Behauptung in Abwesenheit in Wohnung,Strafanzeige?

Hallo
Hoffentlich ist der Beitrag hier richtig.
Die Wohnung und damit der Gebäudekomplex, in der die Person A lebt, wird von Vermieter und einer anderen Firma, die vom Vermieter beauftragt ist, als Hausmeister betreut.
Person A hat sehr starke Indizien, dass die Hausmeisterin in seiner Abwesenheit unerlaubt in der Wohnung war (Generalschlüssel).
Das hat Person A der Firma in einer E-Mail in aller Detail beschrieben und auch in der E-Mail geschrieben, dass die Person A kein Videobeweis hat.
Tatsächlich hat Person A kein Videobeweis, dass die Hausmeisterin in der Wohnung war.
Das Einzige, worauf sich Person A bezieht, ist, dass der Schloss der Wohnung nicht so gedreht war ,wie es Person beim Verlassen der Wohnung verschlossen hatte, die Drehungen des Schlosses waren anders, der Schloss war anders zu gemacht worden.
Jetzt wurde von der Hausverwaltung gesagt, dass sie evtl. eine Strafanzeige wegen Verleumdung stellen werden, das wollen sie überlegen.
Frage an die Freunde dieses Forums, wie kann man den Übertritt in die Wohnung beweisen?
Und was kann man gegen so eine Strafanzeige tun?
Person A ist in großer Sorge
Danke im Voraus für Antworten
Perkapt

Hallo

Moin,

Frage an die Freunde dieses Forums, wie kann man den Übertritt
in die Wohnung beweisen?

Jetzt gar nicht mehr, vermutlich.

Und was kann man gegen so eine Strafanzeige tun?

Klappe halten, sich entschuldigen, irgend so etwas. Ist das strafrechtlich wirklich so, dass die Staatsanwaltschaft nicht sowieso einstellt?

Person A ist in großer Sorge

Merken und daraus lernen für die Zukunft.

Danke im Voraus für Antworten

Bitte

Perkapt

vnA

Hallo VNA
Danke für Antwort :smile:
Ich muss nachfragen:
Zitat:
":Klappe halten, sich entschuldigen, irgend so etwas. Ist das

strafrechtlich wirklich so, dass die Staatsanwaltschaft nicht
sowieso einstellt?"

würde sie es vermutlich vielleicht einstellen ?
Das habe ich als Frage an mich verstnaden.
Gegenfalls meine E-Mail: [email protected]
Viele Grüsse
Perkapt(Rafael)

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ich bin erstaunt das der hausmeister einen generalschlüssel hat. meines wissens darf er nur mit deiner zustimmung so etwas haben. grundsätzlich sollte der mieter alle schlüssel haben, nur mit seiner einwilligung können auch andere personen schlüssel seiner wohnug haben.

siehe: http://www.haufe.de/recht/newsDetails?newsID=1223373…&

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