Hallo,
in einer fiktiven Stadt in NRW gibt es Behindertenparkplätze in zwei unterschiedlichen Ausführungen.
Behindertenparkplätze mit dem blau/weißen Schild (in der Regel die Norm und bekannt)
Behindertenparkplätze nur mit einem Piktogramm auf dem Boden gekennzeichnet.
Frage: Darf Fahrer Max Mustermann ohne entsprechendem Behindertenausweis mit seinem PKW auf der Kategorie 2 parken ohne dass er Probleme bekommt?
nein, darf er nicht. Zunächst ist zu beachten, dass „Bodenbemalungen“ auch Verkehrszeichen im Sinne der StVO sind (zumindestens Fahrspuren und darauf befindliche Pfeile, aber ich gehe davon aus, dass ein allgemeinverständliches Symbol, z.B. Rollstuhl, dazugehört).
Häufiger ist die Variante 1, also ein Schild plus einer Einrahmung auf dem Boden (ohne weiteres Piktogramm). Wenn allerdings der Behinderte dort wegzieht, wird nur das Schild abgenommen, die Bodenbemalung bleibt in der Regel. Dann darf man auch ohne entsprechenden Ausweis dort stehen.
ergo: man darf dort parken, wenn es nur das Piktogramm uaf dem Boden ist und kein blaues Schild danebensteht.
Denn wie soll ein womöglich ortsfremder Autofahrer wissen, dass das Piktogramm nur auf dem Boden ist, weil da mal ein Behinderter gewohnt hat und man nur das blaue Schild abnahm?
wenn Anwohner das malen, gilts natürlich nicht. Es gibt aber auch Stellen, wo die Begrenzung amtlich auf die Strasse gemalt ist, allerdings oft ur als Warnung vor gefährlichen Ecken. Diese amtlichen Strassenmalereien, die man durchaus von privaten unterscheiden kann, sind Verkehrszeichen im Sinne der StVO.
Wie sieht das dann bei schneebedeckter Fahrbahn aus…?
Auf einer Fahrbahn zu parken halte ich für problematisch, egal ob schneebedeckt oder nicht.
Wenn kein Schild da ist und die Parklfäche nicht als Sonderparkplatz erkennbar ist, kann man da keinem einen Vorwurf machen.
Grundsätzlich halte ich jedoch Parken auf Behinderten vorbehaltenen Flächen für Rücksichtslos, egositisch und ***********lich.
redhair
das ist genau wie mit schneebedeckten Schildern, sie gelten nur in dem Mass, wie man sie an der Form erkennen kann (z.B. STOP, Vorfahrt gewähren). Man darf dann aber auch erhöhte Aufmerksamkeit Aller erwarten.
Wenn der Fahrbahnrand komplett zugeschneit ist und man das Piktogramm nicht sehen kann, ist es kein Verstoss.
Woran erkennt man, ob das Anwohner gemalt haben, oder ob es eine „richtige“ Bemalung ist?
In einer rein hypothetischen Stadt gibt es solche Bodenbemalungen.
Diese amtlichen Strassenmalereien, die man durchaus von
privaten unterscheiden kann, sind Verkehrszeichen im Sinne der
StVO.
Was, wenn man das nicht kann?
Z.B. eine „30“, die vielleicht 50cm breit auf der Fahrbahn ist?
Das aber auch in einer 30-Zone?
ich bin schon der Meinung, dass man das sehen kann. Solche Bemalgungen sind immer einfarbig („creme“), also in dem selben Farbton wie die normalen Linien. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Privatmann ein Schild so authentisch auf den Boden malen kann und das das dann auch keine Behörde merkt. Selbst wenn er bei dem Malen nicht gesehen wurde, so fahren doch öfter Leute von der Polizei oder vom Strassenverkehrsamt am Gemälde vorbei. Die wissen zwar nicht aus dem Kopf, ob da jetzt ein Berechtigter wohnt, aber die werden mit Sicherheit ein nicht amtliches Symbol erkennen können und es entfernen lassen.
Hi
ich habe jetzt mal die StVO durchgeschaut: da ist das Behindertensymbol als Markierung auf der Straße nicht erwähnt.
Auch ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht in der StVO aufgeführt.
d.h. Beide Markierungen haben keinerlei Rechtswirksamkeit.
Gruß
HaweThie
(ob man allerdings unbedingt auf einem falsch ausgezeichneten Behindertenparkplatz parken muss… um sich dann zu beschweren, dass in D alles 100%-ig sein muss)