Hallo allerseits,
kann die widerrechtliche Benutzung eines Behindertenparkplatzes auf einem Privatgrundstück, z.B. beim Aldi, mit einem Bußgeld belegt werden? Und wenn ja, wo müsste man eine entsprechende Anzeige tätigen?
Hintergrund: Frau X geht beim Aldi mit Hund und Kleinkind am Ende eines Behindertenparkplatzes entlang, als Fahrerin F mit hoher Geschwindigkeit in den Behintertenparkplatz einfährt und somit die drei genannten gefährdet. F steigt aus und lässt die Beifahrer aussteigen, die allesamt nicht gehbehindert sind. Auf Nachfrage von Herrn X, wer von den Autoinsassen denn berechtigt wäre, auf dem Behindertenparkplatz zu parken, erhält er von einem der Insassen den Kommentar „Du bist kein Polizist und ausserdem ein *****“. Selbstredend wird das Fahrzeug nicht von dem BPP entfernt.
Gruss
norsemanna