Hallo 
Wenn man selber gottlob noch gut zu Fuß ist, aber zusammen mit einer Gehbehinderten Person mit dem Auto unterwegs ist, die einen entsprechenden Ausweis hat, der sie zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt - dürfte man dann diesen BP benutzen?

Hallo,
wenn es die blaue Ausnahmegenehmigung ist, ja. Der normale Behindertenausweis reicht nicht.
Die Ausnahmegenehmigung bekommen auch Blinde und die werden wohl kaum selber fahren, nur mal so als Zusatzinfo.
Gruß
hartmut
Hallo,
wenn es die blaue Ausnahmegenehmigung ist, ja. Der normale
Behindertenausweis reicht nicht.
Ich weiß weder, wie es korrekt heißt noch wie solche Ausweise aussehen, deshalb ja die Formulierung
"… einen entsprechenden Ausweis hat, der sie zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt "
Die Ausnahmegenehmigung bekommen auch Blinde und die werden
wohl kaum selber fahren, nur mal so als Zusatzinfo.
Klingt plausibel. Aber manchmal habe ich das Gefühl, daß doch der eine oder andere Blinde… aber das ist ein ganz anderes Thema.
Gruß
hartmut
Ich danke Dir

Hallo nightsurfer,
Wenn man selber gottlob noch gut zu Fuß ist, aber zusammen mit
einer Gehbehinderten Person mit dem Auto unterwegs ist, die
einen entsprechenden Ausweis hat, der sie zum Parken auf
Behindertenparkplätzen berechtigt - dürfte man dann diesen BP
benutzen?
meine Frau hat so einen blauen Ausweis, mit dem sie auf jedem Behindertenparkplatz parken darf, wenn sie denn selber fährt oder dabei ist, wenn ich fahre. Will sagen, führe ich alleine, dürfte ich mit dem Ausweis NICHT auf dem BP parken, da ich ja nicht der Inhaber des Ausweises bin.
Für die „Blinden“ habe ich immer folgenden Spruch:
Wollen Sie die Behinderung meiner Frau auch noch haben, ihren Parkplatz haben Sie ja schon!
Behindertengerechte Grüße Grisu
Hallo nightsurfer,
Wenn man selber gottlob noch gut zu Fuß ist, aber zusammen mit
einer Gehbehinderten Person mit dem Auto unterwegs ist, die
einen entsprechenden Ausweis hat, der sie zum Parken auf
Behindertenparkplätzen berechtigt - dürfte man dann diesen BP
benutzen?
meine Frau hat so einen blauen Ausweis, mit dem sie auf jedem
Behindertenparkplatz parken darf, wenn sie denn selber fährt
oder dabei ist, wenn ich fahre.
DAS war´s, was ich wissen wollte 
:Will sagen, führe ich alleine,
dürfte ich mit dem Ausweis NICHT auf dem BP parken, da ich ja
nicht der Inhaber des Ausweises bin.
Na das versteht sich ja wohl von selbst.
Für die „Blinden“ habe ich immer folgenden Spruch:
Wollen Sie die Behinderung meiner Frau auch noch haben, ihren
Parkplatz haben Sie ja schon!
Berchtigte Frage. Gibts darauf Antworten oder nur dummes aus der Wäsche schauen?
Behindertengerechte Grüße Grisu

Hallo nightsurfer,
Für die „Blinden“ habe ich immer folgenden Spruch:
Wollen Sie die Behinderung meiner Frau auch noch haben, ihren
Parkplatz haben Sie ja schon!
Berchtigte Frage. Gibts darauf Antworten oder nur dummes aus
der Wäsche schauen?
oft wird dann sowas wie ‚…doch nur kurz…‘, oder ein ‚…Entschuldigung‘
gestammelt, meistens aber betretenes Schweigen und fluchtartig den Platz verlassen. Die Betroffenen lassen sich nicht auf eine Diskussion ein, ist ihnen dann wohl doch zu peinlich. Habe aber auch schon achselzucken oder ‚Na und‘ bekommen. Meine Frau hat das, wenn sie alleine ist aufgegeben, es wird nur angesprochen, wenn ich dabei bin.
Teilweise resignierte Grüße Grisu