Ein Kind ist querschnittgelähmt (100% und H), in Ausbildung , verdient etwas und hat Pauschbetrag selbst für eigene Steuer gebraucht. Nun streicht das FA die Aufwendungen der Eltern für Fahrten , da das Kind den Pauschbetrag nicht mehr an die Eltern übertragen habe.
Laut Beratungsschrift können neben dem Pauschbetrag zusätzlich auch Fahrtkosten angesetzt werden .
Geht das wirklich nur, wenn das Kind den Pauschbetrag an die Eltern überträgt?
Laut Beratungsschrift können neben dem Pauschbetrag
zusätzlich auch Fahrtkosten angesetzt werden .
Geht das wirklich nur, wenn das Kind den Pauschbetrag an die
Eltern überträgt?
Ja, denn wer keinen Pauschbetrag ansetzt kann auch keine Kfz-Kosten ansetzen.