Behindertenfahrzeug bei Sehschwäche

Ein älterer Herr (>80) fährt 2-3 mal pro Woche mit seinem Behindertenfahrzeug (Elektromobil mit Kabine, 15 km/h, Mofaschild) zum Einkaufen. Dabei werden Land- und Bundesstraßen benutzt und überquert. Medizinisch sieht es so aus, dass der Mann einäugig ist und dabei auf dem sehenden Auge noch eine Sehfähigkeit von 11% besitzt.
Die Angehörigen haben sehr große Angst, dass er einen Unfall verursachen könnte, da letztlich der fließende Verkehr auf den Landstraßen 100 km/h schnell ist.

Auch wenn das Fahrzeug führerscheinfrei ist, gibt es medizinische Anforderungen an den Fahrzeugführer, speziell was das Sehvermögen betrifft?
Was könnten die Angehörigen tun, wenn Gespräche und „ins Gewissen reden“ stets erfolglos verlaufen?

Hallo,
zur Polizei gehen und dort den Sachverhalt schildern. Diese können dieses dann an die zuständige Stelle weiter geben in dem dann hoffentlich ein Verbot ausgesprochen wird damit niemand zu Schaden kommen kann.
Die Familie sollte sich aber auch Gedanken machen wer denn 2-3 mal mit Opa zum Einkaufen fahren kann denn er wird dann Hilfe brauchen bevor sie ihm einfach die Grundlage zur Selbstständigkeit nehmen.
Gruß Sunny