Hallo,
ich hatte einen auf mich eingerichteten Behindertenparkplatz vor meiner Tür den das Ordnungsamt einfach ohne Begründung über Nacht einfach entfernt hat. Damit war mir meine Lebensgrundlage entzogen, da ich nicht mehr vor meiner Tür parken konnte. Das Ordnungsamt begründete die Entfernung damit, dass es solche Parkplätze nicht mehr gebe. Ich schaltete einen Rechtsanwalt ein worauf ein Behindertenparkplatzschild auf dem Bürgersteig neben weiner Parkbucht angebracht wurde. Ich machte darauf aufmerksam, das ich auf so einem Parkplatz nur 24 Stunden stehen darf, dann mache ich mich strafbar. Daraufhin wurde behauptet ein solches Zusatzschild gäbe es nichrt mehr. Erneut musste ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Nach 8 Monaten hatte ich endlich das Schild und konnte nun wenigstens vor meiner Tür parken. Es fehlt aber immer noch die Bodenmakierung. Ohne diese Markierung komme ich nicht an meinen Rollstuhl da kein Abstand zu meinem Auto gehalten wird. Denn es ist immer noch nur ein normaler Parkplatz mit Schild an der Seite.
Der behindertenbeauftagte des Land Hessen in Wiesbaden hat mir in einer email mitgeteilt, das ich ein Recht auf diese Bodenmarkierung habe. So sah ja auch mein eingerichteter Parkplatz der vorher vor meiner Tür war aus.
Frage: Bei welchem Gericht kann ich ihn einklagen. Bei welchem Gericht reiche ich danach Klage wegen Amtspflichtverletzung ein? Weiß das jemand?