inwieweit ist ein Rechtanwalt für Eingaben an Gericht
rechtlich haftbar?
(sofern er überhaupt haftbar ist)
Er kann haftbar sein und ist es, wie in jedem anderen Vertragsverhältnis auch, wenn er fehlerhaft arbeitet und dem Mandanten dadurch ein Schaden entsteht. Aus Sicht der Gegenseite ist er nur haftbar, wenn er wissentlich falsch vorträgt.
Ein Rechtsanwalt reicht für seinen Mandanten in einem
Verfahren immer wieder Schriftsätze ein, die sich
„weiterentwickeln“.
Im Schriftsatz Nr.1 wird z.B. angegeben ein Gegenstand sei
verkauft, im Schriftsatz Nr.2 war dieser Gegenstand auf einmal
defekt.
Das kommt darauf an, warum er das vorträgt. Normaler Weise geben Anwälte das wieder, was der Mandant ihnen sagt. Und da entwickelt sich der Sachverhalt im Laufe der Zeit manchmal ganz erstaunlich.
Im Schriftsatz des Anwaltes erklärt dieser, ein Gegenstand
habe 22.300 € gekostet. Er „belegt“ dies durch Kontoauszüge.
In der, dem Schriftsatz beigefügten, Hausratsaufstellung wird
seitens des Mandanten aber ein Wert von 17.000 € angegeben.
(der niedrigere Wert nutzt dem Mandanten).
Auch hier kommt es darauf an, warum die Angaben so gemacht wurden. Es ist schwer vorstellbar, dass sich der Anwalt den Betrag von 22.300 EUR einfach ausgedacht hat. Die Sache kann auch nicht so abstrakt, sondern muss im Zusammenhang des Verfahrens und des Gesamtvortrags betrachtet werden.
Oder es wird im Verfahren 1 ein Kaufvertrag eingereicht, bei
dem sich herausstellt, dass dieser eine Urkundenfälschung ist.
Nach Urteil im Verfahren 1 reicht der Anwalt die nachgewiesene
Urkundenfälschung (seines Mandanten) in Verfahren 2 als Beleg
ein.
Das könnte ein Problem sein. Allerdings stellt sich hier die Frage, was mit „herausstellt, dass dieser eine Urkundenfälschung ist“, gemeint ist. Wurde das durch ein Schriftgutachten oder ähnliches tatsächlich zweifelsfrei festgestellt oder ist das nur die Ansicht des Gerichts (oder gar der Gegenseite), ggf. gestützt durch Zeugenaussagen. Da kann der Anwalt nach wie vor der Ansicht sein, die Urkunde sei keine Fälschung. Nur, wenn er es positiv weiß, wird es problematisch.
Im Übrigen glaube ich, dass hier wie so oft, der falsche Gegner gesucht wird. Dieser ist zu 99% nicht der Anwalt, sondern dessen Mandant.
Gruß
Dea