr als 20%
wären der Verkehrssicherheit auf deutschen Straßen eher zuträglich als das Blitzen an lukrativen, aber ungefährlichen Stellen.
Gruß,
M. (hat ein Auto mit Blinkern und kennt Position und Funktion des entsprechenden Bedienhebels)
Hallo
Persönliche Einlassung: das Reißverschlussprinzip bringt man den Deutschen in diesem Jahrhundert nicht mehr bei.
Falls dies doch noch gelingt, dann sicher kurz bevor, diese
Regelung wieder geändert wird.
Das Gleiche gilt wohl nur noch für das Verhalten im und am
Kreisverkehr. Das ist echt ein Dilemma, denn egal wie korrekt
man sich verhält, man muss ja noch mit den Fehlern der anderen
rechnen und sich praktisch auch falsch bzw. im Sinne des
Verkehrflusses zumindest suboptimal verhalten.
Z. B. Fußgänger, die von ihrem Recht Gebrauch machen wollen, vor dem aus dem Kreisverkehr nach rechts abbiegenden Fahrzeug die Fahrbahn zu überqueren. Was beim Abbiegen an Kreuzungen für den Automobilisten normalerweise noch in Reichweite liegt, überfordert ihn beim Abbiegen aus dem Kreisverkehr völlig, z. B. hier. Sehr „schön“ der Tenor des Artikels. Nach Auffassung des Polizeiberichts soll wohl der Fußgänger schuld daran sein, dass der Rollerfahrer ihn ignoriert hat. ("…lief plötzlich auf die Fahrbahn" - das Wort „plötzlich“ sollte in deutschen Polizeiberichten verboten werden, so lange nicht beide Beteiligte Gelegenheit zur Schilderung ihrer Sichtweise hatten.)
smalbop
Im geschilderten Fall ist die Haftung auch für mich klar, wenn
der Spurwechsler vorträgt, dass er auf die Gesetzestreue von
Fahrer C vertraut habe. Denn die goldenste aller goldenen
Regeln im Straßenverkehr lautet: Man darf sich auf nichts und
niemanden verlassen.
D.h. Fahrer C bekommt theoretisch ein Bußgeld, bei einem Unfall aber wäre Fahrer A Schuld???
Und steht nicht die StVO über dieser „goldensten aller goldenen Regeln“, die nun mal kein Gesetz ist? D.h. auch wenn man weiß, dass man sich nicht auf den anderen verlassen kann, müsste Fahrer A doch trotzdem Recht bekommen, weil er das Gesetz hinter sich hat, oder nicht?
D.h. Fahrer C bekommt theoretisch ein Bußgeld,
Abgesehen davon, dass nicht der Fahrer, sondern die Staatskasse das Bußgeld bekommt: Der Katalog sieht € 20,- vor.
Und steht nicht die StVO über dieser „goldensten aller
goldenen Regeln“, die nun mal kein Gesetz ist?
Wie schon richtig erwähnt, steht die goldene Regel in der StVO drin, nämlich in § 1 Abs. 1.
D.h. auch wenn
man weiß, dass man sich nicht auf den anderen verlassen kann,
müsste Fahrer A doch trotzdem Recht bekommen, weil er das
Gesetz hinter sich hat, oder nicht?
Nein, er hat das Gesetz gegen sich, das nämlich in § 7 Abs. 5 StVO besagt: „In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.“ Man muss sicher sein, dass der andere auch wirklich eine Lücke bilden will, bevor man den Fahrstreifen wechselt. Ist man das nicht oder bestehen Anzeichen, dass der andere das eben nciht will, so darf man den Fahrstreifen nciht wechseln.
Hallo,
Z. B. Fußgänger, … ("…lief plötzlich
auf die Fahrbahn" - das Wort „plötzlich“ sollte in deutschen Polizeiberichten verboten werden, so lange nicht beide Beteiligte Gelegenheit zur Schilderung ihrer Sichtweise hatten.)
Naja. So eine Formulierung in einer Zeitung muss man sicher nicht auf die Goldwaage legen. Für den Rollerfahrer war das eben plötzlich, als er da so aus seinen Träumen in die Realität gerissen worden ist. Und genauso wird der das höchstwahrscheinlich auch dem aufnehmenden Beamten gesagt haben. Erinnert mich aber auch an dieses angebliche Schreiben an eine Versicherung, wonach da jemand nach! Durchbbrechen der Leitplanke, mehrmaligem Überschlagen usw. die Kontrolle über den Wagen verlor. :o)
Aber nachdem jetzt die FIFA quasi den Videobeweis zugelassen hat, ist vielleicht bald auch die flächendeckende Videoüberwachung von Unfallschwerpunkten in Aussicht, haha. Dann kann zumindest an Kreisverkehren immer die Plötzlichkeit überprüft werden.
Grüße