Kann eine Person mit 100 % Behindert und Kennzeichen G den Pauschbetrag für Fahrten in Höhe von 900 € auf eine andere steuerpflichtige Person z.b. Sohn übertragen, wenn die andere Person die Fahrten mit der behinderten Person durchführt? Wenn ja, mit welchem Formular geht das?
Hallo, Andreas Weltner,
den Grad einer Behinderung und den damit verbundenen Pauschalbetrag zur Verminderung der Steuerlast können Eltern nicht auf ihre Kinder übertragen.
Sollte jedoch noch eine Pflegestufe vorliegen, dann kann die pflegende Person dies in der eigenen Steuererklärung unter „außergewöhnliche Belastung“ geltend machen.
Weiterhin alles Gute!