Guten Tag,
bekommen privat versicherte einen höheren prozentualen Ausweis als gesetzlich versicherte ?
Beispiele sprechen dafür.
Hallo,
nein.
mfg, tf
Moin,
Beispiele sprechen dafür.
dann liefere doch ein paar glaubhaft belegte Beispiele!
Pit
Hi,
nicht dass ich wüßte. Scheitert schonmal daran, dass das Versorgungsamt bei der Begutachtung gar nciht weiß, wie du versichert bist.
die Franzi
Moin,
Beispiele sprechen dafür.
da die Gutachter nichts über den Versicherungsstatus der Patienten wissen, kann das nicht sein.
Gandalf
Hello,
Entschuldigung, dass ist Quatsch, es sei denn, du begründest es mit der Tatsache, dass „Privatversicherte“ eine höhere Tendenz haben, gegen Amtsbescheide Widerspruch einzulegen und deshalb möglicherweise in einem Widerspruchs- oder gar Gerichtsverfahren dann eine höhere Bewertung bekommen. Dies mag manchmal dadurch begründet sein, dass im „Erstverfahren“ meist ohne Untersuchung und mit mehr oder weniger schlechten Arztberichten gearbeitet wird. Diese Entscheidungen werden dann in späteren Verfahren mit besseren Befunden / Untersuchungen geändert.
Prinzipiell hat das aber nichts mit dem Versichertenstatus zu tun.
Viele Grüße
Rudi
Hoi.
Würde man unterstellen, dass die ärtzliche Stellungnahme eines Privatpatienten „besser“ ausfällt, weil der Arzt seinen „guten“ Patienten bevorzugen möchte (schließlich bekommt er ja für einen Privatpatienten mehr), dann würde dies aber, wie schon beschrieben, bei den Gutachtern, welche ja „von Amt“ kommen, nicht mehr zählen.
Vielleicht könnte mensch als Privatpatient sich eher einen besonders bekannten oder hoch angesehenen Gutachter „leisten“, aber dass das Amt sich davon besonders beeindrucken liesse, habe ich noch nicht gehört.
Ciao
Garrett
Hello,
Es ist bei der Auswahl des Gutachters nichtmöglich, diesen zu wählen, so lange das Verfahren beim Versorgungsamt ist. Das Gericht schlägt später dann im Regelfall 2 - 3 Gutachter vor, von denen man 1 aussuchen kann. Die Wahl freier Gutachter istim Sozialrecht (SGB IX) im Regelfall nicht möglich und auch nicht sinnvoll, weil mit nichten alle einem selbst bekannten Ärzte dies wollen oder können.
All diese Gutachten sind im Sozialrecht für den Kläger = Behinderten kostenfrei, wenn vom Versorgungsamt oder Sozialgericht beauftragt. Natürlich kann man ein „Privatgutachten“ veranlassen (Ca. 1000 €), wird aber nicht unbedingt höher gewertet. Rechtsanwälte meinen aber immer, der „Titel“ bringt die Entscheidung.
Viele Grüße
Rudi
Einen Schwerbehindertenausweis bekommt man vom Amt für Versorgung und Familienförderun (könnte seinen Namen auch schon mal wieder gewechselt haben). Bei denen ist es egal, ob man privat oder gesetzlich versichert ist. Es kommt auf die Schäden an und die sind nicht immer richtig berechnet, weil die Sachbearbeiter teilweise keinen Schimmer von dem haben, was sie da tun.
Gruß Tom
Diese Aussage ist falsch, weil keine Behindertenbeurteilung abgegeben wird, ohne dass sie einem ärztlichen Gutachter vorgelegen hat. Lediglich im Widerspruchsverfahren können die Sachbearbeiter entscheiden, wenn keine neuen Argumente vorgetragen werden.
Und jetzt ein frohes Fest und einen nicht zu feuchten Rutsch ins hoffentlich gute 2010.
VG
Rudi