Behauptung der Polizei

Hallo zusammen

Folgender Fall: Ein paar Jugendliche 13-17 Jahre waren vorletztes WE an ner Hütte bei uns im Ort. Es kam zwischen einem Mädchen und ihrem Exfreund zum Streit,bei dem das Mädchen sagte sie wolle sich jetzt wegen des Jungen umbringen. Da sie das ständig sagt gung es einem aus der Clique auf den Keks und er nahm das Handy des EX und rief die Polizei an. Das Mädchen stritt natürlich alles ab. Nun hat der Ex (es war ja sein Handy) eine Anzeige am Hals wegen Missbrauch des Notrufes (oder so).Nun musste er heute zur Polizei und da wurden ihm angebliche aussagen seiner EX und deren Freundin vorgelesen. Nun hat meine Tochter da nachgeforscht und es kam raus, die Mädchen haben nie eine Aussage gemacht! Ihm gegenüber wurde auch gesagt, es käme auf jeden Fall zur Gerichtsverhandlung und sein Handy würde abgehört. Was soll das? Der Typ ist 16 und in meinen Augen sieht das so aus, als wollen die ihn fertig machen. Ein Denkzettel würde ihm zwar nicht schaden, denn er hat trotz neuer Freundin noch mit seiner EX gepennt, aber auf die Art?
Kann mir irgendjemand sagen, ob die Polizei sowas darf?
Danke schonmal
Gruss
Luna

Stell doch bitte mal die allgemein gehaltene Frage, ob die eingehenden Notrufe aufgezeichnet werden…

Hmm und dann?
Das Mädchen hat das wirklich gesagt (schon öfter!! Der Typ übrigens auch.Die haben alle irgendwie einen an der Klatsche!)
Ich selbst hab damit ja nix zu tun. Ist die Clique meiner Tochter.
Der Typ hat die Anzeige bekommen weil die Polizei die Handynummer zurückverfolgt und bei den Eltern angerufen hat.

Stell doch bitte mal die allgemein gehaltene Frage, ob die
eingehenden Notrufe aufgezeichnet werden…

Stell einfach diese Frage. Notrufe werden IMMER aufgezeichnet UND aufbewahrt. Nennt man Zwangsaufzeichnung. Wenn da eine andere Stimme zu hören ist…
Nicht die Polizei entscheidet über ein eventuelles Strafmaß, sondern ein Richter. Selbst, wenn er selbst angerufen hat: Wenn er die Situation für bedrohlich hält, ist es nicht nur sein Recht, sondern auch seine Pflicht, vom Notruf Gebrauch zu machen. Subjektives empfinden genügt da bereits, da die Situation ebenso ernst sein könnte.
Stichwort: Putativnotstand.

Hoffe geholfen zu haben, weiteres gern per Mail, da ich derzeit nicht so oft hier bin.
stamme aber selbst aus dem Blaulichtmilieu:smile:

Grüße,

Marcus

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Danke!
Mail ist unterwegs:smile:

Servus,

ganz klar, die Polizei darf alles was sie tut, und wenn es jemandem nicht paßt, dann kann er ja zu Polizei gehen und sich beschwerden.
Vernünftiger wäre es allerdings, er nimmt 100T-Euro verbrennt diese und läßt die Sache auf sich beruhen. Dann hat er wenigstens nicht noch zusätzlich durch „Bußgeld“ die Organisation unterstützt, die nur dazu da ist, dem Bürger das Leben schwer zu machen.

Gruß Richy

PS: bei uns wird grundsätzlich abgehört, obs gesagt wird oder nicht.

Hallo Richy,

du redest hier ziemlichen Müll und das dürftest du wissen.

Natürlich gibt es - unbestritten - immer wieder einzelne Verfehlungen durch Polizisten. Auch manchen Einsatz sollte man vielleicht strategisch überdenken.
Aber das gros der Polizeiarbeit ist durchweg sinnvoll und nützlich.

Auch das beschreiten des sogenannten Rechtswegs gegen dich einschränkende Maßnahmen steht dir frei und führt durchaus zum Erfolg falls berechtigt.

Gruß Ivo

*Und wer von der NSA dürfte uns doch egal sein…*

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Hallo,

so spricht der kleine Hühnerdieb, der jedesmal bei der
freiheitlichen Ausübung seiner Tätigkeit von besagten
Beamten gestört wird.

Gruß Uwi

ganz klar, die Polizei darf alles was sie tut, und wenn es
jemandem nicht paßt, dann kann er ja zu Polizei gehen und sich
beschwerden.
Vernünftiger wäre es allerdings, er nimmt 100T-Euro verbrennt
diese und läßt die Sache auf sich beruhen. Dann hat er
wenigstens nicht noch zusätzlich durch „Bußgeld“ die
Organisation unterstützt, die nur dazu da ist, dem Bürger das
Leben schwer zu machen.

Gruß Richy

PS: bei uns wird grundsätzlich abgehört, obs gesagt wird oder
nicht.

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Hallo!

Noch mehr Unsinn in so wenig Zeilen hast du anscheinend nicht untergebracht oder?

Gruß
Tom