Behindertenparkplatz Frage

Darf sich unser, vor ca. 1,5 Jahren eingezogener Nachbar, Nichteigentümer, vor unserem Haus, auf öffentl. Straße einen Behindertenparkplatz einrichten? Obwohl gegenüber ein Parkplatz für mehr als 100 Fahrzeuge vorhanden ist … Gesamte Eigentümer sind verärgert und sind dagegen… Da der Nachbar nicht so behindert ist… Wie es auf seinem Ausweis steht… Getränkekisten schleppen, saufen, und die Frau schlagen, stehen wöchentlich auf dem Programm… Daher möchten wir uns schlau machen, wie wir diesen Parkplatz wieder nichtig machen können …

Hallo!

Den Platz kann er sich ja nicht „selbst“ eingerichtet haben !

Er hat allenfalls einen Antrag bei der Gemeinde gestellt,und die hat den Platz dann eingerichtet,markiert und gekennzeichnet.

Das mag ja ein mieser Zeitgenosse sein,aber was stört Euch übrige denn daran ? Die scheinbare Bevorzugung,des näher am Hause parken dürfen als andere ?
Sollte man der Behörde nicht zugestehen,sie hätte es geprüft ob eine Berechtigung besteht ?

MfG
duck313