Behinderten-Parkplatz

Hallo,

mal angenommen, man stellt sein KFZ auf einem Behinderten-Parkplatz unberechtigterweise ab (weil man das Schild nicht gesehen hat und der Boden z.B. mit Laub oder Schnee bedeckt war) und da man ja total unbedarft ist, lässt man das Auto 2-3 Tage stehen. Angenommen, an beiden Tagen kämen Politessen vorbei, dürfte man jeden Tag einen neuen Strafzettel bekommen? Oder noch extremer, morgens käme eine vorbei, man bekommt den Strafzettel, mittags kommt eine andere, am nächsten Morgen wieder eine andere… Wie viele Strafzettel dürfte man denn bekommen bzw. müsste man bezahlen?

Bin gespannt, was ihr so meint, diskutiere hier nämlich mit meinem Mann, der meint, man müsste nur 1x zahlen, egal wie lange man steht. Das kann ich mir nicht vorstellen!

Liebe Grüße und Danke!!

hi

mal angenommen, man stellt sein KFZ auf einem
Behinderten-Parkplatz unberechtigterweise ab (weil man das
Schild nicht gesehen hat und der Boden z.B. mit Laub oder
Schnee bedeckt war)

Dummheit schützt vor Strafe nicht ;o) man hat sich vor dem parken zu vergewissern, das man das dort auch darf …

und da man ja total unbedarft ist, lässt
man das Auto 2-3 Tage stehen. Angenommen, an beiden Tagen
kämen Politessen vorbei, dürfte man jeden Tag einen neuen
Strafzettel bekommen?

nö, aber was viel besser ist … zusätzlich zu dem 35 Öre-Strafzettelchen darf man sich sein Auto sehr, sehr wahrscheinlich am anderen Ende der Stadt gegen ein kleines Entgelt wieder abholen

was ich off Topic auch gut finde, wenn ich dran denke, wie sehr sich z.B. mein Vater quälen muss um schon auf einem Behindiparkplatz aus seinem Auto heraus und in den Rollstuhl hineinzukommen (beinamputiert)

So ein fehlgeparktes Auto gerade auf einem Behindi-Parkplatz darf übrigens auch SOFORT abgeschleppt werden, wenn man dort unberechtigt parkt - also auch ohne vorwarnendes Zettelchen http://www.autobild.de/artikel/behindertenparkplaetz…

vorbei, man bekommt den Strafzettel, mittags kommt eine
andere, am nächsten Morgen wieder eine andere… Wie viele
Strafzettel dürfte man denn bekommen bzw. müsste man bezahlen?

maximal einen … danach wäre das Auto weg und man könnte keine Zettel mehr dranhängen ;o)

Gruß H.

ne bis in idem
Hallo,

Wie viele Strafzettel dürfte man denn bekommen bzw. müsste man bezahlen?

Dein Mann hat Recht Wir sind zwar nicht in Amerika, aber auch hierzulande
gibt’s für eine Tat auch nur eine Strafe. Das fortgesetzte Parken auf
einem Behindertenparkplatz ist also EINE Tat, im Strafrecht nennt man so
etwas ein „Dauerdelikt“.

Wie schon erwähnt, wird von Bhindertenparkplätzen ohnehin sehr schnell abgeschleppt (und das ist auch gut so), aber auch bei „normalen“ Parksünden gilt der o.g. Grundsatz, sodass es am Ende immer nur EIN Knöllchen gibt - bspw. erst eines für „Falschparken“, dann eines für „Falschparken länger als eine Stunde“ usw usf. Das Delikt ändert sich also, es bleibt aber immer nur EIN Delikt zur Zeit.

Gruß,

Malte

Hallo,

Das fortgesetzte Parken auf einem Behindertenparkplatz ist also EINE Tat, im Strafrecht
nennt man so etwas ein „Dauerdelikt“.

Biste dir ganz sicher? Keine Lust das jetzt zu suchen, aber ich erinnere mich daran, dass es vor einigen Jahren eine heftige Diskussion gab darüber (der ADAC war natürlich dagegen), dass Politessen an Falschparker (noch nicht mal auf einem Behindertertenparkplatz) mehrere Knöllchen verteilen durften. Und diese bezahlt werden mussten.

Grüßerle
Richard

erst eines für

„Falschparken“, dann eines für „Falschparken länger als eine
Stunde“ usw usf. Das Delikt ändert sich also, es bleibt aber
immer nur EIN Delikt zur Zeit.

Ok, dann angenommen, es wird nicht abgeschleppt, warum auch immer. Die erste Politesse hängt ein Knöllchen dran, das wird vom Wind weggeweht, am nächsten Tag gibts ein neues. Sind das dann 2x 35 € oder 35 € und der Betrag für „länger als eine Stunde“?

Ich frage hier NICHT, um mir auszurechnen, ob es mir das Wert ist, einem Behinderten einen Parkplatz wegzuschnappen!! Nur dass hier keine Missverständnisse aufkommen!!

erst eines für
„Falschparken“, dann eines für „Falschparken länger als eine
Stunde“ usw usf. Das Delikt ändert sich also, es bleibt aber
immer nur EIN Delikt zur Zeit.

Ok, dann angenommen, es wird nicht abgeschleppt, warum auch
immer. Die erste Politesse hängt ein Knöllchen dran, das wird
vom Wind weggeweht,

Das ist irrelevant, weil selbst wenn es hängenbleibt das nächste
ausgestellt wird. Auseinandergedröselt (oder besser: Zusammengefasst)
wird das Ganze ohnehin nicht anhand der Zettel am Auto, sondern im
Vorgang bei der Behörde.

am nächsten Tag gibts ein neues. Sind das
dann 2x 35 € oder 35 € und der Betrag für „länger als eine
Stunde“?

Im Falle des Behindertenparkplatz ist mir keine zeitabhängige
Staffelung der Bußgelder bekannt, allein schon deshalb, weil in der
Regel direkt abgeschleppt wird.

Ginge es um das Parken ohne Parkschein, dann wird nicht addiert,
sondern substituiert, es wird also der Betrag für „länger als eine
Stunde“ fällig, bzw. nach einer Nacht der Betrag für „länger als drei
Stunden“.

Gruß,

Malte

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Hallo,

Das fortgesetzte Parken auf einem Behindertenparkplatz ist also EINE Tat, im Strafrecht
nennt man so etwas ein „Dauerdelikt“.

Biste dir ganz sicher? Keine Lust das jetzt zu suchen, aber
ich erinnere mich daran, dass es vor einigen Jahren eine
heftige Diskussion gab darüber (der ADAC war natürlich
dagegen), dass Politessen an Falschparker (noch nicht mal auf
einem Behindertertenparkplatz) mehrere Knöllchen verteilen
durften. Und diese bezahlt werden mussten.

Ziemlich: http://www.verkehrslexikon.de/Texte/ParkVerstoss14.htm

Gruß,

Malte

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Ziemlich:
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/ParkVerstoss14.htm

Oh je, ich verstehe nur Bahnhof. Also unterstreicht der Artikel Deine Behauptung, es sei nur ein Delikt und man müsse also nur das zweite Knöllchen zahlen?

In dem Fall muss man genaugenommen nur das erste Knöllchen zahlen, weil
das zweite eine „verbotene Doppelbestrafung“ ist.

Das sagt zumindest dieses Oberlandesgericht - das bedeutet, es ist
nicht ausgeschlossen, daß andere Gerichte anders entscheiden.

Gruß,

Malte

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