Behinderten-Freibetrag vom Arbeitgeber vergessen

Liebe/-r Experte/-in,

mein Mann hat eine Behinderung von 50% und somit einen Steuerfreibetrag auf seiner Lohnsteuerkarte eingetragen. Leider hat sein Arbeitgeber in 2010 vergessen, diesen Freibetrag auch zu berechnen, es sind also monatlich knapp 50 Euro zuviel an Steuern abgezogen worden, was ihm dummerweise nicht aufgefallen ist. Meine Frage ist nun: bekommt mein Mann das Geld mit dem Lohnsteuerjahresausgleich zurückgezahlt oder ist es verloren, weil er den Fehler nicht sofort reklamiert hat?

Vielen Dank im Voraus für Deine Antwort
Annika

ist es verloren, weil er den Fehler nicht sofort reklamiert
hat?

Lohnsteuer ist nur eine Art von Steuervorauszahlung. Alles, was beim Lohnsteuerabzug passiert oder nicht passiert, lässt sich mit der Einkommensteuererklärung/Lohnsteuerjahresausgleich reparieren, also auch die verpennte Berücksichtigung des FB.

Hallo Annika,

keine Angst, der Freibetrag ist nicht verloren; wie Du schon vermutest, wird der Freibetrag beim Lohnsteuerjahresausgleich berücksichtigt, wichtig ist nur, daß Ihr ihn im Antrag angebt, es gibt da ein eigenes Feld dafür.

Viele Grüße

merger66

Guten Morgen, Annika, darauf gibt es eine einfache und kurze Antwort: ja, im Steuerausgleich wird das nachgeholt, man muss es aber extra beantragen bzw. das entsprechende Feld in der Steuererklärung ausfüllen.
Viel Erfolg und herzlichen Gruß
Jan van Dieken

Liebe/-r Experte/-in,

mein Mann hat eine Behinderung von 50% und somit einen
Steuerfreibetrag auf seiner Lohnsteuerkarte eingetragen.
Leider hat sein Arbeitgeber in 2010 vergessen, diesen
Freibetrag auch zu berechnen, …
Meine Frage ist nun: bekommt mein Mann
das Geld mit dem Lohnsteuerjahresausgleich zurückgezahlt oder
ist es verloren, weil er den Fehler nicht sofort reklamiert
hat?

Vielen Dank im Voraus für Deine Antwort

Annika

Hallo Annika,

mit der Einkommensteuererklärung wird neu berechnet, das bedeutet, dass hier auch nichts verloren ist, der Anspruch wird dann mit der Steuererklärung vergütet.
Wichtig natürlich, dass Sie die Angaben dann auch in der Steuererklärung nicht vergessen.

Grüße

Al

Hallo Annika,

das Geld ist nicht verloren.

Die Lohnsteuerkarte bzw. die Freibeträge dort sind ja nur da um den monatlichen Lohnsteuerarbzug annähernd so zu berechnen, wie es dann auf das Jahr betrachtet ungefähr so sein wird mit unserer lieben Steuerlast, die wir jährlich zu tragen haben.

Wichtig ist natürlich, dass Sie die Behinderung in der Seuererklärung angeben: Im „Mantelbogen“, Seite 3 oben unter „außergewöhnliche Belastungen“, Zeile 61 und dort die 50 % eintragen.

Gruß
Ralf

Hallo,

das geld ist nicht verloren, sondern ist im ESt-Jahresausgleich zurück zu holen. Am besten dann den sachverhalt noch mal schriftlich für das fa darlegen.

mfg ignaz