Behinderten-Kfz als Vermögen eingestuft?

Hallo!

Was gilt eigentlich alles als Vermögen? Bzw. gilt ein Auto auch dann als Vermögen, wenn es zum größten Teil vom Arbeitsamt bezuschußt wurde, im Rahmen der Eingliederungshilfe für Behinderte? Die Person benötigt das Auto, um zur Arbeit zu kommen. Im Bescheid stand „nicht nur vorrübergehend darauf angewiesen zur Teilhabe am Erwerbsleben“ und daß es „ohne Einwilligung des AA nicht veräußert werden darf“. Gilt es dann nicht als Vermögen?

Zunächst ist der aktuelle Verkehrswert des KfZ interessant; Autos mit einem Wert von bis zu 5.000,-€ gelten i.d.R. eh als geschütztes Vermögen.
Sollte der Wert überschritten werden, müsste das KfZ weiterhin so wertvoll sein, dass auch unter Berücksichtigung der übrigen Freibeträge (hauptsächlich ein Betrag in Höhe von 150,-€ pro vollendetem Lebensjahr) verwertbares Vermögen vorliegt.
Sollte das dann tatsächlich noch der Fall sein, wäre bei dem beschriebenen Sachverhalt eine Argumentation über die sogenannte „besondere Härte“ der Vermögensverwertung möglich.

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