Soll ich mit meiner Behinderung (psychische Erkrankung) einen Behindertenausweis beantragen, oder überwiegen die negativen Auswirkungen?
Konkret: Kann ich den Ausweis wieder zurückgeben, wenn ich ihn nicht mehr möchte, um dann nicht mehr als behindert zu gelten? Oder bin ich dann juristisch für immer als behindert eingestuft?
Soll ich mit meiner Behinderung (psychische Erkrankung) einen Behindertenausweis beantragen, oder überwiegen die negativen Auswirkungen?
Konkret: Kann ich den Ausweis wieder zurückgeben, wenn ich ihn nicht mehr möchte, um dann nicht mehr als behindert zu gelten? Oder bin ich dann juristisch für immer als behindert eingestuft?
Hallo,
da Du idR nicht zur Offenbarung eines GdB gezwungen bist, entscheidest Du selbst, wie Du damit umgehst. Der GdB wird allerdings meistens unbefristet ausgesprochen, ist aber auch nur beim Versorgungsamt aktenkundig.
Mehr zum Thema z. B. hier:
http://www.depression-diskussion.de/viewtopic.php?f=…
&Tschüß
Wolfgang