Behindertenparkplatz

Guten Tag,

in vielen Einkaufszentren gibt es eingezeichnete Behindertenparkplätze. Dies ist symbolisiert indem auf dem Boden ein Rollstuhlfahrer gezeichnet ist und eventuell an der Wand im Parkhaus jener nochmals abgebildet.
Doch besitzen diese Parkplätze wirklich den Charakter nach StVo eine Behindertenparkplatzes? Was geschieht wenn man sich ohne ausgewiesener Behinderung mit einem PKW auf solch einen Platz stelle?

Vielen Dank für die Antwort(en),

Robert

Doch besitzen diese Parkplätze wirklich den Charakter nach

StVo eine Behindertenparkplatzes?

Nein. Nur wenn die Kennzeichnung durch die Verwaltungsbehörde vorgenommen wurde und das geschieht idR nur auf öffentl. Straßenland.
Solche Kennzeichenungen auf Parkplätzen haben deshalb lediglich Hausrechtscharakter, h.h. sind als Teil der Hausordnung zu verstehen.

Was geschieht wenn man sich
ohne ausgewiesener Behinderung mit einem PKW auf solch einen
Platz stelle?

Tatsächlich passiert leider gar nichts. Möglich wären wohl Maßnahmen im zivilrechtl. Bereich durch den Hausrechtsinhaber, was jedoch aus Kundenfreundlichkeit wohl nie geschieht.

M.

Moin,

Was geschieht wenn man sich
ohne ausgewiesener Behinderung mit einem PKW auf solch einen
Platz stelle?

Dann passiert, dass sich Leute mit einer schweren Gehbehinderung oder Rollstuhl häufig langwierig über den Parkplatz quälen müssen, während Leute mit völlig gesunden Beinen diese Parkplätze blockieren, nur weil sie zu faul zum Laufen sind.

Gruß
Marion

Hallo Robert,

wie ein Vorredner schon sagte, auf dem Privatgelände eines Einkaufszentrum wird nicht sehr viel passieren, es sei denn, die Grundstückseigentümer des selben wünschen es und sprechen die Polizeibehörde an.

Aber mal davon abgesehen, ein Schwerbehindertenparkplatz ist erst als solcher zu erkennen/werten, wenn er eindeutig durch ein Verkehrszeichen gekennzeichnet wurde (das ist dann dieses große blaue Schild mit dem weißen P drauf, an dem noch ein Zusatzschild befestigt ist, auf dem ein Rollstuhlfahrersymbol zu erkennen ist).
Eine Markierung auf dem Boden allein ist meines Erachtens nicht ausreichend. Man kann ja sonst böswillig unterstellen, dass diese von irgendjemanden aufgebracht wurde.
Deshalb, ein von der Straßenverkehrsbehörde angeordnetes Verkehrszeichen ist von Nöten, sonst kann weder die Polizeibehörde noch der Polizeivollzugsdienst tätig werden.

Grüßle,

Bea

Das schrieb ich doch schon…

Hallo Robert,

wie ein Vorredner schon sagte, auf dem Privatgelände eines
Einkaufszentrum wird nicht sehr viel passieren, es sei denn,
die Grundstückseigentümer des selben wünschen es und sprechen
die Polizeibehörde an.

Die in diesem Sinne nicht Zuständig ist, da es ein Verstoß gegen die Hausordnung ist, den der Hausrechtsinhaber selbst „ahnden“ muss. Was er dazu darf ergibt sich aus dem Zivilrecht. Die Polizei tut gar nichts, aber das schrieb ich ja schon…

Aber mal davon abgesehen, ein Schwerbehindertenparkplatz ist
erst als solcher zu erkennen/werten, wenn er eindeutig durch
ein Verkehrszeichen gekennzeichnet wurde (das ist dann dieses
große blaue Schild mit dem weißen P drauf, an dem noch ein
Zusatzschild befestigt ist, auf dem ein Rollstuhlfahrersymbol
zu erkennen ist).

Das Schild kann sich jeder kaufen und auf seinem Gelände aufhängen, wenn er möchte, deshalb ist es noch kein Schwerbinhinderten Parkplatz iSd StVO.

Deshalb, ein von der Straßenverkehrsbehörde angeordnetes
Verkehrszeichen ist von Nöten, sonst kann weder die
Polizeibehörde noch der Polizeivollzugsdienst tätig werden.

Das schrieb ich schon…

M.

off topic
Hi Marion!

Hätest Du nicht, dann hätte ich… :wink:

LG
Guido

Deshalb, ein von der Straßenverkehrsbehörde angeordnetes
Verkehrszeichen ist von Nöten, sonst kann weder die
Polizeibehörde noch der Polizeivollzugsdienst tätig werden.

Das schrieb ich schon…

Ja aber hättest du mal gelesen… ich sprach von einem von der Straßenverkehrsbehörde angeordneten Verkehrszeichen. Ohne Anordnung läuft nix.
Also in diesem Sinne, gute Nacht.

Bea

Ja aber hättest du mal gelesen… ich sprach von einem von
der Straßenverkehrsbehörde angeordneten Verkehrszeichen. Ohne
Anordnung läuft nix.
Also in diesem Sinne, gute Nacht.

Ja aber hättest du mal gelesen…
Die Frage:

Doch besitzen diese Parkplätze wirklich den Charakter nach

StVo eine Behindertenparkplatzes?

Meine Antwort:

Nein. Nur wenn die Kennzeichnung durch die Verwaltungsbehörde
vorgenommen wurde

Die zuständige Verwaltungsbehörde ist die Straßenverkehrsbehörde.

M.

Hallo Marion,

Was geschieht wenn man sich
ohne ausgewiesener Behinderung mit einem PKW auf solch einen
Platz stelle?

Dann passiert, dass sich Leute mit einer schweren
Gehbehinderung oder Rollstuhl häufig langwierig über den
Parkplatz quälen müssen, während Leute mit völlig gesunden
Beinen diese Parkplätze blockieren, nur weil sie zu faul zum
Laufen sind.

auch ich möchte hier unterschreiben,

Karin

Danke für die (vielen) hilfreichen Antworten…
die Frage ist mir vor kurzem in den Sinn gekommen, als ich vor unserem großem Einkaufszentrum einen Mercedes SL 500 auf zwei Behindertenparkplätzen stehen gesehen habe (als ich zum einkaufen ging und immer noch als ich zurück kam).
Ich fand es zum teil lustig (kommt mir vor wie in einer Komödie) und anderseits traurig (es ist nun einmal die Realität).

Robert

volle Zustimmung
Hallo,
und dann noch Bedenken :
Rücksichtlosigkeit und asoziales Verhalten ist keine Behinderung !
Gruß
TeeBird